- Sachstand und Anlass
Im PVS am 08.10.2019 wurde die Konzeptstudie des Büro Ungers zur Umgestaltung der Entwässerung in der Weichertstraße und zur Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Am 31.12.2020 lief die wasserrechtliche Genehmigung der Entlastung des Stauraumkanals Goldbacher Straße aus. Sie ist aufgrund der Einleitung in den Aschaff-Altarm nicht mehr genehmigungsfähig. Aus diesem Grund wurde in den letzten Monaten von Unger Ingenieure mit Nachdruck an der Planung der Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße und der Herstellung eines Regenrückhaltekanals in der Weichertstraße gearbeitet. Dieser Teil der Sanierung der Entwässerung der Weichertstraße benötigt keine wasserrechtliche Genehmigung. Es ist jedoch eine Anlagengenehmigung erforderlich, weil das Bauwerk im 60 m-Bereich des Aschaff-Altarms liegt. Der Rückbau des Auslasses in den Aschaff-Altarm ist Teil der Ausgleichs-maßnahmen, die in der Planfeststellung von 1994 zum Autobahnausbau festgelegt sind.
Die Maßnahmen sind wasserrechtlich umgehend weiter umzusetzen.
- Projektbeschreibung
Gegenstand der Entwurfsplanung ist die Realisierung eines Regenrückhaltekanals in der Weichertstraße, das Verschließen des Regenüberlaufs und das Verdämmen bzw. der Teilrückbau des Auslasskanals.
Der neu geplante Regenrückhaltekanal in der Weichertstraße dient lediglich als Speicherraum für stark verdünntes Mischwasser innerhalb des Kanalnetzes. Die Weiterleitung des Mischwassers wird über ein Drosselorgan geregelt. Es ist keine Entlastung zum Aschaff-Altarm geplant.
Ursprünglich sollte nur der Regenrückhaltekanal gebaut werden und die Straßenoberfläche wiederhergestellt werden. Da die Höhenverhältnisse zwischen den beiden Kanalsträngen, die durch den Regenrückhaltekanal miteinander verbunden werden, keinen Spielraum lassen, ist die Überdeckung des Kanals nur sehr gering. Um den normgerechten Straßenaufbau herstellen zu können und den Regenrückhaltekanal ausreichend vor den hohen Verkehrslasten zu schützen, muss die Querneigung der Straße von einem Dachprofil auf Einseitneigung geändert werden. Dadurch erhöht sich die Überdeckung um einige Zentimeter. Die Beauftragung von Unger Ingenieure wurde zwischenzeitlich um die Straßenplanung erweitert. Im Rahmen des Straßenbaus schließt die Sanierung der Verkehrsanlage am Ende der vor einigen Jahren bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahme Schönbornstraße an.
Im Rahmen der Vorplanung wurden zwei Varianten mit je 2 Untervarianten untersucht.
Variante 1a
In der Variante 1a wird der Regenrückhaltekanal im Gegensatz zur groben Vorkonzeptionierung um eine Haltung verlängert und an den bestehenden Mischwasserkanal DN300 angeschlossen. Dieser fungiert als Rohrdrossel, die bei stärkeren Regen eingestaut wird. Es ergibt sich bei einem Durchmesser von DN 1800 mit Trockenwetterrinne eine Gesamtlänge von ca. 190 m. Das Sohlgefälle wird mit 1,26 ‰ geringfügig gesteigert und eine Überdeckung zur Straßenoberkante von min. 0,6 m wird erreicht. Durch die Verlängerung des Regenrückhaltekanals muss eine Haltung des bestehenden Mischwasserkanals ausgetauscht werden. Auch zwei Haltungen und drei Schächte des Regenwasserkanals müssen verlegt werden.
Variante 1b
Zum Schutz der untenliegenden Hausanschlüsse vor Rückstau sieht Variante 1b anstatt der Rohrdrossel den Einbau eines Drosselorgans vor.
Variante 2a
In Variante 2a wird im Gegensatz zur Vorkonzeptionierung für den Regenrückhaltekanal ein Rahmenprofil B/H = 2 m/1,7 m auf eine Länge von ca. 140 m vorgesehen. Das Sohlgefälle beträgt hier nur 0,3 ‰. Dadurch wird zwar eine Mindestüberdeckung von ca. 0,7 m erreicht, das geringe Gefälle führt jedoch zu vermehrten Ablagerungen und somit erhöhtem Unterhaltungsaufwand. Mittels einer V-Rinne im Rahmen können Ablagerungen verringert werden. Der Regenrückhaltekanal schließt direkt an den bestehenden Mischwasserkanal an, sodass bei dieser Variante nur eine Haltung und zwei Schächte des Regenwasserkanals umgelegt werden müssen. Die Drosselung des Abflusses geschieht auch hier über die vorhandene Rohrdrossel.
Variante 2b
In Variante 2b wird wie zuvor in Variante 1b der Einbau eines Drosselorgans anstatt der Rohrdrossel eingeplant.
Variantenvergleich
Für den Vergleich der beiden Haupt-Varianten wurde eine Bewertungsmatrix aufgestellt (s. Tabelle 1). Unter Berücksichtigung der dort aufgeführten Aspekte wurde in Abstimmung mit der Stadt Aschaffenburg die Variante 1b favorisiert und in der Entwurfsplanung weiterbearbeitet.
Variante
|
Merkmale
|
1a
|
- Regenrückhaltekanal, Drachenprofil, DN 1800, L = 190 m, I = 0,126 %
- Drosselung durch vorhandenen Mischwasserkanal
- Rückstaugefahr für Hausanschlüsse im Bereich der Rohrdrossel
- Rückbau und Verlegung des Regenwasserkanals auf 138 m
- Rückbau des vorhandenen Mischwasserkanals auf 52 m
|
1b
|
|
2a
|
- Regenrückhaltekanal, Rahmenprofil, B/H = 2m/1,7m, L = 140 m, I = 0,03%
- Drosselung durch vorhandenen Mischwasserkanal
- Rückstaugefahr für Hausanschlüsse im Bereich der Rohrdrossel
- Rückbau und Verlegung des Regenwasserkanals auf 83 m
|
2b
|
|
Tabelle 1
- Kosten
Kostenschätzung
Für die in der Vorplanung beschriebenen Varianten wurde Kostenschätzungen durchgeführt:
|
Variante 1a
|
Variante 1b
|
Variante 2a
|
Variante 2b
|
Summe Baukosten, netto
|
1.233.817 €
|
1.254.147 €
|
1.289.426 €
|
1.309.756 €
|
Mehrwertsteuer, 19 %
|
234.425 €
|
238.288 €
|
244.991 €
|
248.854 €
|
Summe Baukosten, brutto
|
1.468.242 €
|
1.492.435 €
|
1.534.416 €
|
1.558.609 €
|
Baunebenkosten (25 %)
|
367.061 €
|
373.109 €
|
383.604 €
|
389.652 €
|
Baukosten gesamt, brutto
|
1.835.303 €
|
1.865.543 €
|
1.918.021 €
|
1.948.261 €
|
Tabelle 2: Kostenschätzung
Variante 1a: Drachenprofil DN1800, Länge ca. 190 m
Variante 1b: Variante 1a mit zusätzlicher Drosselung (Vorzugsvariante)
Variante 2a: Rahmenprofil B/H 2m/1,7m, Länge ca. 140m
Variante 2b: Variante 2a mit zusätzlicher Drosselung
Für die Herstellungskosten wurde aufgrund des zum Zeitpunkt der Vorplanung fehlenden Baugrundgutachtens von einem unbelasteten Boden ausgegangen. Die Kosten sind nach dem damaligen Kenntnisstand ermittelt und in Anlehnung an aktuell erzielte Preise aus vergleichbaren Baumaßnahmen angesetzt.
Die angezeigten Baunebenkosten in Tabelle 2 beinhalten im Wesentlichen Ingenieur-Honorare für die beteiligten Planungsbüros, Kosten für Beweissicherung, Kosten für die Vermessung, Baugrundgutachten, Gebühren usw.
Kostenberechnung
Für die in der vorliegenden Entwurfsplanung beschriebene Baumaßnahme Kanalbau wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage des Baugrundgutachtens durchgeführt. Eine Kurzübersicht über die Kosten zum Kanalbau lässt sich Tabelle 3 entnehmen.
Regenrückhaltekanal Weichertstraße Kanalbau
|
Summe Baukosten, netto
|
1.403.715 €
|
Mehrwertsteuer, 19 %
|
266.706 €
|
Summe Baukosten, brutto
|
1.670.421 €
|
Baunebenkosten (25 %)
|
417.605 €
|
Baukosten gesamt, brutto
|
2.088.026 €
|
Tabelle 3: Kostenberechnung Kanalbau
Die Position Straßenbauarbeiten in der Kostenberechnung für die Baumaßnahme Kanalbau berücksichtigt nur die notwendigen Aufbrucharbeiten im Bereich des Kanalgrabens. Diese Kosten sind in Tabelle 3 enthalten. Der komplette Abbruch sowie die grundhafte Erneuerung der Straße wird in den Kosten für den Straßenbau einkalkuliert. Eine Kurzübersicht über die Kosten für den Straßenbau ist Tabelle 4 zu entnehmen.
Regenrückhaltekanal Weichertstraße Straßenbau
|
Summe Baukosten, netto
|
459.430 €
|
Mehrwertsteuer, 19 %
|
87.292 €
|
Summe Baukosten, brutto
|
546.722 €
|
Baunebenkosten (25 %)
|
136.680 €
|
Baukosten gesamt, brutto
|
683.402 €
|
Tabelle 4: Kostenberechnung Straßenbau
Die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme (Kanalbau und Straßenbau) ist Tabelle 5 zu entnehmen.
Regenrückhaltekanal Weichertstraße Gesamtmaßnahme
|
Summe Baukosten, netto
|
1.863.145 €
|
Mehrwertsteuer, 19 %
|
353.998 €
|
Summe Baukosten, brutto
|
2.217.143 €
|
Baunebenkosten (25 %)
|
554.285 €
|
Baukosten gesamt, brutto
|
2.771.428 €
|
Tabelle 5: Kostenberechnung Gesamtmaßnahme
Die angezeigten Baunebenkosten in den Tabellen 3-5 beinhalten die Kosten für notwendige Ingenieurleistungen im Rahmen der Planung, Ausschreibung und die daraus folgende Bauüberwachung und Beweissicherung der notwendigen Baumaßnahme.
Die im Rahmen der Entwurfsplanung berechneten Kosten wurden nach dem derzeitigen Kenntnisstand ermittelt und in Anlehnung an aktuell erzielte Preise aus vergleichbaren Baumaßnahmen in Abstimmung mit dem Tiefbauamt Aschaffenburg angesetzt.
Die Baukosten sind im Zuge der weiteren Planung gemäß Preisindex / Marktpreisänderungen fortzuführen.
- Finanzierung
Da es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Ausgleichsmaßnahmen handelt, die im Zuge der Planfeststellung für den Autobahnbau gefordert sind, wird die Autobahndirektion einen Teil der Kosten tragen. Zur Finanzierung wird mit der Autobahndirektion eine Vereinbarung zur Kostenübernahme geschlossen. Die benötigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 berücksichtigt.
- Klimarelevanz
Das Projekt ist nicht direkt klimarelevant. Bei der Baudurchführung wird darauf geachtet, dass moderne Baumaschinen mit soweit möglich reduziertem CO2-Ausstoß eingesetzt werden und wenn technisch möglich Baustoffe aufbereitet und wiederverwendet.
- Weiteres Vorgehen
Es folgt der Abschluss der Vereinbarung mit der Autobahndirektion zur Kostenübernahme. Erste Vorgespräche haben bereits stattgefunden.
Die Verwaltung schlägt vor, die nächste Leistungsstufe an Unger Ingenieure zu beauftragen und die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen vorzubereiten.