Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 30.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 4PL/11/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2020 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage. 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.

Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2020 der SVG wie folgt festzustellen:

a)         Bei einer Bilanzsumme von 508.040,20 € beträgt der im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2.500,00 €.

Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2020 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.

b)        Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2020 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3)

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2021 08:48 Uhr