Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. 6589 und 6593/8, Gem. Aschaffenburg, Emilienstraße 18, 63739 Aschaffenburg durch den Bauherrn xxx BV-Nr.: 20210061


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 19.05.2021 ö Beschließend 2UKVS/5/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 02.03.2021 beantragte der Bauherr xxx den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Emilienstraße 1xxx 63739 Aschaffenburg.

Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss. Das Gebäude verfügt über einen Grundriss mit den Abmessungen von ca. 28 m x 7 m und einer Grundfläche von ca. 192,5 m². Insgesamt sind 8 Wohnungen mit Wohnungsgrößen zwischen 36 und 57 m² vorgesehen. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 390 m².
 
Die Grundstücksgröße liegt bei 807 m².

Im Kellergeschoss sind 8 Kellerabteile, ein Wasch-/Trockenraum und Technikräume vorgesehen.
Im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sind je 3 Wohnungen geplant. Im Staffelgeschoss werden 2 Wohnungen errichtet.

Die 8 notwendigen Stellplätze werden oberirdisch auf dem Grundstück angelegt.


Die nicht überbauten Grundstücksflächen werden begrünt. Insgesamt ist die Pflanzung von 5 Laubbäumen geplant.

Der erforderliche Kinderspielplatz mit einer Größe von 60 m² wird auf der Rückseite des Grundstückes nachgewiesen. 

II.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/04 für den Bereich zwischen dem Bahnweg, der Bahnlinie Aschaffenburg-Miltenberg, Adelenstraße, Katharinenstraße, Obernauer Straße und Südbahnhofstraße. Für die Beurteilung gilt die BauNVO 1968. Der Bebauungsplan enthält für das Baugrundstück die folgenden Festsetzungen:
Mischgebiet - MI
bis zu III Vollgeschosse
GRZ 0,4
GFZ 1,0
Baugrenzen
Garagen und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig
Zäune bis 1,00 m Höhe


Art der baulichen Nutzung 

Die geplante Wohnnutzung mit 8 Wohneinheiten ist im Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO bauplanungsrechtlich allgemein zulässig. Auf dem Grundstück befindet sich ein früher gewerblich genutztes Bestandsgebäude (Werkstattgebäude), für welches eine Wohnnutzung mit 4 Wohneinheiten im Rahmen einer Nutzungsänderung am 03.06.2020 genehmigt wurde. Dieses Gebäude soll nunmehr abgebrochen und durch einen Neubau mit 8 Wohnungen ersetzt werden.

Maß der baulichen Nutzung 

Das Bauvorhaben erreicht eine GRZ von 0,24 und GFZ von 0,66 und unterschreitet damit die zulässigen Werte von 0,4 (GRZ) und 1,0 (GFZ).

Die Obergrenze bei der Zahl der Vollgeschosse wird mit III Geschossen eingehalten.


Überbaubare Fläche 

Das Hauptgebäude bleibt vollständig innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Lediglich das Müllhäuschen mit den Abmessungen von ca. 3 x 3 m befindet sich außerhalb der überbaubaren Flächen. Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans, gem. § 14 BauNVO, wonach Nebenanlagen nur innerhalb der bebaubaren Flächen errichtet werden dürfen kann erteilt werden. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt.


Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz erforderlich. Alle 8 Wohnungen weisen Größen unter 100 m² auf. Hiernach ergibt sich ein Bedarf von 8 PKW-Stellplätzen. Die Stellplätze werden als offene oberirdische Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Außerdem ist bei Wohngebäuden je 50 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 8 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 390 m² sind daher 8 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Es werden insgesamt 8 Fahrradabstellplätze errichtet.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.


Gestalterische Vorgaben und Begrünung 

Gem. § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist je 4 ebenerdiger Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zur Gliederung der Stellplatzanlage zu pflanzen. Bei 8 Stellplätzen ergibt sich ein Pflanzgebot von 2 Bäumen. In der Freiflächenplanung wird die Pflanzung von 5 Laubbäumen nachgewiesen. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Kinderspielplatz
Ein Kinderspielplatz mit einer Größe von ca. 60 m² ist im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt-, Klima und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag des Bauherrn xxx zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Emilienstraße xxx, 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Bedingung, Abweichung, Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Es wird eine Befreiung von der Überschreitung der Baugrenzen für das Müllhäuschen mit den Abmessungen 3 m x 3 m erteilt.

  2. Es sind mind. 2 standortgerechte Laubbäume, gem. Freiflächenplan zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

  3. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  4. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen. 

Die Verwaltung nimmt außerdem Kontakt mit dem Bauherrn auf, damit der Behindertenstellplatz um 1,5 m verlängert wird.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.09.2021 19:31 Uhr