Weiterbetrieb des gemeinsamen Corona-Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.07.2021 ö Beschließend 14PL/10/14/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg betreibt seit Februar 2021 am Volksfestplatz das gemeinsame Corona-Testzentrum für Stadt und Landkreis Aschaffenburg. Durch Änderung der Coronavirus-Testver-ordnung (TestV) kann die Stadt Aschaffenburg als Betreiber des Testzentrums ab 01.Juli 2021 die Kosten und Aufwendungen nicht mehr über die TestV sowie die SARS-CoV-2-Testzentrenkosten-erstattungsrichtlinie abrechnen. Hierfür ursächlich ist die Tatsache, dass nunmehr alleine der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Abrechnung der Testzentrumskosten gegenüber dem Staat legitimiert ist. Der Betrieb des Testzentrums wird daher zum 01.Juli 2021 formell an das Landratsamt Aschaffenburg (Staatliches Gesundheitsamt) überführt. Um die reibungslose Fortführung der bereits etablierten Betriebsabläufe im Testzentrum sicherzustellen, beauftragt der Landkreis die Stadt Aschaffenburg mit der Weiterführung des operativen Betriebes per Betreibervertrag. Die kapazitive Planungsgröße des Testzentrums wird nach Vorgabe des Gesundheitsamtes auf 500 bis 600 PCR-Testungen sowie 400 PoC-Antigen-Schnelltestungen täglich ausgelegt. Die kapazitätsabhängige Personalausstattung umfasst 22 Vollzeitadäquate. Mit Ausnahme der Personalkosten, sind die Kosten für die betriebliche Infrastruktur monatlich kündbar. Daraus entstehen monatliche Kosten in Höhe von ca. 120.000 €.
Die staatliche Kostenübernahme für den Testbetrieb ist aktuell bis 30.09.2021 zugesichert. Vor dem Hintergrund eines zu erwartenden, erneuten Anstiegs der Infektionszahlen im Herbst/ Winter 2021/ 2022 ist jedoch davon auszugehen, dass auch über den 30.09.2021 hinaus ein kommunales Testzentrum zu betreiben ist und eine staatliche Kostenübernahme in Aussicht gestellt wird. In Anbetracht der v.g. Rahmenbedingungen soll der Betrieb des gemeinsamen Testzentrums bis 31.03.2022 erfolgen. Sofern eine vollumfängliche Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern nicht erfolgen sollte, teilen sich beide Kreisverwaltungsbehörden etwaig verbleibende Kosten zu gleichen Teilen.

.Beschluss:

I. 

  1. Der Bericht der Verwaltung zum Betrieb des gemeinsamen Corona-Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

  1. Dem Weiterbetrieb des gemeinsamen Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg bis einschließlich 31.03.2022 wird zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.10.2021 08:47 Uhr