Erweiterung Grünewaldschule; - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 28.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.06.2021 ö Beschließend 4PL/9/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 18.03.2019 wurde der Zusammenschluss der Gutenberg- mit der Grünewaldschule am Standort Grünewaldschule, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, beschlossen.  
Bereits mit diesem Beschluss wurde ein zusätzlicher Raumbedarf durch die sich ausweitende Mittagsbetreuung, sowie einer erwarteten Vierzügigkeit ab dem Jahr 2023 festgestellt. 

Für die Erweiterung der Grünewaldgrundschule wurde im VgV-Verfahren das Architekturbüro dirschl.federle_architekten aus Frankfurt ausgewählt und am 17.02.2020 durch den Beschluss des Stadtrats (Plenum) mit der Planungsleistung beauftragt.

Die Vorplanung des Erweiterungskonzeptes hat am 23.06.2020 der Planungs- und Verkehrssenat   mit der Grobkostenschätzung in Höhe von 5.480.000,00 € brutto inkl. der Rucksäcke beschlossen.

Da zukünftig die Rucksäcke im Umbau im Bestand gefördert werden, sind diese bei der Kostengegenüberstellung in der Kostenschätzung Neubau herauszurechnen, sodass die geschätzten Neubaukosten sich auf 5.054.000,00 € brutto belaufen. (5.480.000,00 abzüglich 426.000,00 € für die Rucksäcke).

Auf Grundlage des Vorentwurfes sollte gemäß dem Beschluss die Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt werden.


  1. Konzept

Der Erweiterungsbau wird als verbindendes Element an die Bestandsgebäude geplant. Somit wird es ermöglicht, dass mit dieser Maßnahme der Großteil der schulischen Räume barrierefrei erschlossen werden können.
Eingriffe in den Bestand sollten möglichst geringgehalten werden, um den Betrieb der Schule während der Bauphase mit geringstmöglichen Einschränkungen gewährleisten zu können.
Durch den Anbau des neuen Traktes, der das nördliche Bestandsgebäude mit dem südlichen Bestandsgebäude im Ringschluss verbindet, entsteht ein neuer zentraler Innenhof, der vielfältig sowohl als Pausenfläche als auch für schulische Veranstaltungen genutzt werden kann. Bestandsbäume sorgen für die nötige Verschattung der Spielfläche.
Am Innenhof liegen der neue barrierefreie Eingang mit Foyer und Aufzug, sowie der ebenerdige Zugang zur Mensa.

Der Erweiterungsbau wurde unter größtmöglichem Schutz der bestehenden Bäume auf dem Grundstück platziert, sämtliche nach außen hin wirksame Bäume werden erhalten. Lediglich drei Platanen im Innenhof müssen dem Neubau weichen und werden als Ersatzpflanzung an geeigneter Stelle kompensiert.


  1. Architektur

Der Neubau wird in seiner Tragstruktur als Betonkonstruktion errichtet, Stützen und Platten. Aussteifende Wände werden in Stahlbeton oder Mauerwerk ausgeführt. Die Fassaden des Neubaus und der Rucksäcke werden als vorgesetzte Holzfassaden ausgeführt. Die Gründung erfolgt mit einer durchgehenden Bodenplatte.
Die Anschlüsse an das Bestandsgebäude werden – auch in Abstimmung mit dem Denkmalschutz - als Fugen ausgebildet, hier soll keine Auflastung des Neubaus an den Altbau erfolgen und gestalterisch eine Zwischenschicht zwischen Neubau und Bestand, quasi als „Puffer“ und Übergang ausgebildet werden.
Die Fassade im Erdgeschoss im Bereich der Mensa und des Eingangs wird als Pfosten-Riegel-Glasfassade ausgeführt, mit entsprechendem Sonnenschutzglas und einem außenliegenden Sonnenschutz in den erforderlichen Teilbereichen. Die geschlossenen Bereiche der Fassade im Bereich der Küche werden analog der Fassade des Obergeschosses ausgebildet.
Die Obergeschossfassade besitzt 2 Seiten, die Seite der Lernräume und die Seite der Flure, (Ausrichtung auf den Innenhof). Die Lernräume erhalten großzügige Fensteröffnungen mit einer Brüstung und jeweils 2 zu öffnenden Fensterflügel und einer Festverglasung; die Flurseite erhält ein durchgehendes Fensterband. Sämtliche Fenster zu den Aufenthaltsräumen erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz.

Die Gestaltung der Fassade lehnt sich – auch dies in Abstimmung mit dem Denkmalschutz -  gestalterisch an die ursprüngliche Fassadengestaltung der Verbindungsbauten an; eine Struktur aus vertikalen Holzlamellen. 
Die freie Form im Erdgeschossgrundriss, die Küche und Nebenräume enthält, wird gestalterisch durch die in das Gebäude hereingezogene Außenfassade freigestellt und herausgearbeitet.


  1. Umbau im Bestand und Begründung von Mehrkosten

Bisher waren in der Kostenschätzung lediglich Anpassungsarbeiten an den Übergängen zum Bestand vorgesehen. Das tatsächliche Ausmaß der Ertüchtigungsmaßnahmen konnte erst nach genauerer Bestandsuntersuchung (z.B. Schadstoffuntersuchungen, Bauteiluntersuchungen im Zusammenhang zum neuen Brandschutzkonzept usw.) in der weiteren Vertiefung der Planung festgestellt und bewertet werden.
Seitens des Fördergebers ist die Aufteilung der Kosten Nach „Neubau“ und „Umbau im Bestand“ erforderlich, da Neubauten nach Hauptnutzfläche, alle bedarfsnotwendigen Umbauten und Ertüchtigungsmaßnahmen im Bestand nach tatsächlichen Kosten förderfähig sind. 
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Ertüchtigungsmaßnahmen: 
  • Dämmung der obersten Geschossdecken gem. GEG (seit 01.11.2020)         ca.   70.000,00 €
  • kompletter Austausch der ELA-Anlage / BMA                                ca.   35.000,00 €
  • Austausch zentrale Betriebstechnik                                                ca.   42.000,00 €
  • Brandschutzertüchtigung Flurdecken inkl. neue abgehängte Decken        ca.   75.000,00 €
  • Brandschutzertüchtigungen Türen / Wände                                        ca.   25.000,00 €
  • Neue Verkabelung /Datenkabel und Sicherheitsbeleuchtung Flure        ca.   68.000,00 € 
  • Mehraufwand für Schadstoffsanierung                                        ca.   82.000,00 €
  • Rucksäcke jetzt in Umbau im Bestand                                         ca. 426.000,00 €
ca. 823.000,00 €
Ergänzend hierzu kann die geplante Toilettensanierung, welche mit dem Stadtratsbeschluss am 06.10.2020 in Höhe von 303.660,00 € brutto beschlossen wurde, in Absprache mit dem Fördergeber in die Kosten „Umbau im Bestand“ integriert werden und ist somit nun ebenfalls förderfähig. 
  • Erforderl. Schadstoffsanierung erhöht Kostenschätzung WC-Sanierung auf   310.000,00 € 

Beim Neubau kamen u.a. aufgrund folgender erforderlicher Zusatzmaßnahmen Mehrkosten hinzu:
  • Fettabscheider / Vorbereitungen für spätere Versickerung                        ca. 120.000,00 €
  • Asphaltaufbruch / Entsorgung nach Probenahme Asphalt                        ca.   30.000,00 € 
ca. 150.000,00 €

Summe Zusatzkosten                                                                   1.283.000,00 €

Gegenüber der Vorplanung (5.480.000,00 €) entstehen zur Kostenberechnung (7.193.000,00 €) insgesamt Mehrkosten in Höhe von 1.713.000,00 €. 
Abzüglich o.g. Zusatzkosten verbleiben gegenüber der Vorplanung entstehende Mehrkosten in Höhe von 430.000,00 €.
Dies lässt sich dadurch begründen, dass der Kostenberechnung eine genauere Planungstiefe zugrunde liegt als der vorherigen Kostenschätzung. Zudem wurde die Kostenberechnung auf Grundlage von derzeit aktuellen Ausschreibungsergebnissen, somit gegenüber der Kostenschätzung anhand aktueller Baukosten, erstellt. 
 
  1. Energiekonzept

Der Erweiterungsbau wird im Passivhausstandard errichtet und unterschreitet somit die Forderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Für die Konzeptionierung und Vorplanung wurden mehrere Varianten der Wärmeerzeugung
Im Hinblick auf eine ökonomische und ökologische Betriebsweise stets unter Beachtung einer
Preiswerten Investition und "einfachen wartungsarmen Technik" untersucht.
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde im Rahmen der Entwurfsplanung geführt.
Da der Neubau an die Schule angebaut wird, erfolgt die Wärmeversorgung von der bestehenden
Gaskesselanlage im Bestandsgebäude aus. Hier ist auch ein gasbetriebenes Klein-BHKW
12,5/5,5 kWth/el integriert.
Um die Forderungen des GEG zur Nutzung von anteiliger erneuerbarer Energie zur Deckung
des Wärmeenergiebedarfs zu erfüllen, wird der Wärmebedarf der RLT-Anlagen durch ein
Wärmepumpen-Invertersystem gedeckt. Die Wärmeversorgung der Fußbodenheizung des Neubaus erfolgt vom Heizraum des Bestandsgebäudes aus. Systemtrennung mittels Wärmetauscher.
Die Wärmeerzeugung für die RLT-Lüftungsanlagen erfolgt über Luft-/Luft-Wärmepumpe
(Inverter), reversibel für eine mögliche Kühlfunktion im Sommer.
Die Erzeuger-Außeneinheit befindet sich jeweils unmittelbarer am Lüftungsgerät.
Lüftungsanlagen werden eingesetzt, um den erhöhten Anforderungen gegenüber einer
Fensterlüftung gerecht zu werden, wie:
• der Raumluftqualität (Hygiene)
• der Abführung von Geruchs- und Schadstoffen
• dem bauphysikalischen Feuchteschutz (Mindestluftwechsel)
• der Energieeffizienz (Wärmerückgewinnung)
Weiterhin können mit Lüftungsanlagen Raumlasten wie z.B. Wärme, Feuchte, Gerüche (Küche)
etc. abgeführt und Räume auch beheizt und (auch indirekt) gekühlt werden.
Die benötigte Primärenergie wird zum Großteil durch die Photovoltaikanlage auf der nach Südost ausgerichteten Dachfläche des Erweiterungsbaus erzeugt. 

Einstufung der Klimarelevanzprüfung:
„teilweise klimarelevant“

Der Erweiterungsbau wird gemäß des Stadtratsbeschlusses „Aschaffenburger Energiespar-Offensive für städtische Gebäude“, Juli 2008 in Passivhausstandard geplant und errichtet.
Somit wird der gesetzliche Standard bei Weitem unterschritten.
Zur Optimierung des Stromverbrauchs wird für die Beleuchtung neueste LED-Technik geplant und umgesetzt. Dadurch erfolgt die Einstufung des Gebäudes als teilweise klimarelevant, gemäß Beschluss des Umwelt- und Verkehrssenates am 15.07.2020.


  1. Außenanlage

Die Außenanlagen werden vom freien Landschaftsarchitekt bdla Frank Thürigen geplant.
Im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau sind auf der südwestlichen Seite entlang des Bessenbacher Weges drei Parkplätze und ein Behinderten Parkplatz vorgesehen. Der Fußweg vom Behindertenstellplatz zum Nebeneingang am Erweiterungsbau muss barrierefrei erneuert und ausgebaut werden. Des Weiteren werden zusätzliche Fahrrad- und Rollerparkplätze in erforderlicher Anzahl im Bereich vor dem neuen Speisesaal verkehrssicher platziert. 
Entlang der Kochstrasse wird unter Berücksichtigung des Baumbestandes an geeigneter Stelle unterirdisch der Fettabscheider geplant, an gleicher Stelle entsteht oberirdisch der geschlossene Müllplatz für den Küchenbereich. Um den Baumbestand erhalten zu können, muss entlang des Erweiterungsbaus parallel zu Kochstraße eine Winkelstützwand vorgesehen werden, die den Geländeversprung aufnehmen kann. 
Für die Anlieferung der Küche bleibt der direkte Zugang von der Kochstaße erhalten, der Gehweg muss der neuen Fußbodenhöhe angepasst werden.

Neben den, bedingt durch die Erweiterung, erforderlichen direkten Anpassungen der Außenanlage an den Neubau, soll in diesem Zuge die sanierungsbedürftige Pausenhoffläche im Innenhofbereich erneuert werden. Die Mittel sollen im Haushaltsjahr 2022 durch Amt 67 eingestellt werden. 
Die längst fällige Sanierung der gesamten Pausenhoffläche wurde bereits mehrfach verschoben und soll nun mit dem ersten Teilbereich in zeitlichem Zusammenhang mit der Schulerweiterung umgesetzt werden. Die Sanierung der restlichen Pausenhoffläche ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant und soll im Haushalt 2023/2024 vorgesehen werden.

Aufgrund des Beschlusses „Klimaplenum – Versickerung von Niederschlagwasser auf dem Baugrundstück“ vom 03.03.2021 muss für das Niederschlagwasser des Innenhofs eine Versickerungsanlage vorgesehen werden, welche bisher nicht erfasst war. Aufgrund des zu erhaltenden Baumbestandes sind weitere Versickerungsmaßnahmen im ersten Schritt der Maßnahme aus Platzgründen nicht umsetzbar. Jedoch werden in der jetzigen Planung Vorbereitungen getroffen, um sowohl das Niederschlagswasser des Neubaus, als auch Teile des Bestandes, im Zuge der fälligen Sanierung der restlichen Pausenhoffläche an eine größere Versickerungsanlage anschließen zu können.


  1. Barrierefreiheit

Durch den Ringschluss wird der Großteil der schulischen Räume barrierefrei erschlossen, ausgenommen ein Teilbereich des Kellergeschosses sowie die Schulturnhalle. 
Im Erweiterungsbau wird ein behindertengerechter Aufzug sowie ein behindertengerechtes WC integriert. Die Bewegungsflächen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.


  1. Kostenberechnung nach DIN 276 (Stand 23.04.2021)

Die Erweiterungsmaßnahme gliedert sich in drei Teilbereiche:
  1. Neubau inkl. direkter Anpassungsarbeiten Freianlage
  2. Umbau im Bestand
  3. Freianlage (Teilsanierung Pausenhof)

Zu a) Neubau inkl. direkter Anpassungsarbeiten Freianlage

KG 100        Baugrundstück                                                 0,00 € brutto
KG 200         vorbereitende Maßnahmen                                33.864,48 € brutto
KG 300        Bauwerk - Baukonstruktion                               2.689.167,30 € brutto
KG 400        Bauwerk - technische Anlagen                       1.088.731,36 € brutto
KG 500        Außenanlagen und Freianlagen                          192.821,10 € brutto
KG 600        Ausstattung                                                  155.342,60 € brutto
KG 700        Baunebenkosten (28%)                                       1.164.916,96 € brutto
                                                               

Gesamtkosten Neubau                                                5.324.706,36 € brutto
alt (Stand Kostenschätzung)                                                      5.054.000,00 € brutto







Zu b) Umbau im Bestand inkl. Rucksäcke u. WC-Sanierung

KG 100        Baugrundstück                                                 0,00 € brutto
KG 200         vorbereitende Maßnahmen                                34 598,23 € brutto
KG 300        Bauwerk - Baukonstruktion                                  969.417,12 € brutto
KG 400        Bauwerk - technische Anlagen                          429.746,00 € brutto
KG 500        Außenanlagen und Freianlagen                              3.775,06 € brutto
KG 600        Ausstattung                                                    21.872,20 € brutto
KG 700        Baunebenkosten (28%)                                          408.634,41 € brutto


Gesamtkosten Umbau inkl. Rucksäcke u. WC-Sanierung   1.868.043,01 € brutto


Gesamtkosten Neubau + Umbau inkl. Rucksäcke u. WC-Sanierung        7.193.000,00 € brutto
                                                       
Zu c) Freianlage (Teilsanierung Pausenhof) Stand Kostenberechnung

KG 100        Baugrundstück                                                 0,00 € brutto
KG 200         vorbereitende Maßnahmen                                20.647,99 € brutto
KG 300        Bauwerk - Baukonstruktion                                             0,00 € brutto
KG 400        Bauwerk - technische Anlagen                                     0,00 € brutto
KG 500        Außenanlagen und Freianlagen                          271.362,62 € brutto
KG 600        Ausstattung                                                             0,00 € brutto
KG 700        Baunebenkosten (12,5%)                                         36.501,33 € brutto
                                                                          


Gesamtkosten Freianlagen                                                  328.511,93 € brutto


  1. Förderung

Die Vorplanung wurde mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. 
Die voraussichtliche Fördersumme für den Neubau beläuft sich auf ca. 2.000.000,00 €, für den Umbau im Bestand auf ca. 700.000,00 €. Insgesamt wird voraussichtlich eine Fördersumme in Höhe von 2,70 Mio. Euro erwartet.
Die Anerkennung der zuwendungsfähigen Flächen sowie der Maßnahmen im Bestand wird erst im Rahmen des Förderantrages von der Regierung geklärt.


  1. Zeitplan

Das Bauvorhaben ist in einem Bauabschnitt vorgesehen. Der Baubeginn ist für April 2022 geplant, die Fertigstellung soll bis Ende 2023 erfolgen.


  1. Finanzierung

Gegenüber der derzeitigen Finanzierungsplanung ergibt sich im Haushalt 2022 eine Mehrbelastung in Höhe von 1.000.000,00 € und im Haushalt 2023 eine Mehrbelastung in Höhe von 500.000,00 €.


Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Sachbearbeiterin: Melanie Hussy

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung für die Erweiterung der Grünewaldschule zustimmend zur Kenntnis.

  1. Mit der Kostenberechnung nach DIN 276 für

  1. Neubau inkl. direkte Anpassungsarbeiten 
Außenanlage in Höhe von                                5.325.000,00 € brutto
  1. Umbau im Bestand in Höhe von                                 1.868.000,00 € brutto
7.193.000,00 € brutto

  1. Freianlage (Teilsanierung Pausenhof) in Höhe von            329.000,00 € brutto
als eigene Haushaltsstelle durch Amt 67 bewirtschaftet

besteht Einverständnis. Entsprechende Mittel sind im Haushalt bereit zu stellen.

  1. Der Förder- und Bauantrag ist umgehend einzureichen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 14:22 Uhr