Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße: Bau des Regenrückhaltekanals Weichertstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.04.2021 ö Beschließend 4PL/5/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Am 19.01.2021 wurde im PVS die Entwurfsplanung für die Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße und Bau des Regenrückhaltekanals Weichertstraße beschlossen und die Verwaltung mit den weiteren Planungsschritten beauftragt. Inzwischen ist die Ausführungs-planung fertiggestellt und die Ausschreibung in Vorbereitung. Mit dem Bau des Regenrück-haltekanals wird die Maßnahme aus der Planfeststellung des Autobahnausbaus umgesetzt und ein wasserrechtlich genehmigungsfähiger Zustand hergestellt. Die wasserrechtliche Genehmigung des Stauraumkanals Goldbacher Straße war am 31.12.2020 ausgelaufen.


2.        Projektbeschreibung

Gegenstand der Entwurfsplanung ist die Realisierung eines Regenrückhaltekanals in der Weichertstraße, das Verschließen des Regenüberlaufs und das Verdämmen bzw. der Teilrückbau des Auslasskanals.

Der neu geplante Regenrückhaltekanal in der Weichertstraße dient lediglich als Speicherraum für stark verdünntes Mischwasser innerhalb des Kanalnetzes. Die Weiterleitung des Mischwassers wird über ein Drosselorgan geregelt. Es ist keine Entlastung zum Aschaff-Altarm geplant.

Zur Ausführung kommt die Variante 1b aus der Entwurfsplanung. Der Regenrückhaltekanal wird an den bestehenden Mischwasserkanal DN 300 angeschlossen. Zum Schutz der untenliegenden Hausanschlüsse vor Rückstau wird ein Drosselorgan eingebaut. Es ergibt sich bei einem Durchmesser von DN 1800 mit Trockenwetterrinne eine Gesamtlänge von ca. 200 m. Aus technischen und betrieblichen Gründen wird der Regenwasserkanal Richtung Süden innerhalb der Straße verlegt. So werden die immer wiederkehrenden Unterhaltungskosten und Zwangspunkte minimiert.

Die Verlegung des Regenrückhaltekanals und des Regenwasserkanals bedingen die Straßenwiederherstellung auf ganzer Breite im Vollausbau. In diesem Zusammenhang werden am östlichen Ende der Weichertstraße ca. 20 m Straße bis zur ehemaligen Sanierungsgrenze im Kreuzungsbereich Schönbornstraße erneuert.

3.        Kosten

Die auf Grundlage der Ausführungsplanung fortgeschriebenen Kosten betragen in Summe 2.753.614,18 € brutto. Gegenüber der Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung ergeben sich geringfügige Kosteneinsparungen.

Regenrückhaltekanal Weichertstraße Kanalbau
Baustelleneinrichtung        158.090,00 €
Kanalbau        1.214.145,00 €
Technische Ausrüstung        15.180,00 €
Summe Baukosten, netto        1.387.415,00 €
Mehrwertsteuer, 19 %        263.608,85 €
Summe Baukosten, brutto        1.651.023,85 €
Baunebenkosten (25 %)        81.900,00 €
Baukosten gesamt, brutto        2.063.779,81 €





Regenrückhaltekanal Weichertstraße Straßenbau
Straßenbau, netto        465.771,00 €
Mehrwertsteuer, 19 %        88.496,49 €
Summe Baukosten, brutto        554.267,49 €
Baunebenkosten (25 %)        138.566,87 €
Baukosten gesamt, brutto        692.834,36 €

Regenrückhaltekanal Weichertstraße Gesamtmaßnahme
Summe Baukosten, netto        1.853.186,00 €
Mehrwertsteuer, 19 %        352.105,34 €
Summe Baukosten, brutto        2.205.291,34 €
Baunebenkosten (25 %)        551.322,84 €
Baukosten gesamt, brutto        2.756.614,18 €

Die angezeigten Baunebenkosten beinhalten die Kosten für notwendige Ingenieurleistungen im Rahmen der Planung, Ausschreibung und die daraus folgende Bauüberwachung und Beweissicherung der notwendigen Baumaßnahme.

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt und gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuschreiben. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von der o.g. Kostenermittlung abweichen können.

4.        Finanzierung

Die Kanalbaumaßnahme wird über die Haushaltsstelle 1.7077.9535, die Straßensanierung über eine im Nachtragshaushalt neu zu bildende Haushaltsstelle abgerechnet. Das Tiefbauamt wird entsprechende Mittel anfordern.

Da es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Ausgleichsmaßnahmen handelt, die im Zuge der Planfeststellung für den Autobahnbau gefordert sind, wird die Autobahn GmbH einen Teil der Kosten tragen. Zur Finanzierung durch die Autobahn GmbH ist eine Vereinbarung zur Kostenübernahme in Abstimmung. Finanzielle Grundlage der Vereinbarung ist aus Sicht des Tiefbauamts ein Betrag von 2.771.000 €. Der Betrag setzt sich aus 2.088.000 € für den Kanalbau, die von der Autobahn zu tragen wären und 683.000 € für den Straßenbau, die von der Stadt zu tragen wären, zusammen. Gegebenenfalls wird beim Autobahnanteil noch ein Vorteilsausgleich „neu für alt“ in Abzug zu bringen sein. Diesbezüglich laufen noch Verhandlungen. Die Zahlen basieren auf der Kostenberechnung, die mit der Entwurfsplanung vom PVS beschlossen wurde.

5.        Weiteres Vorgehen

Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss werden auf Basis der Ausführungsunterlagen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und das Vergabeverfahren durchgeführt. Das Vergabe-verfahren muss bis Ende Juni 2021 abgeschlossen sein, sodass die Bauarbeiten Anfang August beginnen können. Das setzt voraus, dass die Vergabe der Bauleistung durch den Stadtrat am 28.06.2021 erfolgt. Die Bauzeit beträgt ca. 10 Monate.

.Beschluss:

I.
1.        Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, den Stauraumkanal Goldbacher Straße aufzulassen und den Regenrückhaltekanal Weichertstraße mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von 2.756.614,18 € brutto inkl. Baunebenkosten zu realisieren.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme einzuleiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 09:38 Uhr