Aufstellung des B-Plans Kai 6 - westlich Limesstraße im Markt Stockstadt am Main - Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.05.2021 ö Beschließend 7PVS/5/7/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit dem Schreiben vom 12.03.2021 hat der Markt Stockstadt am Main die Stadt Aschaffenburg darauf hingewiesen, dass sie sich bis 07.05.2021 in ihrer Funktion als Nachbargemeinde zur Aufstellung des Bebauungsplans „KAI 6 – WESTLICH LIMESSTRASSE“ des Marktes Stockstadt am Main äußern kann.
Die Stadt Aschaffenburg hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am 25. Juni 2020 eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans „KAI 6 – WESTLICH LIMESSTRASSE“ abgegeben.
In diesem Zusammenhang wurde unter fachlicher Begleitung durch die Marktgemeinde Stockstadt und mit den Mitgliedern des Planungs- und Verkehrssenats am 23.06.2020 eine Ortsbesichtigung durchgeführt.

Die Stadt Aschaffenburg bedankt sich bei der Marktgemeinde Stockstadt am Main für die Beteiligung im Verfahren und für die Berücksichtigung folgender Punkte aus der Stellungnahme vom 25. Juni 2020:

  • Prüfung der Höhenfestsetzung im Sinne der Belange des Orts- und Landschaftsbildes
  • Berücksichtigung des Waldfriedhofs als Immissionsort
  • Keine Durchführung von Maßnahmen, die im Widerspruch zur Rekonstruktion der Pappelallee führen
  • Regelungen zur Zuständigkeit für Ver- und Entsorgung, beim Brand- und Katastrophenfall sowie der Löschwasserversorgung

Folgende Punkte aus der Stellungnahme vom 25. Juni 2020 wurden nicht berücksichtigt:

  • Planung eines uferbegleitenden Fuß- und Radwegs auf der südlichen Mainseite
  • Prüfung von Alternativen zur geplanten Erschließungsoption über den Anschlussknoten Aschaffenburg West Stockstädter Weg zum Anschluss an die B26 auf Stockstädter Gemarkung

Die Stadt Aschaffenburg nimmt daher erneut zum Entwurf des Bebauungsplans „KAI 6 – WESTLICH LIMESSTRASSE“ des Marktes Stockstadt am Main wie folgt Stellung:
Der Markt Stockstadt stellt einen Bebauungsplan für den südöstlichen Bereich an der Limesstraße auf Stockstädter Gemarkung im Bayernhafen Aschaffenburg auf. Anlass der Planung ist die Sicherung des Hafenbetriebes mit der Festlegung von rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung auf bislang untergenutzten und z.T. unbebauten Flächen. Der Bayernhafen verfolgt mit dem Bebauungsplan das Ziel, diese Fläche gewerblich-industriell zu nutzen. Hiermit soll auch die bestehende Umschlagstelle des Kai 6 für den Güterumschlag aufgewertet werden.

Das ca. 11,26 ha große Plangebiet grenzt unmittelbar an das Stadtgebiet von Aschaffenburg an, in dem ebenfalls gewerblich-industrielle Hafenflächen liegen und Teil des Bayernhafens Aschaffenburg sind. Aktuell wird die Fläche als Lagerfläche durch die ortsansässige Papier- und Zellstofffabrik und im östlichen Bereich von einem Logistikbetrieb mit genutzt. Weite Teile des Geländes liegen jedoch brach. Das Planungsgebiet liegt an einer Kaianlage.
Die Erschließung erfolgt aktuell über die Limesstraße über die Gemarkung Leider der Stadt Aschaffenburg. Die Straßen im Hafengebiet Aschaffenburg stehen im Eigentum des Freistaates Bayern (Bayernhafen GmbH & Co. KG) und sind Eigentümerwege mit der Widmungsverfügung eingeschränkter Gemeingebrauch.

Die Verkehrserschließung des Plangebiets (äußere Erschließung) erfolgt über die B26 Darmstädter Straße, über den Knotenpunkt Stockstädter Weg ("Hafenzufahrt-West").
Der Ausbau des Knotens Hafen-West ist Bestandteil der planfestgestellten Planung "Bundesstraße B 26 Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte Hafen-West und Hafen-Mitte in Aschaffenburg" mit Planfeststellungsbeschluss vom 11.11.2019.
Dieser Ausbauplanung liegt die Hafenprognose 2025 zu Grunde, die die angestrebten räumlichen Entwicklungen im Hafengebiet darstellt.

Deren Verkehrsauswirkungen auf die einzelnen Hafenzufahrten sind im "Verkehrstechnischen Gutachten, Ausbau der Knotenpunkte Hafen-West und Hafen-Mitte in Aschaffenburg" durch das Büro Obermeyer im April 2011 ausgewiesen worden.

Darin werden für die Zufahrt Hafen-West eine Neuansiedelung von Gewerbe- oder Industriebetrieben auf einer Nettobaulandfläche von ca. 18ha und durch Ausweitungen vorhandener Produktionsflächen berücksichtigt. Letztgenanntes schließt die Fläche und damit auch die induzierten Verkehrsmengen des o. g. Bebauungsplans ein. Auf der Grundlage der Verkehrsprognose 2025 erfolgte der verkehrstechnische Nachweis der Leistungsfähigkeit der Zufahrt Hafen-West im Rahmen der Planfeststellung durch die Ingenieurgemeinschaft Brilon, Bodzio, Weiser mit dem Gutachten „Verkehrstechnische Untersuchung zum Ausbau der B 26 in Aschaffenburg“ von Mai 2015 bzw. in seiner Ergänzung von Februar 2016.
Die weitere innere Erschließung im Hafengebiet bis zu den Grundstücken des Planungsgebiets bewertet die Stadt Aschaffenburg als ausreichend dimensioniert. Von großem Nutzen ist der vor einigen Jahren erfolgte Umbau des Knotens Germanenstraße/Limesstraße zu einem leistungsfähigen Kreisverkehrsplatz.

Die Stadt Aschaffenburg gewährleistet mit ihrer Verkehrsinfrastruktur, insbesondere mit dem Anschlussknoten Aschaffenburg West Stockstädter Weg, welcher im Zuge des Ausbaus der B 26 ausgebaut wird, auch die Erschließung für Hafenflächen im Markt Stockstadt. Die Stadt beteiligt sich an den Ausbaukosten des Knotens auf Grundlage einer Kreuzungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland in erheblichem Umfang. Die Stadt Aschaffenburg hält es daher für angemessen, dass sich auch der Markt Stockstadt an der Bereitstellung einer gesicherten und leistungsfähigen Erschließung finanziell beteiligt.

Neben der hier geplanten Erschließungsoption über den Anschlussknoten Aschaffenburg West Stockstädter Weg sollten auch Alternativen zum Anschluss an die B 26 auf Stockstädter Gemarkung geprüft werden. Hierbei wird insbesondere auf eine bereits geplante Erschließungsstraße im Rahmen der Bebauungspläne „Östlich der Wallstädter Weges“ und „Nördlich des Aschaffenburger Straße“ hingewiesen.

Durch die eingeschränkte Widmung der Eigentümerwege für den Gemeingebrauch ist die Limesstraße für den Radverkehr nicht allgemein nutzbar. Über die Wegweisung wird der Radverkehr um den Bayernhafen herumgeführt. Die in früheren Zeiten häufig genutzte Relation von der Stockstädter Eisenbahnbrücke entlang der südlichen Mainseite ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Stadt Aschaffenburg, der Markt Stockstadt und der Bayernhafen stehen in einem engen Austausch um sicherere und komfortable Radverkehrsverbindungen zur Umfahrung des westlichen Hafenbereichs zu schaffen. Das Ziel einen durchgängigen uferbegleitenden Fuß- und Radweg auf der südlichen Mainseite von Stockstadt und Aschaffenburg zu schaffen sollte weiterverfolgt und nicht aufgegeben werden. Denn dieser Bereich ist die einzige Unterbrechung des Fuß- und Radweges auf der südlichen Mainseite zwischen Miltenberg und Frankfurt Höchst.
Die Stadtverwaltung der Stadt Aschaffenburg wurde beauftragt zusammen mit dem Markt Stockstadt und dem Bayernhafen eine gemeinsame Planung für einen Fuß- und Radweg zu entwickeln. Der Bebauungsplan sollte daher die Belange des Fuß- und Radverkehrs berücksichtigen.

.Beschluss:

I. Die gemäß § 3 Abs.2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung abzugebende Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Entwurf des Bebauungsplanes „KAI 6 – WESTLICH LIMESSTRASSE“ des Marktes Stockstadt am Main (Anlage 4) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme bei der Marktgemeinde Stockstadt einzureichen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[..x..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.06.2021 10:42 Uhr