Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 30.07.2021
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die Vorschriften gemäß dem 3. Buch des HGB (Handelsgesetzbuch) für große Kapitalgesellschaften.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2020 ist Inhalt der Berichterstattung.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2020 ist abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungs-prüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO), hat allerdings für den Jahresabschluss 2020 noch nicht stattgefunden. Der Jahresabschluss 2020 konnte deshalb dem Werksenat am 22.07.2021 zur Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt werden, jedoch noch nicht dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung.
Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020 der Stadtwerke zu informieren, wird hiermit der Jahresabschluss auch dem Plenum schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.
.Beschluss:
I. Der Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen.
a) Bei einer Bilanzsumme von 130.094.123,64 € beträgt der im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete Gewinn 4.984.162,44 €.
b) Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
1. Abführung an den Haushalt der Stadt in Höhe von 2.492.000,00 €
davon abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Soli - 394.359,00 €
verbleiben zur Auszahlung 2.097.641,00 €
2. Einstellung des verbleibenden Gewinns in Höhe von 2.492.162,44 €
in die Allgemeine Rücklage der Stadtwerke Aschaffenburg
c) Der von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungs-gesellschaft, Nürnberg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2020 wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 4)
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Agaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2021 08:48 Uhr