Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27) - Satzungsbeschluss - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2019 - Antrag der KI vom 25.06.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2021 ö Beschließend 2PL/1/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 07.10.2019 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.10.2019, berichtigt am 21.02.2020, ortsüblich bekanntgemacht.

In der Sitzung des Plenums am 19.10.2020 hat der Stadtrat die Planungsziele für die aufzustellenden Bebauungspläne im Bereich nördlich der Ludwigsallee gebilligt.

Die Voraussetzungen zum Erlass einer Veränderungssperre sind damit erfüllt. Zudem steht im Bereich dieses Bebauungsplanentwurfs ein Baugesuch zur Entscheidung an, so dass empfohlen wird, diese Veränderungssperre zu erlassen.

.Beschluss: 1

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 14.01.2021 auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt auf Grund §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des
Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3.634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) i. V. m. Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020
(GVBl. S. 350) die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee –
West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg
zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27) (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X.]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 25, Dagegen: 17

Datenstand vom 02.03.2021 09:43 Uhr