Knoten Hanauer Straße / Ebertbrücke / Schillerstraße (K 101) Verbesserung der Radverkehrsführung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.06.2021 ö Beschließend 6PVS/6/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand
Der Knotenpunkt der Hanauer Straße mit der Schillerstraße und Ebertbrücke ist eine der am stärksten frequentierten Kreuzungen im Stadtgebiet. Mit der B 26 in Richtung Darmstadt und Lohr sowie der B 8 in Richtung Hanau liegt die Zuständigkeit für diesen Knoten beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg. Der Knotenpunkt ist für eine maximale Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs optimiert. Für Fußgänger und Radfahrende sind die Führungsformen kompliziert und die Freigabezeiten nachrangig. Laut dem Radverkehrskonzept verlaufen Hauptradrouten der 1. Ordnung durch diesen Knoten. Der Anspruch der Route steht demnach in großem Widerspruch zur infrastrukturellen Ausstattung der Radverkehrsführung.
Am 18.03.2018 wurden erste Planungsideen für eine radverkehrsfreundlichere Umgestaltung vorgestellt. Daraufhin wurde in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg als erste Maßnahme der Radfahrstreifen der Schillerstraße verlängert. Diese Umsetzung ist als Pilotprojekt für eine fahrradfreundlichere Umgestaltung des Knotens zu betrachten. Mit dieser Maßnahme ist es gelungen, die Radverkehrsführung deutlich zu optimieren, ohne dabei die Leistungsfähigkeit des Knotens zu reduzieren. Entgegen anfänglicher Skepsis funktioniert der Ablauf der verschiedenen Verkehrsarten sehr gut und die Polizeiinspektion Aschaffenburg hat auch keine Unfallhäufung feststellen können.
Abbildung 1: Präsentationsfolie aus dem Planungs- und Verkehrssenat vom 20.03.2018







Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung
Auf Basis der ersten konzeptionellen Ideen wurde in mehreren Gesprächen und Abstimmungsrunden der im Anhang beiliegende Lageplan entwickelt. Der Lageplan ist als Konsenslösung mit dem Staatlichen Bauamt zu verstehen, in dem noch nicht alle Wegebeziehungen der Radfahrenden optimiert werden können. Er stellt aber eine sehr große Weiterentwicklung mit sehr wichtigen Verbesserungen vieler Radverkehrsbeziehungen dar. Der Lageplan geht in seinem Umfang weit über die erste Maßnahme hinaus und ist von sehr hoher Bedeutung für den Alltagsradverkehr. 
Die Konsens-Maßnahmen werden nun im Einzelnen vorgestellt. Für eine bessere Erkennbarkeit wurden die Maßnahmen von 1 - 6 durchnummeriert:
Abbildung 2: Lageplan KP 101 mit Nummerierung der Radverkehrsmaßnahmen

1. Vorgezogener Anforderungsknopf für die Lichtsignalanlage zur Querung des Kfz-Rechtsabbiegers von der Ebertbrücke stadteinwärts
Die von der Brücke kommenden Radfahrenden müssen aktuell an der Lichtsignalanlage (bei 2) anhalten, um den Anforderungsknopf zu drücken. Zukünftig kann die Anforderung mit einen ca. 30m vorgezogenen „Fahrradbuzzer“ während der Fahrt gemacht werden. In Folge dessen können Radfahrende im weiteren Verlauf dann in aller Regeln ohne Anhalten an der Lichtsignalanlage queren.

2. Technische Aufwertung der Lichtsignalanlage 
Aktuell hat die Lichtsignalanlage zur Querung des Rechtsabbiegers nur zwei Felder. Es gibt kein grünes Freigabesignal. Ohne eine Anforderung durch Fußgänger oder Radfahrende leuchtet kein Signal und die Anlage ist optisch „ausgeschaltet“. Sie wird deshalb nach mehreren Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern durch Unaufmerksamkeit öfters auch bei Rotsignal gänzlich übersehen. Zudem reagieren zweifeldrige Anlagen um wenige Sekunden zeitverzögert auf die Anforderung.
Aus diesen Gründen soll die Lichtsignalanlage technisch aufgerüstet werden: Sie soll zukünftig als vollwertige dreifeldrige Anlage ausgestattet sein. Sie wird vergrößert und zusätzlich wird zur besseren Erkennbarkeit auch bei schwierigen Lichtverhältnissen eine weiße Kontrastscheibe hinter den Lichtsignalen ergänzt.




3 + 4. Markierung Radverkehrsfurten über den Kfz-Rechtsabbieger aus der Innenstadt kommend zur Schillerstraße
Diese Maßnahmen funktionieren genauso wie die bereits umgesetzte Maßnahme der Verlängerung des Radfahrstreifens von der Schillerstraße. Der Radverkehr wird mit dieser Furt zukünftig bevorrechtigt gegenüber den rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen geführt, die aus der Innenstadt kommend in die Schillerstraße abbiegen. Unkomfortable und überflüssige Wartestellen entfallen damit für den Radverkehr.
Seit dem Anschluss des Nordrings mit den Kreisverkehren von der Hanauer Straße aus wird dieser Rechtsabbieger kaum noch von Kraftfahrzeugen befahren. Es ist deshalb mit keiner Einschränkung des Verkehrsflusses zu rechnen.

5. Änderung des Signalprogramms
Aktuell ist für Fußgänger und Radfahrende keine Querung der Schillerstraße „in einem Zug“ möglich. Fußgänger und Radfahrende müssen auf der schmalen Mittelinsel nochmals warten und ggf. eine zweite Freigabe anfordern. 
Hier soll das Signalprogramm umprogrammiert werden, so dass die Kfz-Linksabbieger aus der Schillerstraße kommend in Richtung Stadtmitte zukünftig nur noch dann eine Freigabe erhalten, wenn auch ein Fahrzeug auf der Induktionsschleife anfordert. Denn aufgrund des Anschlusses des Nordrings mit den Kreisverkehren von der Hanauer Straße wird auch diese Fahrbeziehung kaum noch genutzt. 
Die Freigabezeit dieses Linksabbiegers kann also in der Regel den Fußgängern und Radfahrenden zur Verfügung gestellt werden. Da die Freigabe für Fuß- und Radverkehr zeitgleich mit der priorisierten Kfz-Fahrbeziehung von der Ebertbrücke in die Hanauer Straße erfolgt, ist auch hier mit keiner Einschränkung des Verkehrsflusses zu rechnen.

6. Neubau Radweg und Markierung Radverkehrsfurt über den Kfz-Rechtsabbieger aus der Schillerstraße kommend in Richtung B8 / Mainaschaff
Wegen der bestehenden Knotenpunktgeometrie müssen Radfahrende mit der Fahrbeziehung Innenstadt - Mainaschaff zunächst als „Geisterfahrer“ in Gegenrichtung der Schillerstraße fahren, um dann an einer Anforderungsampel anzuhalten. Schließlich muss die relativ starke Steigung in Richtung Tankstelle bewältigt werden.
Im Grünbereich der Dreiecksinsel soll ein zusätzlicher Radweg angelegt werden, der baulich getrennt von der Kfz-Fahrbahn verläuft. Am Ende dieses neu angelegten Weges wird wieder eine Furt markiert, welche die Radfahrenden bevorrechtigt gegenüber den freien Kfz-Rechtsabbiegern aus der Schillerstraße kommend führt. Für diese Kraftfahrzeuge besteht ohnehin eine Wartepflicht gegenüber den von der Ebertbrücke kommenden Kraftfahrzeugen und deshalb ist auch hier keine grundsätzliche Verhaltensänderung seitens der Kraftfahrzeuglenker erforderlich.
Im Ergebnis wird die Radverkehrsführung aber schneller, komfortabler und sicherer.

Umsetzung
Die Maßnahmen sind inhaltlich mit dem Staatlichen Bauamt, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgesprochen. Auch im Fahrradforum vom 23.04.2021 wurden die Maßnahmen bereits vorgestellt. Die Umsetzung wurde im Rahmen der Sitzung einstimmig empfohlen. 
Analog zur Verlängerung des Radfahrstreifens der Schillerstraße als erste Maßnahmen in diesem Knoten wird die Baulast und damit auch die Finanzierung aller Maßnahmen beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg gesehen. Eine vertragliche Vereinbarung hierzu steht noch aus.
Um eine zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten, kann die weitere Detaillierung der Pläne sowie die bauliche Umsetzung durch das städtische Tiefbauamt und den Bauhof veranlasst werden.

Angaben zur Klimawirkung
Die Maßnahmen stellen eine sehr große Verbesserung der Radverkehrsführungen in dem durch sehr starke Kfz-Belastung geprägten Knotenpunkt dar. Die dort verlaufenden Hauptrouten erster Ordnung nach dem Radverkehrskonzept werden dadurch gestärkt. Die Maßnahmen stellen damit eine nachhaltige Förderung des Alltagsradverkehrs und führen damit zu einer nachhaltigen Reduzierung des Kfz-Aufkommens und des CO2-Ausstoßes.

.Beschluss:

I. 
  1. Die Planung zur Verbesserung der Radverkehrsführung wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1)

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Planung zu koordinieren und durchzuführen sowie eine Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt zur Kostenübernahme abzuschließen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.12.2021 11:27 Uhr