Bauleitplanung Godelsberg - Sachstandsbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.04.2021 ö Beschließend 2PVS/4/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Begründung:

Bisheriger Verlauf der drei Bebauungsplanverfahren:

Für drei Teilgebiete am „Godelsberg“ zwischen Bismarckallee und Ludwigsallee hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg die Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplänen eingeleitet (Aufstellungsbeschluss vom 07.10.2019), und zwar für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29).
Zuletzt hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit Beschluss vom 19.10.2020 die Verwaltung beauftragt, die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden“ gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. Wesentlicher Gegenstand dieses Verfahrensschritts waren Planungsziele und ein Bebauungsplan-Vorentwurf für jedes der drei Plangebiete. Die jeweiligen Bebauungsplanverfahren stehen damit noch am Beginn des im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Verfahrensablaufs.


Verfahrensschritt der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die Durchführung der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 08.01.2021) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 11.01. bis 19.02.2021 statt; im gleichen Zeitraum wurden auch die ggf. von der Planung berührten Behörden im Verfahren beteiligt.
Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich über Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Bebauungsplanung für die Geltungsbereiche „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29) zu informieren, diese zu erörtern und sich bei Bedarf zur Planung zu äußern.

Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen wurden für die Unterrichtung der Bürgerschaft umfassend digitale Informations- und Beteiligungsformen eröffnet. So konnten die Planunterlagen über die Homepage der Stadt Aschaffenburg online aufgerufen werden. Die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen war sowohl per Brief als auch elektronisch (E-mail oder Nutzung des digitalen Beteiligungsportals) möglich.
Gleichzeitig bestand aber auch die Möglichkeit, die Planunterlagen nach entsprechender Terminvereinbarung im Rathaus persönlich einzusehen und mit zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern des Stadtplanungsamtes zu erörtern und zu diskutieren.

Die der Öffentlichkeit vorgestellten Planunterlagen umfassten insbesondere
  • die Bebauungsplanvorentwürfe für die drei einzelnen Plangebiete und
  • kurze textliche Begründungen zu den Bebauungsplanvorentwürfen

sowie ergänzende Unterlagen, die die Bebauungsplanung veranschaulichten oder die Verständlichkeit verbessern sollten:
  • eine Grafik zum Verfahrensablauf einer Bebauungsplanaufstellung
  • Luftbilder
  • Abbildungen der bisher geltenden „übergeleiteten Baulinienpläne“
  • ein Übersichtsplan mit Aufteilung und Abgrenzung der drei Plangebiete
  • eine Gesamtübersicht der Planungsziele
  • eine Kurzzusammenfassung wesentlicher textlicher Festsetzungen
  • zwei Beispiele für Flächenversiegelung im Gebiet
  • eine Zusammenstellung planungsrechtlicher Begriffe mit Kurzerklärung

Während der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ sind schriftliche Stellungnahmen von 211 Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Die meisten dieser Stellungnahmen benutzten einen (offenbar von Interessenvertretern gefertigten) Vordruck oder orientierten sich inhaltlich stark daran. Nur sehr wenige der Stellungnahmen unterscheiden zwischen den drei Plangebieten; die meisten Stellungnahmen beziehen sich insgesamt auf die Bebauungsplanung am „Godelsberg“.
Einige Bürgerinnen und Bürger reichten mehrere Schriftstücke ein und / oder ließen Stellungnahmen durch Rechtsanwaltskanzleien fertigen.

Überschlägiges Meinungsbild aus den Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern:

In der Tendenz ergibt sich nach dem aktuellen Stand der Auswertung folgendes Meinungsbild:
Ca. 85% stimmen den Planungszielen bzw. den Bebauungsplan-Vorentwürfen zu oder votieren für eine weitere Verringerung des Maßes der baulichen Nutzung.
Ca. 13% lehnen die Bebauungsplan-Vorentwürfe ab und votieren für eine großzügigere Ausnutzbarkeit von Grundstücken.
Ca. 2 % äußern eine neutrale, differenzierte oder widersprüchliche Meinung.

Im Verfahren wurde auch eine Liste mit namentlich aufgeführten Unterstützern eingereicht, jedoch ohne Unterschriftenliste. Von einer Mehrzahl der dort benannten Personen sind auch unterschriebene Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden bei dem hier dargestellten Meinungsbild berücksichtigt.
Auffällig ist zudem, dass durch die Herausgabe von Vordrucken durch die jeweiligen Interessengemeinschaften, die Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit, zu einer Art Abstimmung gemacht wurde. Dies ist jedoch in einem Bebauungsplanverfahren nicht vorgesehen. Durch die Beteiligungsmöglichkeit sollen Belange eingebracht werden, die Abwägungsentscheidung hierzu wird durch den Stadtrat getroffen. Die Anzahl gleichlautender Belange ist rein sachbezogen unerheblich.

Behandlung der Stellungnahmen aus der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ und Fortgang der Bebauungsplanverfahren

Die Stadtverwaltung wird die wesentlichen sachbezogenen Inhalte (soweit sie die Bebauungsplanung betreffen) aller Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Behörden und Fachdienststellen würdigen und dem Stadtrat das Ergebnis der „frühzeitigen Beteiligung“ überschlägig in einem zusammenfassenden Bericht vorstellen. Auf einzelne Details kommt es dabei nicht an, sondern auf die wesentlichen Ziele, Zwecke und Inhalte der Planung.

Einzelne schriftliche Antworten auf Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gibt es im Verfahrensschritt der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ nicht. Ob und in welcher Form Anregungen Eingang in den dann noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplans finden, wird für alle Interessierten im folgenden Verfahrensschritt der „öffentlichen Auslegung“ (§ 3 Abs.2 BauGB) zu erkennen sein.
Dann haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich während der „öffentlichen Auslegung“ erneut oder auch erstmals schriftlich zu äußern. Schriftliche Anregungen zum Bebauungsplanentwurf aus der „öffentlichen Auslegung“ werden dann mit allen anderen Belangen untereinander und gegeneinander abgewogen und dem Stadtrat einzeln zur Entscheidung vorgelegt. Über diese Entscheidung werden die jeweiligen Verfasser einer schriftlichen Stellungnahme nach Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens schriftlich informiert.

Wann die drei einzelnen Bebauungsplanverfahren diesen Stand erreichen oder gar abgeschlossen werden, ist aktuell noch nicht verlässlich absehbar. Seitens des Stadtplanungsamts ist vorgesehen, dem Stadtrat vor der Sommerpause 2021 den Bericht über die „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ mit einer angemessenen inhaltlichen Auswertung der Stellungnahmen vorzulegen. Ergänzend wird die Stadtverwaltung Vorschläge für den planerischen Umgang mit einzelnen Sachfragen unterbreiten. Der Stadtrat möge dann einen Grundsatzbeschluss zur weiteren und sich verfestigenden inhaltlichen Ausrichtung der Bebauungspläne fassen. Darauf basierend nimmt die Stadtverwaltung die Ausarbeitung der Bebauungsplanentwürfe für die spätere „öffentliche Auslegung“ vor.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zur Aufstellung von drei qualifizierten Bebauungsplänen für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29) zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[..X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2021 09:54 Uhr