Erneuerung der Stützmauer Südbahnhofstraße Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro elementar


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2021 ö Beschließend 1PVS/9/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Die zu projektierende Straße zweigt derzeit als kurze Stichstraße zur provisorischen Erschließung des EDEKA-Andienungsgeländes Hausnr. 15 von der Südbahnhofstraße ab. Entlang der Grenze zur Hausnr. 17 befindet sich ein abgeböschter, aufgefüllter Grünstreifen, der zusätzlich durch eine ca. 0,60 m -1,50 m hohe Ortbetonmauer auf Seite des Flurstückes 6505 (Hausnr. 17) abgefangen wird. Ursprünglich wurde die Mauer als Grenz- bzw. Einfriedungsmauer auf privatem Grund errichtet. Aufgrund von vorgenommenen Auffüllungen auf Seite des städtischen Flurstückes der Stichstraße ist die Mauer nicht mehr standsicher und muss daher durch einen Neubau auf städtischem Grund ersetzt werden. 


  1. Projektbeschreibung

Heutiger Zustand:

Die Stichstraße wurde mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m sowie einem 1,00 m breitem Schrammbord, dass entlang der Grenze des EDEKA-Geländes verläuft, ausgebaut. Um die bestehende Stützmauer kurzfristig zu entlasten, wurden 2019 die im Standsicherheits-gutachten empfohlenen Maßnahmen durchgeführt: Reduzierung der nutzbaren Fahrbahnbreite durch Proviblocks auf 4,0 m, Beseitigung des Baumbestandes der Böschung, Reduzierung der Erdauflast der Böschung durch Erdabtrag sowie Folienabdeckung der freigelegten Böschung zum Schutz vor eindringendem Oberflächen- und Regenwasser.

Zukünftiger Zustand:

Die Planung sieht den Neubau der Stichstraße einschließlich der Stützmauer sowie des Mischwasserkanals auf einer Länge von 56 m vor. Die insektenfreundliche LED-Straßenbeleuchtung wird im Rahmen der Maßnahme erstmalig hergestellt.

Querschnitt:

Vorgesehen ist eine Fahrbahnbreite von 5,60 m, an die sich Gehwege in einer Breite von 2,15 m bzw. 1,80 m, bedingt durch die Stützmauer, anschließen. Die Fahrbahn wie auch die Gehwege erhalten eine einseitige Querneigung von 2,5%. Die Gehwege sind durch ein Hochbord mit 1-zeiliger bzw. 2-zeiliger Rinne am tieferliegenden Rand von der Fahrbahn abgetrennt. Das Ende der Stichstraße wird durch eine Absperrschranke verdeutlicht. Die Längsneigung beträgt zwischen 0,50 % und 9,50 % und orientiert sich an den bestehenden Höhenverhältnissen.

Oberbau Fahrbahn:

4,0 cm
Asphaltdeckschicht
10,0 cm
Asphalttragschicht
36,0 cm
Frostschutzschicht
50,0 cm
Gesamtdicke

Oberbau Gehweg:

8,0 cm
Betonpflastert
4,0 cm
Pflasterbett
10,0 cm
Drainbeton
28,0 cm
Frostschutzschicht
50,0 cm
Gesamtdicke

Aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse wird gemäß Bodengutachten zusätzlich eine Stabilisierungsschicht von 20 cm erforderlich.

Stütz- und Einfriedungsmauer:

Die Ortbetonwinkelstützmauer, die zur Abfangung der Straße dient, erhält auf Höhe der Einmündung eine Konstruktionshöhe von 1,0 m. Die Konstruktionshöhe steigt in ihrem Verlauf kontinuierlich, ohne Stufen auf eine Höhe von bis zu 4,00 m an. Am Ende der Stichstraße wird das vorhandene Gelände abgeböscht, so dass im weiteren Grenzverlauf eine freistehende, 1,50 m hohe Mauer, als Ersatz für die bestehende, ausreichend ist. Die Einfriedungsmauer wird ebenfalls aus Ortbeton hergestellt. Als Absturzsicherung dient ein Füllstabgeländer. Da die Mauer einen Überstand von 10 cm gegenüber dem Gehweg besitzt, ergibt sich für die Oberkante des Geländers eine Höhe von 1,10 m.

Entwässerung:

Zur Entwässerung der Fahrbahn wird das Straßenoberflächenwasser über Sinkkästen dem ebenfalls neu zu bauenden Mischwasserkanal DN 300 zugeführt.

Erforderliche Drainagen im Bereich der Entwässerungsmulde der Böschung, der Planums-entwässerung sowie am Mauerfuß werden an einen neu zu setzenden Versickerungsschacht angeschlossen.


  1. Kosten und Finanzierung

Die berechneten Gesamtkosten im Rahmen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt und betragen 740.000 € brutto. 
Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.


Kostenberechnung 
(Entwurfsplanung)
Mischwasserkanal
88.200 €
Verkehrsanlagen
154.000 €
Straßenbeleuchtung
6.650 €
Stütz- und Einfriedigungsmauer
269.000 €
Baunebenkosten 20%
104.000 €
Summe netto
621.850 €
Summe brutto
rund 740.000 €


  1. Finanzierung

Die Gesamtkosten in Höhe von rund 740.000 EUR brutto für den Mischwasserkanal, Straßenbau sowie Stütz- und Einfriedungsmauer einschließlich Baunebenkosten der Maßnahme werden über die Haushaltsstelle 1.6400.9505 „Stützmauer Südbahnhofstraße“ abgerechnet.
Die über die im aktuellen Haushaltsjahr bereitgestellten Mittel erforderlichen Beträge werden im Haushalt 2022 angemeldet.

  1. Weiteres Vorgehen

Die Planung wird durch die Bewerbergemeinschaft fortgeführt. Der Bau- und Finanzierungsbeschuss soll am 07.03.2022 herbeigeführt werden. Die Baudurchführung ist ab Juni 2022 mit einer Bauzeit von 4,5 Monaten kalkuliert.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Stützmauer Südbahnhofstraße wird zugestimmt.

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.04.2022 13:35 Uhr