Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 16.09.2020 - Änderungsanträge der Stadträte Thomas Giegerich und Jürgen Zahn - Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn vom 10.11.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 12.11.2020 ö Beschließend 3UKVS/9/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 54 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind die Verhandlungen des Gemeinderats niederzuschreiben, wobei in diesem Protokoll mindestens Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten sein müssen.

Nach Art. 54 Abs. 2 GO ist die Niederschrift vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

Diese gesetzlichen Regelungen werden durch die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) ergänzt. Der Umwelt- und Verwaltungssenat ist ein beschließender Ausschuss i. S. v. Art. 32 GO. Für seinen Geschäftsgang gelten die §§ 16 bis 33 der Geschäftsordnung sinngemäß (gem. § 34 Satz 1 GeschO).

Daher gelten folgende formalen Regeln für die Niederschrift des Umwelt- und Verwaltungssenates

㤠31 Form und Inhalt
(1) Die Niederschrift über die Verhandlungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse
richtet sich nach Art. 54 Abs. 1 und 2 GO.
(2) Ist ein Mitglied des Stadtrates bei der Beschlussfassung über einen Beratungsgegenstand abwesend, so ist dies besonders zu vermerken.

§ 32 Genehmigung und Änderung
(1) Die Niederschrift über die vergangene Sitzung liegt während der Dauer der Sitzung
auf; sofern bis zum Schluss der Sitzung keine Widersprüche erhoben werden, gilt die
Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt. Die Niederschrift ist von je einem Mitglied
der Fraktionen und der Ausschussgemeinschaften zu unterschreiben.“

Es ist gängige Sitzungs- und Verwaltungspraxis, dass die Niederschriften des Stadtrates und seiner Ausschüsse als Ergebnis bzw. Beschlussprotokoll erstellte werden.

Die Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 16.09.2020 wurde nach diesen Vorgaben angefertigt (vgl. Anlage) und nach § 32 Abs. 1 Satz 1 GeschO dem Umwelt- und Verwaltungssenat in seiner Sitzung am 07.10.2020 zur Genehmigung aufgelegt. Wie aus der beigefügten Anlage ersichtlich, haben die Mitglieder Thomas Giegerich und Jürgen Zahn Widerspruch gegen die Sitzungsprotokollnummer UVS/7/5/20 erhoben. Folglich gilt die Niederschrift der besagten Sitzung nicht als genehmigt.

Die Niederschrift wird daher dem Umwelt- und Verwaltungssenat nun formal zur Genehmigung in der beigefügten Fassung vorgelegt.

Ergänzend wird der Bericht aus der Tageszeitung des Main-Echos vom 18.09.2020 beigefügt.

Die Sitzungsprotokollnummer UVS/7/5/20 hat die bekannten Vorkommnisse gegen die inzwischen auch ein Klageverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgericht anhängig ist, im Stil eines Ergebnisprotokolls zusammengefasst dargestellt. Dadurch wird die Stellvertreterproblematik, die schließlich zur Ablehnung des begehrten Rederechts von Herrn Stadtrat Johannes Büttner geführt haben, dokumentiert.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird um Entscheidung hinsichtlich der Genehmigung der Niederschrift gebeten.

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung über den Stand des Genehmigungsverfahrens der Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 16.09.2020 wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Änderungsanträge der Stadtratsmitglieder Jürgen Zahn und Thomas Giegerich in Anlage 2 sowie der aktuelle Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn vom 10.11.2020 (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.

3. In der Diskussion erklären die Stadtratsmitglieder Thomas Giegerich und Jürgen Zahn erneut, dass Herr Stadtrat Jürgen Zahn am 16.09.2020 nachdem er von seinem ursprünglichen Sitzplatz aufgestanden war den Sitzungssaal für einen Toilettengang kurzzeitig verlassen und danach in den Sitzungssaal zurückgekehrt war. Sie vertreten die Auffassung, dass dies aus der vorliegenden Formulierung der Sitzungsprotokollnummer UVS/7/5/20 (Anlage 3) so nicht zum Ausdruck kommt. Auch eine weitere Aussprache unter den anwesenden Senatsmitgliedern kann die Formulierungsfrage nicht zweifelsfrei beantworten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die anwesenden Senatsmitglieder einigen sich daraufhin über einstimmend, dass die Ergebnisse in der Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 16.09.2020 unter Berücksichtigung der vorstehenden Protokollnotizen in Ordnung sind.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.02.2021 12:04 Uhr