Bericht Gesundheitsregion Plus - Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2021 ö Beschließend 15PL/1/15/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Wie in der Sitzung des Stadtrates vom 05.10.2020 beschlossen, haben Stadt und Landkreis im Dezember den gemeinsamen Antrag zur Gesundheitsregionplus beim Landesamt für Gesundheit (LGL) gestellt.
Für den Antrag war eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Antragstellern zu treffen, sowie ein Finanzierungsplan aufzustellen (siehe Anhang).
Gemäß des Stadtratsbeschlusses legt die Kooperationsvereinbarung eine Kostenteilung von 30% (Stadt) zu 70% (Landkreis) entsprechend der Einwohnerzahlen fest.
Demzufolge verteilen sich die anfallenden Kosten wie folgt:
Förderzeitraum
Kosten Landkreis
Kosten Stadt
2021
28.350 €
12.150 €
2022
44.100 €
18.900 €
2023-2025
25.900 €
11.100 €

Am 18.12.2020 erhielten Stadt und Landkreis den Zuwendungsbescheid zur Gesundheitsregionplus.
Die Kosten sind nun in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle wird am Landratsamt platziert. Die Leitung der Geschäftsstelle wurde noch nicht, wie anfangs vorgesehen vor Antragstellung ausgeschrieben, da dies förderschädlich gewesen wäre. Die Antragstellung erfolgte in Kooperation von Stadt und Landkreis mit vorhandenem Personal.
Nun soll die Stelle ausgeschrieben werden. Entsprechend der Kooperationsvereinbarung führen Stadt und Landkreis das Bewerbungsverfahren gemeinsam durch und entscheiden gemeinsam über die Einstellung.
Die Personalkosten der Geschäftsstellenleitung werden durch Fördermittel von 50.000 Euro pro Jahr durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bezuschusst. Der Restbetrag wird auf Stadt und Landkreis analog der Einwohnerzahl aufgeteilt.
Die Stelle soll nach TVöD EG 11 ausgeschrieben werden.
Die Geschäftsstellenleitung ist federführend für die Organisation der einzelnen Arbeitskreise und weiterer Netzwerkstrukturen wie z.B. der Errichtung eines Gesundheitsforums zuständig und muss regelmäßig an das Landesamt für Gesundheit berichten. Im ersten Jahr liegt der Schwerpunkt bei der Bedarfsanalyse – d.h. die Schwerpunktthemen werden unter Einbeziehung wichtiger Akteure erarbeitet und für Stadt und Landkreis aufbereitet.

.Beschluss:

I.
Der Bericht zur Gesundheitsregionplus mit Kooperationsvertrag und Finanzierungsplan wird zur Kenntnis genommen (Anlage 11). Die anfallenden Kosten werden entsprechend in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2021 09:43 Uhr