Investitionen Stadion am Schönbusch; - Antrag der Grünen Stadtratsfraktion vom 28.02.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.03.2021 ö Beschließend 9PL/4/9/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Sportsenat hat in seiner Sitzung am 24.02.21 die Verwaltung beauftragt die Kosten für einzelne unaufschiebbaren Maßnahmen zu ermitteln, die für die Herstellung der Drittligatauglichkeit des Stadions am Schönbusch erforderlich sind. Die Anforderungen sind in den Statuten des DFB festgelegt.

Der SV Viktoria 01 e.V. hat mit Datum 01.03.2021 fristgerecht seinen Lizenzantrag beim DFB eingereicht. Sollte der sportliche Erfolg des Vereins zum Aufstieg in die 3.Liga führen ist das Stadion am Schönbusch auszubauen.

Zum Umfang der unaufschiebbaren baulichen Maßnahmen gehören insbesondere die Flutlichtanlage, der Ausbau der Zuschauerkapazität auf insgesamt 10.000 Zuschauerplätze und sicherheitsrelevante Anpassungen im Bereich der Fan-Trennung durch einen weiteren Sektor, Zaunerhöhungen und eine Videoüberwachung bzw. der Beschallung. Das geforderte Raumprogram für die Umkleidekabinen der Mannschaften, des Schiedsrichters, eines Sanitätsraumes sowie eines Dopingraumes wird derzeit nicht erfüllt. Ob bauliche Veränderungen kurzfristig für den Spielbetrieb notwendig werden, bleibt der Stadioninspektion durch den DFB vorbehalten.

Um den Spielbetrieb bis zum Saisonbeginn Mitte Juli 2021 gewährleisten zu können müssen alle erforderlichen Maßnahmen bis zur finalen Stadionabnahme am 30.06.2021 abgeschlossen sein. Das sind vom Sitzungstag gerechnet 15 Kalenderwochen.

Die Verwaltung hat in den vergangen 14 Tagen die Realisierungschancen für eine fristgerechte Umsetzung dieses Bau- und Maßnahmenprogramm geprüft. Hierzu wurden mehrere Gespräche vor Ort mit Fachfirmen als Leistungsanbieter für die Gewerke Flutlicht und Tribüne geführt. Die notwendigen Genehmigungsverfahren konnten bereits ebenfalls in der zeitlichen Einordnung vorgeklärt werden.

Die Komplexität der Gesamtmaßnahme macht es aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich einen Generalplaner als Projektsteuerer hinzuziehen. Nur dadurch kann ein termingerechter und erfolgreicher Bauablauf in der Kürze der vorgegebenen Frist sichergestellt.

Mit den nun dringlichen Einzel-Baumaßnahmen bis zum Saisonbeginn ist jedoch auch eine Gesamtplanung zur Stadionentwicklung zu berücksichtigen. Jede Einzelmaßnahme ist stets in einem Kontext auf künftige Anforderungen und Gesamtplanungen zu sehen, um Entwicklungspotential des Stadions an gleicher Stelle zu gewährleisten

Der Verwaltung liegt bereits die Bewerbung des ausgewiesenen Fachbüros für Fußballstadien Rainer Ernst Landschaftsarchitekt, Frankfurt a. M, mit umfangreichen Referenzen vor. Eine Besichtigung des Stadions am Schönbusch mit dem Büro ist bereits erfolgt.

Wichtigste Voraussetzung für die fristgerechte Realisierung der unaufschiebbaren baulichen Maßnahmen ist es kurzfristig Planungs- und Bauaufträge erteilen zu können. Aus diesem Grund können die erforderlichen Maßnahmen nicht öffentlich ausgeschrieben werden, sondern es ist vorgesehen, für die einzelnen Maßnahmen jeweils eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Gemäß §3a Abs. 2 VOB/A ist dies auch bei einem Auftragswert größer 150.000 € möglich, wenn dies aufgrund der Dringlichkeit mit einem Teilnahmewettbewerb nicht zweckmäßig ist. Da die Ausschreibung in mehreren Vergabeverfahren erfolgt, deren Auftragswert jeweils deutlich unter 1 Mio. Euro netto liegt, ist auch nach der aktuellen DA Vergabe die beschränkte Ausschreibung zulässig. Hiernach sind beschränkte Ausschreibungen bis zu einer Vergabesumme von 1.000.000 Euro netto und freihändige Vergaben (3 Bieter) bis zu einer Vergabesumme von 100.000 Euro netto zulässig. Direktaufträge sind bis zu 10.000 Euro netto möglich. Bei Durchführung von öffentlicher Ausschreibung oder beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wäre die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bis zum geforderten Termin 30.06.2021 nicht realisierbar. Die Abstimmung mit der Vergabestelle und dem Rechnungsprüfungsamt ist am 09.03.2021 erfolgt.

Für die Flutlichtanlage liegt der Vorlauf bei rund 12 Wochen. Sowohl Masten wie auch die LED-Beleuchtungskörper müssen eigens nach Maß hergestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt nach umfangreicher Recherche den Aufbau einer endgültigen Anlage. Temporäre Flutlichtanlagen für den Liga-Betrieb einer Spielsaison sind zum einen am Markt nicht sicher verfügbar und zum anderen unverhältnismäßig teuer. Es muss mit Kosten von rund 70.000 € je Spiel gerechnet werden. Für eine dauerhafte Lösung geht die Verwaltung von Gesamtkosten in einer Größenordnung von rund 476.000 € aus.

Die Ausweitung der Stadionkapazität um rund 3.600 Tribünenplätze soll durch den Neubau einer rund 80 m langen Stahltribüne auf der Gegengerade und einer rund 40 m langen Stahltribüne auf der Ostseite erfolgen. Die Realisierbarkeit ist gegeben. Die Verwaltung empfiehlt eine Anmietung für die Saison 21/22 mit Ankaufoption. Bei der Tribüne muss nach aktuellem Stand von einer Kostendimension in Höhe von rund 381.000 € ausgegangen werden.

Diese Leistung erfordert eine Vergabe, noch bevor der sportliche Erfolg und Aufstieg feststeht (voraussichtlich Ende Mai 2021). Somit ist bereits mit Angebotsanforderung eine etwaige Ausstiegsklausel mit Abstandszahlung für geleistete Aufwendungen zu vereinbaren, denn nur so ist der Fertigstellungstermin (Ende Juni) zu gewährleisten.

In Ergänzung zu den o.g. Hauptpositionen wird für die weiteren Umbaumaßnahmen
  • Baunebenkosten, Honorar
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Beschallungsanlage
  • Videoüberwachungsanlage
  • Erhöhung der Außenzaunanlage
  • Anpassung Umkleide/Sanitär
  • Erforderliche Anschlüsse und Erdarbeiten
  • Anmietung von Zelten oder Container für Medien und Verfügungsräume für Polizei, Rotes Kreuz
  • Ausbau von insgesamt vier Sektoren

eine Kostendimension in Höhe von 643.000 € ausgegangen.


Hieraus ergibt sich eine Kostendimension von insgesamt 1.500.000 € (Brutto), aufgeteilt in die Kostenpositionen Flutlichtanlage mit 476.000 €, Tribüne mit 381.000 € und sonstigen Leistungen mit 643.000 €. Um handlungsfähig zu sein braucht die Stadtverwaltung die Freigabe dieses Budgetrahmens.

.Beschluss: 1

Der Bericht der Verwaltung zum Ausbau des Stadions am Schönbusch wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Stadtrat stimmt der Empfehlung der Verwaltung zu, das Ing.-Büro Rainer Ernst Landschaftsarchitekt, Frankfurt a.M., mit der Generalplanung und der Projektsteuerung für den Ausbau des Stadions am Schönbusch gemäß Honorarangebot vom 09.03.2021 zu beauftragen. Die Kosten sind im Haushalt veranschlagt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

Die Verwaltung wird beauftragt, die folgende notwendige Baumaßnahme im Stadion am Schönbusch zu veranlassen, damit das Stadion bis zum Beginn der Saison 2021/22 für den Spielbetrieb der 3. Liga tauglich ist:

Flutlichtanlage (Gesamtkosten in einer Größenordnung von rund 476.000 €)

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die folgende notwendige Baumaßnahme im Stadion am Schönbusch zu veranlassen, damit das Stadion bis zum Beginn der Saison 2021/22 für den Spielbetrieb der 3. Liga tauglich ist:

Ausweitung der Stadionkapazität um rund 3.600 Tribünenplätze soll durch den Neubau einer rund 80 m langen Stahltribüne auf der Gegengerade und einer rund 40 m langen Stahltribüne auf der Ostseite erfolgen. Die Realisierbarkeit ist gegeben. Die Verwaltung empfiehlt eine Anmietung für die Saison 2021/22 mit Ankaufoption. Bei der Tribüne muss nach aktuellem Stand von einer Kostendimension in Höhe von rund 381.000 € ausgegangen werden.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 5

Die Verwaltung wird beauftragt, die folgende notwendige Baumaßnahme im Stadion am Schönbusch zu veranlassen, damit das Stadion bis zum Beginn der Saison 2021/22 für den Spielbetrieb der 3. Liga tauglich ist:

Sonstige Leistungen, wie z. B.
- Baunebenkosten, Honorar
- Sicherheitsbeleuchtung
- Beschallungsanlage
- Videoüberwachungsanlage
- Erhöhung der Außenzaunanlage
- Anpassung Umkleide/Sanitär
- Erforderliche Anschlüsse und Erdarbeiten
- Anmietung von Zelten oder Container für Medien und Verfügungsräume für Polizei, Rotes Kreuz
- Ausbau von insgesamt vier Sektoren
in Höhe von ca. 643.000 €.

Für die notwendigen Baumaßnahmen wird ein Budgetrahmen in Höhe von 1.500.000,- € außerplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch Rücklagenentnahme aus dem laufenden Haushalt.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[X.]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 6

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen über die Vermarktung des Namensrechts am städtischen Stadion am Schönbusch aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24, Dagegen: 17

Datenstand vom 19.05.2021 09:46 Uhr