Neubau eines Parkhauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg durch die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat, 03.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 03.03.2021 ö Beschließend 4UKVS/3/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.12.2020 beantragte die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH den Neubau eines Parkhauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg.
Auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx sind weitere 3 Neubauten geplant, die ebenfalls mit jeweils separaten eigenständigen Bauanträgen zur Genehmigung vorliegen. Es handelt sich dabei um folgende Vorhaben:
  • Neubau eines Bürogebäudes,
  • Neubau einer Lagerhalle zu Vorführungszwecken (Präsentationshalle, Showroom),
  • Neubau eines Sozialgebäudes und eines Werkstattgebäudes für Arbeitstherapie.
Die Gesamtgrundstücksgröße beträgt 26.702 m².
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 7 geschossiges Parkhaus, welches als Split-Level-Parkhaus (Ebene E00 - E13) errichtet wird und Platz für 511 PKW bietet.
Die äußeren Abmessungen des geplanten Parkhauses liegen bei 55,5 m x 32,8 m. An der Nordseite wird ein geschlossener Treppenraum, an der Südseite eine offene Außentreppe angebaut. Die Bruttogrundfläche, inkl. der beiden Treppenanlagen beträgt ca. 1.858 m². Das Parkhaus erreicht an der höchsten Stelle eine Höhe von 21,22 m.
Das Parkhaus mit seinen verschobenen Split-Leveln nutzt die vorhandene (aufsteigende) Topografie des Grundstückes. Die Geschosshöhe beträgt 2,75 m, die Split-Level verschieben sich gleichmäßig jeweils um 1,375 m zueinander. Die Zufahrt der einzelnen Level erfolgt über, für den Gegenverkehr ausreichend dimensionierte, Rampen.
Das Parkhaus wird sowohl hinsichtlich des Fahr-, wie auch Fußgängerverkehrs von der Hefner-Alteneck-Straße her erschlossen. Eine Barrierefreiheit ist über eine Aufzuganlage gewährleistet. Mittels Schrankenanlagen soll die Zufahrtsberechtigung erfolgen.
Die geplanten Bepflanzungen und Grünflächen werden im Freiflächenplan für das gesamte Gelände dargestellt. Im Bereich des Parkhauses werden 10 neue Bäume gepflanzt.

II.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplans Nr. 8. Im Übrigen liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, jedoch in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 BauGB. Die nähere Umgebung hat den Charakter eines „Gewerbegebietes“ im Sinne des § 8 BauNVO. Aus dem Baulinienplan Nr. 8, bzw. der näheren Umgebung leiten sich folgende Vorgaben ab:
Gewerbegebiet - GE
Höhe bis 21,3 m
überbaute Grundstücksfläche: bis zu 80 %
Grundfläche bis zu 15.600 m²
abweichende Bauweise


Art der baulichen Nutzung

Die beabsichtigte Parkhausnutzung fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig.
Aufgrund des entstehenden Zu- und Abgangsverkehrs wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Die Prüfung des Gutachtens ergab, dass durch die Planung keine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Straßenverkehrs resultiert.
Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein Schallschutzgutachten zu erstellen und vorzulegen. Die Untere Immissionsschutzbehörde ist zu beteiligen. Evtl. Auflagen sind zu beachten.


Maß der baulichen Nutzung

Die maximal zulässige Grundfläche wird eingehalten. Das Parkhaus erreicht an der höchsten Stelle eine Höhe von 21,22 m und bleibt damit unterhalb der Höhenentwicklung des bestehenden, östlich gelegenen Verwaltungsgebäudes mit einer Höhe von 21,3 m.

Überbaubare Fläche

Begrenzungen durch Baugrenzen oder Baulinien ergeben sich nicht.

Bauweise

Im Baugebiet herrscht sowohl eine offene, wie auch eine geschlossene Bauweise (abweichende Bauweise) vor. Das Vorhaben fügt sich insoweit ein.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze

Das Parkhaus dient dem Stellplatznachweis für die geplanten Neubauten auf der Liegenschaft (Neubau Lagerhalle zu Vorführungszwecken, Bürogebäude, und Sozialgebäude, sowie als Ersatzbau für den Wegfall offener Parkplätze im Bereich des Neubaus des Bürogebäudes). Ein eigener Stellplatznachweis ist nicht zu führen.

Erschließung

Die Erschließung ist gesichert.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung

Im Rahmen des Bauvorhabens ist geplant, einen Baum zu fällen und 10 neue Bäume zu pflanzen.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH zum Neubau eines Parkhauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein Schallschutzgutachten zu erstellen und vorzulegen. Die Untere Immissionsschutzbehörde ist zu beteiligen. Evtl. Auflagen sind zu beachten.
  2. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig.
  3. Es sind 10 standortgerechte Laubbäume gem. Freiflächenplan zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 10:56 Uhr