Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 30.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 7PL/11/7/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2020 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Elsässer Werner
5
Euler Jessica
6
Gans Brigitte
7
Gerlach Thomas
8
Giegerich Thomas
9
Grimm Jochen
10
Dr. Henke Erich
11
Herzing Jürgen
12
Herzog Klaus
13
Dr. Holzheu Nicole
14
Kapperer Leonie
15
Keller Falko
16
Klein Karsten
17
Klein Thomas
18
Kunkel Rainer
19
Leiderer Eric
20
Lenz-Böhlau Anne
21
Mütze Thomas
22
Otter Gerald
23
Pranghofer-Weide Esther
24
Stegmann Karl-Heinz
25
Taudte Josef
26
Wagener Stefan
27
Wüst Tobias


Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund der fehlenden Beschlussfähigkeit kann eine Beschlussfassung zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters zur Entlastung der Aufsichtsräte der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2020 in der Gesellschafterversammlung nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2021 08:48 Uhr