Zuschussgewährung im Rahmen des Netzwerk Pflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 22.11.2021 ö Beschließend 1HFS/15/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg. 
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. 
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000,00 € um den Förderbetrag der Hospiz Gruppe Aschaffenburg in Höhe von 3.847,05 € sowie der Hospizarbeit des Malteser Hilfsdienstes in Höhe von 2.921,40 € gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für die freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 43.231,55 € als Verteilungsmasse für 2021 ergibt.

.Beschluss:

I. Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben: 

Sozialstation
Vollzeitpflegekräfte
Zuschuss in €
Alten- und Krankenpflege zu Hause I. Otto
5,41
3.664,72
Arbeiter-Samariter-Bund
6,49
4.396,31
Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
2,15
1.456,41
BRK Sozialstation
5,39
3.651,18
Caritas Sozialstation
27,65
18.730,06
Betreuungsdienste Christ
9,33
6.320,12
DWU Sozialstation
7,40
5.012,75
Summe
63,82
43.231,55


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2022 07:34 Uhr