Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der Landingstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.04.2021 ö Beschließend 9PVS/4/9/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg ist Eigentümerin der Grundstücksfläche Landingstraße (Fl.Nr. 1375 Gemarkung Aschaffenburg) und auch Straßenbaulastträgerin.
Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass nur die Fahrbahnflächen (Richtungsfahrspuren zwischen der Herstallstraße und der Luitpoldstraße) öffentlich gewidmet sind und zwar als Staatsstraße 2309.
Nicht erfasst ist die Fahrbahnfläche in der Zufahrt zum Landingtunnel sowie die Gehsteigflächen beidseitig der Landingstraße jeweils zwischen Bordsteinkante und Grundstücksaußengrenze.
Ebenfalls nicht erfasst ist der Stand-/Parkstreifen auf der Rampe zur Luitpoldstraße und auf der Südseite der Landingstraße.
Die Flächen der Arkadengänge (südlich und nördlich) sind in Privateigentum. Hier besteht zwischen der Stadt und den Eigentümern eine privatrechtliche Absicherung, dass die Flächen für die Öffentlichkeit offengehalten werden müssen.

Die Treppenanlage und der Fußweg zwischen der Landingstraße 13 und der Pfaffengasse 18/20 sind bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
Ebenso gewidmet ist der Fußweg von der Treppenanlage entlang der ehemaligen FOS/BOS und Jesuitenkirche (oberhalb der Stützmauer Landingstraße) bis zum Marktplatz.

Es ist vorgesehen die Landingstraße zur Ortsstraße abzustufen (siehe hierzu den Bericht der Verwaltung im Planungs- und Verkehrssenat am 02.02.2021).
Die Gehsteigflächen und Stand-/Parkstreifen sind unselbständige Bestandteile der Straße und daher als Ortstraße zu widmen.

Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 10.05.2021 werden gemäß Artikel 6 des Bay.Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Flächen im Stadtgebiet von Aschaffenburg zu Ortsstraßen (Artikel 46 Nr.2 BayStrWG) gewidmet:

  1. Gehwegfläche und Stand-/Parkstreifen Landingstraße Südseite
    Teilfläche aus Fl.-Nr. 1375 (Gemarkung Aschaffenburg)
    Anfang: Dalbergstraße
    Ende: Grenze zu Fl.-Nr. (Gemarkung Aschaffenburg) (Beginn der Treppenanlage zwischen den Anwesen Landingstraße 13 und Pfaffengasse 18/20
    Länge: 112 m

  2. Gehwegfläche und Stand-/Parkstreifen Landingstraße Nordseite
    Teilfläche aus Fl.-Nr. 1375 (Gemarkung Aschaffenburg)
    Anfang: Herstallstraße
    Ende: Luitpoldstraße
    Länge: 216 m

  1. Fahrbahnfläche
    Teilfläche aus Fl.-Nr. 1375 (Gemarkung Aschaffenburg)
    Anfang: Höhe Anwesen Landingstraße 16
    Ende: Grenze zu Fl.-Nr.621 (Gemarkung Aschaffenburg) (Portal Landingtunnel)
    Länge: 105 m

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 05.07.2021 09:54 Uhr