Fußgängerzone Frohsinnstraße Anliegerbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.06.2021 ö Beschließend 4PVS/6/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des PVS am 19.05.2020 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Verkehrsregelungen in der Frohsinnstraße und im Bahnhofsquartier zu überdenken und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Insbesondere die Bedürfnisse des Fuß- und Radverkehrs, die Liefermöglichkeiten und das Parken sollen dabei betrachtet werden.

In der Sitzung des PVS am 19.01.2021 hat die Verwaltung 3 Planungsoptionen zur Behandlung des Abschnitts der Frohsinnstraße zwischen Ludwig- und Erthalstraße vorgestellt:
Option 1: Wiederherstellung des Bestandes ohne Einengung
Option 2: Beibehaltung des Bestandes mit Einengung
Option 3: Fußgängerzone mit Andienungszeiten

Es wurde beschlossen, die Option 3 weiter zu verfolgen und hierzu ein Meinungsbild der Anlieger (Bewohner, Grundstückseigentümer und Geschäfte) einzuholen (s. Informationsschreiben in Anlage 1). Verteilt bzw. verschickt wurde die Information an alle Anlieger der Frohsinnstraße zwischen Ludwigstraße und Alfons-Goppel-Platz sowie der Erthalstraße zwischen frohsinn- und Weißenburger Straße.

Die Verwaltung erreichten 13 Rückmeldungen:

4 sprachen sich gegen die Fußgängerzone aus. Als Begründung wurden angeführt:
  • schlechtere Erreichbarkeit für Kunden,
  • Mehrbelastung des Mittelstücks der Frohsinnstraße,
  • Keine Wirkung in dem kleinen Abschnitt, besser ganze Frohsinnstraße oder schlichtweg
  • Dämliche Verkehrspolitik: Innenstadt wird totgemacht.

9 sprachen sich für die Fußgängerzone aus. Dies wurde meistens nicht näher begründet, in 5 Fällen aber dahingehend ergänzt, die geplante Fußgängerzone auch im Abschnitt bis zum Alfons-Goppel-Platz einzuführen.

Die Verwaltung spricht sich auf Grund der überwiegend positiven Reaktionen auf den Planungsvorschlag der Fußgängerzone für den Start einer einjährigen Testphase aus. In Bild 1 ist der Umfang der Fußgängerzone in der Frohsinnstraße dargestellt.
Bild 1: Fußgängerzone Frohsinnstraße, zwischen Ludwig- und Erthalstraße


Nach kurzem Vorlauf zur Planung und weiteren Information der Anlieger kann die Testphase in den Sommerferien beginnen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zur Anliegerbeteiligung zum Planungsvorschlag Fußgängerzone in einem Teilstück der Frohsinnstraße wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Testphase der Fußgängerzone in den Sommerferien zu beginnen und die Anlieger vorab über diesen Beschluss zu informieren.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.12.2021 11:27 Uhr