In der Stadt Aschaffenburg wurde in der Zeit vom 21.06.2021 bis zum 09.07.2021 das Jugendparlament neu gewählt.
Erkenntnisse und Erfahrungen aus der nun beendeten Amtszeit des 1. Aschaffenburger Jugendparlaments machen eine Abänderung der Satzung für das Jugendparlament der Stadt Aschaffenburg vom 17.04.2018 geändert durch Satzung vom 11.12.2020 nötig.
1.
Um die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter/innen über die komplette Amtszeit des Jugendparlaments motivieren zu können, regelmäßig an den Sitzungen teilzunehmen, erscheint es sinnvoll, § 4 Abs. 1 hinsichtlich der Anzahl der Fehltage und möglicher Konsequenzen zu konkretisieren. Hierüber wird auch eine Einbeziehung der Stellvertreter ermöglicht, wodurch mehr Jugendliche am Jugendparlament beteiligt werden können.
2.
Für § 12 Abs. 1 schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Anzahl der Stellvertreter von 10 auf 19 vor. Hierdurch wird die Möglichkeit der Beteiligung auch für nicht gewählte Jugendliche erhöht. Die Motivation sich einzubringen und gegebenenfalls ein weiteres Mal zu kandidieren steigt damit.
Darüber hinaus liegt den Überlegungen zu der Anpassung der Vorschrift ein pädagogischer Aspekt zugrunde: In diesem Jahr haben sich insgesamt 33 Jugendliche zur Wahl gestellt. Bei der Benennung von 10 Nachrückern, gingen vier Jugendliche leer aus, was nach diesseitiger Auffassung zu einer Demotivation führen kann, sich zukünftig zu engagieren.
3.
Bei der Zusammensetzung des Jugendparlaments ist es sinnvoll, die Zusammensetzung des Vorstands auszuweiten. So ist es möglich, die anfallenden Tätigkeiten besser unter den Mitgliedern aufzuteilen. Überforderungen einzelner werden somit vermieden. Darüber hinaus lässt sich durch eine größere Beteiligung an der Vorstandstätigkeit der Lernprozess zu Beginn der Amtszeit vereinfachen und das Teamwork wird gefördert. Letztlich kann der Stellvertreter die Aufgabe des Amtsinhabers übernehmen, wenn dieser in einer Sitzung fehlt. Der Ablauf ist somit besser gewährleistet.
4.
Die Erfahrungen der vergangenen Amtszeit des 1. Jugendparlaments haben gezeigt, dass es bei durchschnittlich 11 Sitzungen im Jahr unrealistisch ist, dass ein Mitglied an allen Sitzungen teilnehmen kann, dem stehen häufig bereits schulische oder dringende persönliche Belange entgegen. § 17 kann daher ersatzlos wegfallen.