Beschlüsse zum Klimaschutz und Klimaanpassung; a) Vorschläge der Verwaltung b) Vorschläge aus dem Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Sondersitzung sog. Klima-Plenum), 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Sondersitzung sog. Klima-Plenum) 13.10.2020 ö Beschließend 5PL/13/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

siehe Anlage 5

.Beschluss: 1

6.7 Verschmelzung von Agenda21-Beirat und Energie- und Klimaschutzkommission

Auf Anregung aus dem Stadtrat sagt Oberbürgermeister Jürgen Herzing zu, mit dem Jugendparlament Kontakt aufzunehmen, um dessen Mitwirkung im neuen Agenda21-Beirat zu besprechen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

6.7 Verschmelzung von Agenda21-Beirat und Energie- und Klimaschutzkommission

Stadtrat Johannes Büttner stellt den Änderungsantrag, dass im neuen Gremium die Verwaltung kein Stimmrecht haben solle.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 32

Abstimmungsbemerkung:
Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

6.7 Verschmelzung von Agenda21-Beirat- und Energie- und Klimaschutzkommission

  1. Der Stadtrat aktualisiert die berufenen Mitgliedsorganisationen und Institutionen, die die Agenda21-Beiräte und -Beirätinnen sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen entsenden.
  2. Die Statuten des Agenda21-Beirates werden dementsprechend geändert.
  3. Der Agenda21-Beirat besteht zukünftig aus Mitgliedern folgender Institutionen und Organisationen. Die berufenen Institutionen und Organisationen werden vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz angeschrieben und um die Nennung der Beiräte und Stellvertreter gebeten. Die Liste der Agenda21-Beiräte wird vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz verwaltet:

Zu jedem Agenda21-Beirat oder- Beirätin ist ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu nennen.

Vorsitz:
Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin
(Stellvertretung nach Regelung der Stadtratsstatuten)

Mitglieder des Stadtrates:

  • 8 Vertreter oder Vertreterinnen auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen/Ausschussgemeinschaften nach dem für die Besetzung von Stadtratsausschüssen geltenden Verfahren auf Grundlage der Geschäftsordnung für den Stadtrat.

Stadtverwaltung:
je ein Vertreter oder Vertreterin folgender Referate und Dienststellen
  • Gleichstellungsstelle
  • Bau- und Stadtentwicklung
  • Finanz- und Ordnungsverwaltung
  • Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Sozialamt / Sachgebiet Bildungs- und Integrationsmanagement, Familien, Statistik

Vom Stadtrat berufene Mitglieder aus Organisationen/Institutionen (je ein Vertreter oder Vertreterin):

  • Nord-Süd-Forum-Aschaffenburg
  • Dekanat römisch-katholische Kirche        
  • Dekanat evangelische Kirche
  • Stadtjugendring / Jukuz        
  • Gewerkschaft (DGB)        
  • Handwerkskammer
  • Wirtschaft / Industrie- und Handelskammer        
  • Bund Naturschutz
  • Landesbund für Vogelschutz
  • Fridays für Future Aschaffenburg
  • Stadtwerke Aschaffenburg        
  • Technische Hochschule Aschaffenburg
  • Energieagentur Bayerischer Untermain        
  • zwei interessierte Bürger/Bürgerinnen

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 2

.Beschluss: 4

6.8. Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat; Erweiterung der Aufgaben des bisherigen Umwelt- und Verwaltungssenates; Anpassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat

1. Der Umwelt- und Verwaltungssenat erhält mit Wirkung zum 01.11.2020 die Bezeichnung Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat. Die Geschäftsordnung für den Stadtrat ist entsprechend anzupassen.

2. § 7 Abs. 2 Nr. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg vom
04. Mai 2020, geändert am 28. Juli 2020, erhält die nachfolgende Fassung:

„3. Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat

Angelegenheiten des Umwelt- und Klimaschutzes, sowie der Klimaanpassung, u. a. Immissionsschutz und Abfallrecht
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes
Angelegenheiten des Wasserrechtes und der Wasserwirtschaft einschließlich Sicherung des Trinkwassers
Angelegenheiten der Sicherheit und Ordnung, u. a. Gewerbeangelegenheiten und
Angelegenheiten des Gesundheitswesens
Angelegenheiten der Bauordnung und des Wohnungswesens, u. a. Baugenehmigungen
Angelegenheiten des Denkmalschutzes, insbesondere die Erteilung von Erlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz mit wesentlichen Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Einzeldenkmals bzw. Ensembles
Sonstige Angelegenheiten der Kreisverwaltungsbehörde, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses fallen
Für Finanzangelegenheiten ist der Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat nicht zuständig.“

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2021 09:19 Uhr