Corona-Pandemie; Dringlichkeitsantrag von Herrn Stadtrat Falko Keller (AfD) vom 16.02.2021 wegen "Öffnung Einzelhandel"


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.03.2021 ö Beschließend 6PL/4/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Durch das Stadtratsmitglied Falko Keller AfD wurde folgender Dringlichkeitsantrag gestellt. Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat appelliert an die Staatsregierung, dass der Einzelhandel beim Vorliegen eines, den Corona-Verordnungen entsprechenden Hygienekonzeptes unverzüglich seine Geschäfte wieder öffnen darf. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Staatsregierung die Forderung des Stadtrates  zu  übermitteln.

Begründet wurde dies damit, dass die Einzelhandelsgeschäfte über hervorragende Hygienekonzepte verfügen und in der Lage sind, die coronabedingten Regeln vollumfänglich umzusetzen und so ungeschützte Kontakte als Hauptverbreitungsmechanismus des Coronavirus unter den Kunden zuverlässig zu vermeiden. Weitere Schließungen sind existensbedrohend.

Am 15.12.2020 verordnete das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in § 12 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (11. BayIfSMV) dass die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr und zugehörige Abholdienste bis auf wenige Ausnahmen untersagt ist. Begründet wurde dies damals damit, dass eine zeitlich befristete, merkliche Einschränkung persönlicher Kontakte nach den Erfahrungen aus der ersten Welle der Pandemie geeignet ist, die bei weiter steigenden Infektionszahlen bestehende konkrete Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden. Dies ist von wissenschaftlicher Seite überzeugend bestätigt worden. Aufgrund des erheblichen Infektionsgeschehens musste daher eine Untersagung der Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr und zugehöriger Abholdienste mit Ausnahmen erfolgen.  Auch davor gab es ausreichende Hygienekonzepte in den Ladengeschäften.  Durch die Untersagung werden die Kontakte deutlich und erfolgreich verringert.  

Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Bayern hat seine Landesverordnungen entsprechend angepasst und bis zum 7. März 2021 verlängert. Es bleibt weiterhin insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Die Sinnhaftigkeit wurde inzwischen auch richterlich bestätigt. Mit Beschluss vom 10.02.2021 hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald einen von einer bundesweit tätigen Einzelhandelskette gegen § 2 Abs. 1 Corona-LVO M-V gestellten Normenkontroll- Eilantrag abgelehnt (2 KM 38/21 OVG).

Eine vorzeitige Öffnung mit dem Risiko eines wieder schnellen Ansteigens der Infektionszahlen mit der Folge weiterer Lockdowns ist wirtschaftlich für den Einzelhandel weit schwerer zu verkraften als die Fortsetzung der bisherigen Regelungen. Zudem werden die wirtschaftlichen Verluste durch die Coronahilfen abgemildert. Da steigende Fallzahlen nicht nur den Einzelhandel, sondern das gesamte wirtschaftliche Leben in Aschaffenburg betreffen würde, ist eine Fortführung der bisherigen Maßnahmen mit dem Ziel der Senkung der Infektionszahlen im Interesse des Wirtschaftsstandorts Aschaffenburg. Der Antrag ist daher abzulehnen.

Zudem steht der Oberbürgermeister über die kommunalen Spitzenverbände des Deutschen und des Bayerischen Städtetags im regelmäßigen Austausch und Kontakt mit den Entscheidungsträgern der Bayerischen Staatsregierung als auch mit den Entscheidungsträgern der Bundesregierung. Die schwierige Situation des Einzelhandels während des Lockdowns fließt somit bereits direkt in die politische Diskussion um Öffnungsperspektiven für den Einzelhandel mit den Entscheidungsträgern ein.

.Beschluss:

I. Der Dringlichkeitsantrag von Herrn Stadtrat Falko Keller (AfD) vom 16.02.2021 zum Erlass eines Appells an die Bayerische Staatsregierung zur Öffnung des Einzelhandels unter Einhaltung eines Hygienekonzepts wird abgelehnt, da diese Forderung den Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene bereits übermittelt worden ist.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[X]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.05.2021 09:46 Uhr