Sanierung der Brücke Schönbornstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 28.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.06.2021 ö Beschließend 5PL/9/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass:

Das Projekt wurde zuletzt im Planungs- und Verkehrssenat am 23.06.2020 ausführlich vorgestellt.


  1. Projektbeschreibung

Das Bauwerk aus dem Jahr 1970 ist in der Bauwerksprüfung im Jahr 2020 mit der Note 2,8 bewertet worden. Das bedeutet, dem Bauwerk ist nur ein ausreichender Bauwerkszustand attestiert worden. Besonders die Verkehrssicherheit (z.B. geringe Geländerhöhe) und die Dauerhaftigkeit wurden bemängelt. Die Standsicherheit des Bauwerks wurde in dieser Prüfung als gegeben bewertet. Gemäß den Ergebnissen der Untersuchung ist eine Instandsetzung der Kappen des Bauwerks und der Bauwerksrampen geplant, sowie ein Austausch des Geländers. 
Im Rahmen der Vorplanung hat sich herausgestellt, dass die Sanierung deutlich aufwendiger ist, als zunächst erwartet. Die zwei möglichen Varianten wurden am 23.06.2020 vorgestellt. Variante 1 wurde als wirtschaftlichste Variante gewählt und weiterverfolgt. 

Die Sanierung des Bauwerks erfolgt unter Vollsperrung. Die Umleitung erfolgt stadteinwärts über die Weichertstraße/Auhofstraße. Stadtauswärts wird das Linksabbiegen am Knoten Stengerstraße/Auhofstraße für die Dauer der Baustelle ermöglicht, die Lichtsignalanlage wird umprogrammiert. 

Eine Abstimmung mit dem Bund bezüglich Umleitung Autobahn wird noch erfolgen.


3) Entwicklung der Gesamtkosten

Gegenüber der Kostenberechnung der Entwurfsplanung hat die Kostenfortschreibung keine Änderungen ergeben. Die notwendige Verlegung der Gashochdruckleitung wird von der AVG beauftragt. Die Kosten hierfür werden derzeit von der AVG zu ermitteln. Gemäß dem Konzessionsvertrag mit der AVG werden die Kosten zwischen Stadt und AVG im Verhältnis 20%/80% verteilt. 


  1. Finanzierung

Die notwendigen Mittel für die Planung und die Vorbereitung der Ausschreibung sind im Haushalt eingestellt.


  1. Zeitplan

Die Planung ist weit fortgeschritten und wird in 2021 abgeschlossen. Eine Verlegung der Gasleitung wird nach Einigung mit den betroffenen Grundstückseigentümern durchgeführt. Hier stehen die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss.

Die notwendigen Genehmigungen (Wasserrecht, Naturschutzrecht, Baurecht, Gestattungen Dritter) werden nach Vorlage des Bau- und Finanzierungsbeschlusses beantragt.

Die Bauleistungen können im Herbst 2021 ausgeschrieben werden.

Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2022 vorgesehen. Die erwartete reine Bauzeit beträgt ca. 25 Wochen.

.Beschluss:

I. Dem Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Maßnahme Sanierung der Brücke Schönbornstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 1,62 Mio. € brutto wird zugestimmt. 
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Basis der vorgestellten Kostenberechnung die Realisierung des Projektes durchzuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 14:22 Uhr