Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.03.2021
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2019 vom Stadtrat festzustellen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
- Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich, am 16.06.2020, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 29.10.2020 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.11.2020. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung des Stadthallensenates am 20.07.2020 bereits ausführlich erläutert.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019.
.Beschluss:
I. Nach der Abschlussprüfung durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschafts-prüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich, und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2019 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt.
a)Bei einer Bilanzsumme von € 936.999,43 (Vorjahr: € 808.856,59) beträgt der Jahresverlust € 1.348.766,12 (Vorjahr: € 1.289.321,25).
b)Der noch nicht ausgeglichene Jahresverlust aus dem Jahr 2018 in Höhe von insgesamt € 1.289.321,25, der auf das Wirtschaftsjahr 2019 vorgetragen wurde, wird durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen.
Der Verlust des Jahres 2019 in Höhe von € 1.348.766,12 wird auf das nächste Wirtschaftsjahr (2020) vorgetragen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[…x..] keine weiteren
Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den
Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentl. Projekten)(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2021 09:46 Uhr