Satzung für Kommunale Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion und der FDP vom 16.07.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.07.2021 ö Beschließend 10PL/10/10/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg wird im Rahmen des weiterhin notwendigen Ausbaus von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.10.2021 eine Mini-Kita mit 12 Krippenplätzen im Stadtteil Damm in kommunaler Trägerschaft betreiben. Zukünftig ist die Schaffung von weiteren Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft geplant. 

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist in einer städtischen Satzung zu regeln. Hierin müssen unter anderem Regelungen zu Personal, Aufnahmekriterien, Öffnungs- und Betreuungszeiten, Schließzeiten, Buchungszeiten, Abmeldung und Ausschluss enthalten sein. 

Die Verwaltung schlägt den Beschluss der in der Anlage beigefügten Satzung vor.

.Beschluss: 1

Der Bericht der Verwaltung über den Erlass einer Satzung für kommunale Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg sowie der gemeinsame Änderungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion und der FDP vom 16.07.2021 (Anlage 5) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Anregung von Herrn Stadtrat Werner Elsässer zur Umformulierung von § 7 Abs. 4 der Satzung wird zugestimmt. § 7 Abs. 4 der Satzung erhält folgende Fassung:
„(4) Die Stadt Aschaffenburg haftet des Weiteren nicht für Schäden, die von den Benutzern der Kindertageseinrichtungen Dritten zugefügt werden, soweit sie nicht auf eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht der Beschäftigten beruhen.“

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

Satz 1 von § 9 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

„Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind in der Regel montags bis freitags jeweils von 7:00 Uhr bis max. 19:00 Uhr geöffnet.“

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 4

Dem Vorschlag, die Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung auf max. 20 Tage zu reduzieren wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 5

I. Der Stadtrat beschließt die Satzung für kommunale Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg vorbehaltlich der Prüfung der Regierung von Unterfranken und der Gleichstellungsstelle unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen in der vorliegenden Fassung (Anlage 5).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.10.2021 08:47 Uhr