Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 1PL/8/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2020 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung der Stadt Aschaffenburg am 18.03.2021und der Hospital-Stiftung am 22.03.2021 von der AKDB erstellt.


Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2020” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

Die Haushaltseinnahme- und Ausgabereste wurden vom Haupt- und Finanzsenat in der Sitzung am 15.03.2021 beschlossen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2020 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2020” werden zur Kenntnis 
    genommen (Anlage 1).

  2. Die – ungedeckten - über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

    für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        18.607.409,98 €
    (Seite 1177 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

    für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        964.139,24 €
    (Seite 1181 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

  3. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        10.605.400,00 €
    (Seite 32 der Drucksache)

  4. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        6.182.680,87 €
    gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

  5. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
    KommHV, und zwar

    neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        1.352.897,87 €
    (Seiten 35 bis 37 der Drucksache)

    und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        27.025.072,48 €
    (Seiten 38 bis 40 der Drucksache)
    wird zur Kenntnis genommen.

  6. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die 
    Jahresrechnung 2020 mit dem Betrag von        322.409.900,48 €
    in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
    Hiervon entfallen auf den

    Verwaltungshaushalt        267.046.530,72 €

    Vermögenshaushalt        55.363.369,76 €

    Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
    vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        31.517.884,91 €

    Der Allgemeinen Rücklage wird der
    Betrag in Höhe von                593.961,59 €
    entnommen.

    Darüber hinaus wird der Sonderrücklage

    Baugebiet Anwandeweg ein Betrag von        110.547,35 €

    entnommen.

    Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2020 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


  7. Die Jahresrechnung 2020 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben 
    ausgeglichen

    im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.371.488,96 €

    im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        171.489,93 €

    Der Gesamthaushalt beträgt damit        1.542.978,89 €.


    Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den 
    Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        171.489,93 €.

    Der Allgemeinen Rücklage
    wird ein Betrag in Höhe von         53.283,83 €        
    zugeführt.

    Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        61.997,25 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden nicht übertragen



    Die Jahresrechnung 2020 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.



II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 14:26 Uhr