Bayerisches Städtebauförderungsprogramm „Innenstädte beleben“ Bericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2021 ö Beschließend 2PVS/9/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Sonderfonds „Innenstädte beleben“ wurde von der Bayerischen Staatsregierung am 29.04.2021 gestartet. Fördergegenstand sind Maßnahmen baulicher als auch nichtinvestiver Art, die zur Weiterentwicklung der Innenstädte beitragen können. Im Gegensatz zur Städtebauförderung in den Programmen „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ beträgt der Fördersatz nicht 60 %, sondern 80 %. Als Frist für die Abgabe einer Bedarfsmitteilung wurde der 10.06.2021 festgelegt.

Die Stadtverwaltung hat eine Liste möglicher Projekte erstellt und diese am 02.06.2021 eingereicht. Eine Beratung im Stadtrat war auf Grund der kurzen Frist für diese Bedarfsmitteilung nicht möglich. Die Bedarfsmitteilung liegt in der Anlage bei. 

Im Anschluss wurde seitens der Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass es auch möglich ist, einen Teilbereich des „Schlossufers“, der der Städtebauförderung zugeordnet ist und kurzfristig realisiert werden kann, in dieses Programm aufzunehmen. Die Verwaltung hat daher veranlasst, dass die Neugestaltung des Abschnitts zwischen Theoderichstor und Pompejanumsfelsen im Rahmen dieses neuen Programms bezuschusst wird.

Daraufhin hat die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 26.07.2021 darüber informiert, dass für die Stadt Aschaffenburg in diesem Programm Landesmittel über 1.080.000 € (Zuwendung) bereitstehen. Dies entspricht förderfähigen Kosten in Höhe von 1.260.000 €.

Auf dieser Basis müssen nun noch konkrete Förderanträge für folgende Maßnahmen eingereicht werden:

-        Schlossufer:
Umgesetzt werden kann die Planung zwischen Theoderichstor und Pompejanumsfelsen. Die Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 495.000 €.

-        Anmietung leerstehender Ladenlokale:
In der Innenstadt stehen einige Ladenlokale (teils bereits längere Zeit) leer. Es ist beabsichtigt, einige dieser Geschäfte durch die Stadt anzumieten und - auf Basis einer Ausschreibung - zu günstigen Konditionen an geeignete Firmen (Start-ups) zu vermieten. Diese Vorgehensweise sichert zudem die Eigentümer der Anwesen gegen Mietausfälle ab und kann die Bereitschaft zur Neuvermietung erhöhen. Ausgegangen wird von Kosten in Höhe von 50.000 € für den Zeitraum bis Ende 2023. Dieses Projekt wird federführend vom Büro des Oberbürgermeisters (Wirtschaftsförderung) bearbeitet.

-        Projektfonds Möblierung und Events:
In diesem Fonds können die übrigen in der Bedarfsmitteilung genannten Maßnahmen zusammengefasst werden, es verbleiben hierfür rund 715.000 €:
- Erneuerung und Aufwertung der Beleuchtungsanlage auf dem Marktplatz
- Lichtinstallationen an den Übergängen Luitpoldstraße / Steingasse, Herstallturm und Herstallstraße / Landingstraße / Dalbergstraße
- Temporäre Lichtinszenierungen
- Errichtung eines Spielpunkteparcours
- Ersetzen der Hinweistafeln auf Geschäfte in der Fußgängerzone durch digitale Informationssäulen
- Bereitstellen weiterer Sitzgelegenheiten
- Begrünungsmaßnahmen (evtl. Bäume in Baumkübeln, sofern die Leitungen im Untergrund ein Pflanzen nicht zulassen)
- Unterstützung der Aktionen „Sommer / Winter in Aschaffenburg“ 
- Bereitstellen von 2 Trinkbrunnen

Die Förderanträge werden vorbereitet und dem Stadtrat im Herbst zur Zustimmung vorgelegt. Die erforderlichen Mittel sollen in den Haushaltsplänen 2022 - 2023 bereitgestellt werden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung über das Bayerische Städtebauförderungsprogramm „Innenstädte beleben“ wird zur Kenntnis genommen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderanträge für die Einzelmaßnahmen „Schlossufer“ (zwischen Theoderichstor und Pompejanumsfelsen), „Anmietung leerstehender Ladenlokale“ und „Projektfonds Möblierung und Events“ vorzubereiten.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Es entstehen keine direkten Kosten. Diese fallen erst bei der konkreten Umsetzung der Maßnahmen an. 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.04.2022 13:35 Uhr