Bericht der Verwaltung über die bauliche Entwicklung am Godelsberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 21.04.2021 ö Beschließend 2UKVS/4/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aktuell laufen drei Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen für das Gebiet des Godelsbergs. Es handelt sich hierbei um die folgenden Bebauungsplangebiete:

  • Bebauungsplan xxx für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee

  • Bebauungsplan xxx für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Yorckstraße und Scharnhorststraße

  • Bebauungsplan xxx für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Flurstück-Nr. xxx, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Flurstück-Nr. xxx bis zum Fußweg Flurstück-Nr. xxx, Fußweg Flurstück-Nr. xxx, Yorckstraße und Gneisenaustraße

Die Aufstellungsbeschlüsse wurden durch den Stadtrat in der Sitzung am 07.10.2019 gefasst, die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 18.10.2019 und nochmalig am 21.02.2020. Damit sind die Verfahren formell eingeleitet und die „Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung“ (§§ 14 ff. BauGB) sind anwendbar.

Mit dem Aufstellungsbeschluss wurden zunächst u.a. folgende Planungsziele für dieses Gebiet formuliert, bzw. später ergänzt:

  • Verhinderung übermäßiger Gebäudevolumen durch Festsetzung von Obergrenzen der zulässigen Gebäudegrundfläche und der Zahl der Vollgeschosse
  • Sicherung des genehmigten baulichen Bestands
  • Unterbindung der Möglichkeit einer zusätzlichen Hinterlandbebauung „in zweiter Reihe“ in einigen Gebietsabschnitten
  • Eindeutige Abgrenzung des Baugebiets zum Außenbereich und Begrenzung der überbaubaren Flächen (Baufenster) östlich der Kirchnerstraße
  • Erhalt der Gehölzflächen am nordöstlichen Ende der Straße Lug ins Land
  • Neuordnung der überbaubaren Flächen entlang der Moltkestraße
  • Erhalt von Grünflächen zwischen den Gebäudereihen im rückseitigen Grundstücksbereich (innere Grünzonen)

Inzwischen liegt eine, noch unverbindliche Konkretisierung der Planungsziele in Form dreier Bebauungsplanvorentwürfe vor, über die zuständige Fachausschuss, der Planungs- und Verkehrssenat, in seiner Sitzung am 14.07.2020 und erneut am 06.10.2020 vorberatend einen Beschluss gefasst hat. Eine Bestätigung durch Beschluss des Stadtrates am 19.10.2020, einschließlich Auftrag zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist mit Änderungen zum ursprünglich von der Verwaltung vorgelegten Vorentwurf erfolgt.

Generell werden Bauvorhaben im Planaufstellungsbereich der v.g. 3 Bebauungspläne derzeit nach folgendem Prüfschema behandelt:
  • Überprüfung des Bauvorhabens nach dem Einfügungsgebot des § 34 BauGB aufgrund seiner Lage in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“
  • Überprüfung des Bauvorhabens anhand der Festsetzungsvorschläge des entsprechenden Bebauungsplanvorentwurfes
  • Prüfung und Entscheidung, ob das Bauvorhaben vollumfänglich beiden Vorgaben entspricht. In diesem Fall erfolgt eine Genehmigung des Vorhabens. Liegt das Vorhaben im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, bedarf es hier zusätzlich einer Entscheidung über eine Ausnahme von der Veränderungssperre i.S.d. § 14 Abs. 2 BauGB
  • Soweit das Vorhaben als Innenbereichsvorhaben den Vorgaben des § 34 BauGB nicht entspricht, erfolgt eine Ablehnung des Bauvorhabens
  • Soweit das Vorhaben nur den aktuellen Festsetzungsvorschlägen des entsprechenden Bebauungsplanvorentwurfes nicht entspricht, kann keine Ablehnung auf dieser Grundlage nicht erfolgen, sondern es muss eine Rückstellung, gem. § 15 BauGB, bzw. eine Ablehnung auf Grundlage einer Veränderungssperre, gem. § 14 BauGB vorgenommen werden.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat am 18.01.2021 eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. xxx beschlossen. Die Veränderungssperre wurde als Satzung am 29.01.2021 öffentlich bekannt gemacht und ist am 30.01.2021 in Kraft getreten.
Vom Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wurde außerdem gefordert, alle Bauvorhaben mit mindestens 3 Wohneinheiten während der Planaufstellungsphase dem Stadtrat, bzw. dem zuständigen Senat zur Entscheidung vorzulegen.
Mit Schreiben vom 08.02.2021 wurde von der CSU-Stadtratsfraktion beantragt, einen Bericht über die bauliche Entwicklung im Planungsgebiet Godelsberg, insbesondere über die erteilten Baugenehmigungen, abzugeben.
In der Anlage ist eine Übersicht der Bauvorhaben im Bereich Godelsberg beigefügt, für welche seit Oktober 2019 ein Bauantrag gestellt, eine Baugenehmigung erteilt oder ein Baubeginn oder eine Nutzungsaufnahme angezeigt wurde.
Seit Oktober 2019 wurden 6 Bauvorhaben im Bereich Godelsberg genehmigt. Aktuell befindet sich 1 Bauvorhaben in einem laufenden Baugenehmigungsverfahren. Im gleichen Zeitraum wurden 4 Bauvorhaben, gem. § 15 BauGB zurückgestellt, bzw., auf Grundlage der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. xxx abgelehnt. 1 Bauvorhaben wurde abgelehnt.
Insgesamt ist derzeit ein deutlicher Anstieg der Klageverfahren für Bauvorhaben im Bereich, der 3 sich in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne festzustellen. Derzeit werden Klageverfahren in folgendem Umfang geführt:
  • 1 Fall wegen Rückstellung des Bauvorhabens
  • 1 Fall wegen Ablehnung aufgrund der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. xxx
  • 1 Fall wegen Ablehnung aus sonstigen Gründen, z.B. Überschreitung Bautiefe oder Verletzung der Abstandsflächenvorschriften
  • 2 Nachbarschaftsklagen
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird der Bericht der Verwaltung über die bauliche Entwicklung am Godelsberg zur Kenntnisnahme gegeben.

.Beschluss:

I. Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird der Bericht der Verwaltung über die bauliche Entwicklung am Godelsberg zur Kenntnisnahme gegeben.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[..X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2021 15:03 Uhr