Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 und der Bericht über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2020 wurden sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrates zugestellt.
Die gesetzliche Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen wurde in der Zeit vom 03. Mai bis 10. Juni 2021 durchgeführt und erstreckte sich auf
- das Rechnungswesen für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020
- den Jahresabschluss vom 31.12.2020 mit Lagebericht und Anhang
- die Geschäftsführung
- und die wirtschaftlichen Verhältnisse bis zum Prüfungszeitpunkt.
Der Prüfungsauftrag erfolgte nach Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.06.2020 mit Schreiben vom 09.07.2020 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing.
Der Prüfungsauftrag erstreckte sich gemäß § 317 HGB auf die Buchführung für 2020, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht nebst Anhang. Erweitert wurde der Prüfungsumfang nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Prüfung gemäß § 16 MaBV.
Bei der Tätigkeit der Organe im Berichtszeitraum wurden die Vorgaben nach Gesetz und Satzung eingehalten und erfüllt. Die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz hat keine Besonderheiten ergeben, die nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ergeben.
Die Geschäftstätigkeit, Bewirtschaftung und Verwaltung haben planmäßig und ordnungsgemäß stattgefunden. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den deutschen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Buchführung entspricht den Vorgaben des Handelsrechts.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Anhang und der Lagebericht erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
Die Finanzverhältnisse sind geordnet. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben und ist auch für die überschaubare Zukunft gewährleistet.
Aufgrund der Prüfung wurde für Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Zusammenfassend lautet das Prüfungsergebnis:
„Wir haben den Jahresabschluss der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2020 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg, für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2020 und
- vermittelt der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
München, den 10. Juni 2021
VERBAND BAYERISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN
(Baugenossenschaften und –gesellschaften) e.V.
Gesetzlicher Prüfungsverband
(gez. xxx) (gez. xxx)
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