Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers Aufzugsanlage mit Verbindung zur Oberstadt: Vorentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.05.2021 ö Beschließend 3PVS/5/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Grundlagen

Der Planungs- und Verkehrssenat hat am 08.12.2020 dem Ergebnis des Architektenwettbewerbes und der Beauftragung des 1. Preisträgers, dem Architekten Johann Schmuck aus München zugestimmt.

Die Architekten- und Ingenieurverträge für die Aufzugsanlage und Tragwerksplanung sind am 01.02.2021 im Haupt- und Finanzsenat vergeben worden.


2.        Überarbeitung

Das Wettbewerbsergebnis wurde nach den Vorgaben des Preisgerichtsprotokolls überarbeitet.
Die Stegbreite beträgt wie in der Auslobung gefordert 2,50 m, der Durchmesser der runden Aufzugskabine wurde auf 2,20 m vergrößert, die Türbreite liegt bei 1,0 m. Der Seilaufzug ist für 13 Personen zugelassen und hat eine Fahrgeschwindigkeit von 1,6 m/sec. Im durchgehend verglasten Aufzugsturm ist der Antrieb integriert. Es wird kein separater Aufzugsmaschinenraum erforderlich.

Die Turmkonstruktion mit doppelten, runden Holzstützen bleibt gegenüber dem Wettbewerbsbeitrag unverändert. Die Lasten werden über das zweilagige, offene Stabwerk aus druckimprägnierten Leimbindern abgetragen. Auf deren Innenseite sind horizontale Ringe über Stahlanschlüsse befestigt. Darauf liegen Sekundärträger, die radial zur Mitte laufen. Darauf hat die Plattform einen Bodenbelag aus rutschfestem Gussasphalt. Der untere Ring ist mit Sicherheitsglas abgedeckt, dass gleichzeitig die Funktion eines Vordaches übernimmt. Durch ein zusammenhängendes Fundament werden die Kräfte verteilt.

Der Aufzugsturm besitzt am oberen Zu- /Abgang einen Durchmesser von 7,60 m und am
Fußpunkt einen Durchmesser von 8,90 m.

Der Verbindungssteg besitzt eine Spannweite von 17,00 m. Die Tragkonstruktion des Steges besteht aus einem fischbauchartigen Stahlrahmenträger, der mit beschichtetem Stahlblechen verkleidet wird. Als Bodenbelag ist ein rutschfester Gussasphalt vorgesehen. Für das Geländer werden verschiedene Varianten untersucht: Glas mit undurchsichtiger Folie, Lochblechfüllungen, Stabfüllungen oder Netzbespannungen.

Die Detailplanungen zum Aufzugsturm, Steg und Geländer werden erst in der nächsten Leistungsphase „Entwurfsplanung“ erarbeitet.


3.        Kostenschätzung

Die Kostenschätzung nach DIN 276 (Stand 31.03.2021) gliedert sich wie folgt:

Kostengruppe 100        Grundstück                                                           0,00 €
Kostengruppe 200        Vorbereitende Maßnahmen                                  40.000,00 €
Kostengruppe 300          Bauwerk                                                665.055,00 €
Kostengruppe 400        Technische Anlagen                                        408.584,00 €
Kostengruppe 500        Aussenanlagen                                                   0,00 €
Kostengruppe 600        Ausstattung                                                           0,00 €
Kostengruppe 700        Nebenkosten                                                370.000,00 €

Gesamtkosten                                                                 1.483.729,00 €


Die Kostengruppe 700 umfassen die Planungskosten für das Bauwerk, die Aufzugstechnik sowie die Tragwerksplanung. Außerdem sind die Honorare für die Bauleitung des Bauvorhabens enthalten. Weiterhin sind freiberufliche Leistungen nach der Baustellenverordnung (Sicherheits- und Gesundheitskoordination) erforderlich sowie zusätzliche Beratungen zum Baugrund.

Der untere Platzbereich um das Aufzugsbauwerk soll mit Natursteinplatten belegt und durch Sitzpoller vom Verkehr getrennt werden. Der letzte Teil der Stufenanlage muss dabei neu gestaltet und der Höhenlage des Platzes angepasst werden. Im oberen Anschlussbereich des Steges wird das Niveau des Marstallplatzes aufgenommen und der Fuß- und Radweg entsprechend angepasst. Für die Platzgestaltung im Rahmen der Landschaftsbauarbeiten werden zusätzlich 76.450,00 € veranschlagt, die anteilig in den Gesamtkosten für die Neugestaltung des Schlossufers integriert sind.


4.        Kastanienhain

Der Anschluss an die Oberstadt erfolgt im Kastanienhain, im Bereich des vorhandenen Fußweges zum Mainufer.
Das Grundstück des Kastanienhains ist im Besitz des Freistaates Bayern. Die vorliegende Planung bedarf deshalb noch der Zustimmung der Bayerischen Schlösserverwaltung. Im Rahmen des Wettbewerbs war die Schlösser- und Gartenverwaltung mit einem Fachpreisrichter im Preisgericht vertreten. Die Entscheidung für den 1. Preisträger wurde ohne Gegenstimme beschlossen.  

.Beschluss: 1

I. Stadtrat Johannes Büttner beantragt, den Punkt 3 der Beschlussvorlage (Erstellung einer Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf Grundlage des Vorentwurfs) abzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist somit abgelehnt.

.Beschluss: 2

II.
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Vorentwurf des Architekten Johann Schmuck aus München, für die Aufzugsanlage am Schlossufer, zustimmend zur Kenntnis.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Vorentwurf mit der Schlösserverwaltung abzustimmen.

  1. Auf Grundlage des Vorentwurfes soll die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt werden.

III. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[X]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

IV. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.06.2021 10:42 Uhr