Fortführung der Koordinierungsstelle im Rahmen des Modellprojekts CURA – "Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 5PL/8/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die von der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen eines Strukturprogramms zunächst im
Raum Nürnberg/Fürth geförderten Modellprojekte „Perspektiven für Familien“ (in Nürnberg) und 
„TANDEM“ (in Fürth) wurden nach einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren evaluiert und haben sich nach den vorliegenden Ergebnissen als Maßnahmen erwiesen, Familien wirksam vor drohender Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren oder aus bereits bestehender Langzeitarbeitslosigkeit herauszuführen. Aufgrund der sehr guten Ergebnisse der Projekte wurden diese unter dem
Titel „CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ zwischenzeitlich auch auf andere bayerische Städte (u.a. Augsburg, Hof, Schweinfurt und Aschaffenburg) ausgeweitet.

Zielgruppe sind Ein- und Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften mit Kindern, also
Langzeitarbeitslose und ihre Familienangehörigen mit komplexen Problemlagen
(leistungsberechtigt nach § 7 SGB II).
Die niedrigschwellige Unterstützung von SGB 11-Bedarfsgemeinschaften durch die
Jugendämter ermöglicht eine intensive Kooperation, eine niedrigschwellige Betreuung
und die entsprechenden Koordinationsleistungen innerhalb des Jugendamtes
sowie mit Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe zum Wohle der ganzen Familie.

Im Jahr 2017 startete das Jobcenter der Stadt Aschaffenburg auf der Grundlage eines mit dem Jugendamt abgestimmten Konzepts. Das Jobcenter hat hierfür eine Vollzeitstelle eingerichtet. Die zuständige Fachkraft betreut bis zu 40 Bedarfsgemeinschaften, greift dabei aber auf ein Netzwerk von Beratungsstellen und Fachdiensten zurück, um für die jeweiligen Familien die bestmögliche individuelle Unterstützung aufzubauen. Aufgrund des erfolgreichen Projektverlaufs wird seitens des Jobcenters voraussichtlich eine weitere Stelle eingerichtet.

Ein vorrangiger Kooperationspartner für die Durchführung des Projekts ist das Jugendamt mit seinen vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Die Angebote von Jobcenter und Jugendhilfe werden einzelfallbezogen aufeinander abgestimmt und im Rahmen eines
gemeinsamen Hilfeplanprozesses weiterentwickelt bzw. bei Bedarf angepasst. 
Gemeinsames Ziel ist es, die Angebote aus beiden Rechtskreisen so auszurichten, dass zum einen Eltern motiviert und gefördert werden, ihre berufliche Eingliederung
voranzutreiben und zum anderen hinreichende Unterstützung für die Kinder in ihrer eigenen Entwicklung (Persönlichkeitsentwicklung, Betreuung, Lernförderung, schulische und berufliche Eingliederung) gewährleistet werden. Eltern sollen in ihrer Kompetenz von den Kindern als
Vorbild erlebt werden. Gleichzeitig sollen Eltern teilhaben können an den schulischen Erfolgen
ihrer Kinder. Dies sind die elementaren Voraussetzungen dafür, der Entwicklung zur Tradierung
bzw. Verstetigung sozialer Randlagen entgegen zu wirken. 
Familien in akuten unsicheren Übergangssituationen (Trennung, drohender Wohnungsverlust, Überschuldung) können im Rahmen einer konzertierten Hilfegewährung sowohl finanziell gestützt
wie auch pädagogisch begleitet werden. 

In der ersten und zweiten Förderperiode des CURA-Projekts haben sich die in das Projekt gesetzten Erwartungen in vollem Umfang bestätigt. Durch die enge Kooperation zwischen dem Jobcenter und der Koordinierungsstelle des Projekts im Jugendamt konnten zahlreiche Familien erreicht werden (siehe Abschlussbericht der ersten Förderperiode bis 31.08.2019; der Bericht für die bis zum 31.06.2021 währende 2. Förderperiode wird mit der Abrechnung der entsprechenden Förderperiode erstellt).

Die Vernetzung des Projekts mit dem Jobcenter, den Fachdiensten des Jugendamtes, anderer Träger der Jugendhilfe sowie zahlreichen Beratungseinrichtungen hat zu einer deutlichen strukturellen Verbesserung der Beratungs- und Hilfsangebote geführt und gewährt „individuell
zugeschnittene“ Unterstützung für die am Projekt beteiligten Familien. 
Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden „Schnittmengen“ zwischen den Klienten des Jobcenters und der Jugendhilfe haben sich zahlreiche Synergieeffekte ergeben, die sich aus der Optimierung des Hilfeprozesses an sich und der nachgewiesenen frühzeitigen umfassenden Hilfestellung ergeben.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat sich bereits
im Herbst 2017 erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch die am Projekt teilnehmenden Jugendämter eine angemessene finanzielle Förderung erhalten, um die personellen Mehraufwände zu kompensieren. 
Auf dieser Grundlage wird eine vom Jugendamt eingestellte Fachkraft mit 90 % der Brutto-Personalkosten gefördert.
Die Kosten belaufen sich jährlich für eine durch einen Sozialpädagogen besetzte Vollzeitstelle auf ca. 60000 €, wovon 90% aus den staatlichen Fördermitteln ersetzt werden. Hiermit verbleibt für die Stadt Aschaffenburg ein Eigenanteil von ca. 12.000 € im Jahr.

      Es wird vorgeschlagen, die Koordinierungsstelle des Projekts, welches zum 01.11.2018 in Aschaffenburg starten konnte, ab 01.07.2021 bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

Die vorläufige Genehmigung des „Zentrums Bayern Familie und Soziales“ (ZBFS) als Grundlage für eine mögliche Fortführung des Projekts liegt seit 03.05.2021 vor. 


Anlage:  Abschlussbericht aus der ersten Förderperiode

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Fortführung der „Koordinierungsstelle CURA“ des Jugendamts bis zum 31.12.2022 zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[X]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 14:26 Uhr