Vorbemerkung zum Verfahrensstand
Mit dem „Aufstellungsbeschluss“ hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg in seiner Sitzung am 07.10.2019 das Aufstellungsverfahren qualifizierter Bebauungspläne für drei Teilgebiete am „Godelsberg“ zwischen Bismarckallee und Ludwigsallee eingeleitet, und zwar für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29).
Danach beauftragte der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit Beschluss vom 19.10.2020 die Verwaltung, die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden“ gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. Wesentlicher Gegenstand dieses Verfahrensschritts waren Planungsziele und ein Bebauungsplan-Vorentwurf für jedes der drei Plangebiete.
Die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden“ wurde im Zeitraum vom 11.01. bis 19.02.2021 durchgeführt.
Den Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Bebauungsplanentwürfe für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (3/29) auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Die Ausarbeitung der Bebauungsplanentwürfe und deren Begründung incl. Umweltbericht ist inzwischen erfolgt.
Zu 1: Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans vom 25.10.2021
Für das Plangebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) hat das Stadtplanungsamt den Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Weitestgehend übernimmt dieser Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 die Inhalte des Bebauungsplan-Vorentwurfs vom 19.10.2020.
Wie vom Stadtrat in seiner Sitzung am 28.06.2021 beschlossen, sind folgende wesentliche Planänderungen bzw. –ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf und seine Begründung eingearbeitet worden:
- Art der baulichen Nutzung: „Allgemeines Wohngebiet“ statt „Reines Wohngebiet“
- Überbaubare Grundstücksflächen: Mindesttiefe von Baufenstern = 15m statt 12m
- Grünordnung: Entwicklung einer Straßenbaumreihe im südwestlichen Abschnitt der Yorckstraße zwischen Ludwigsallee und Arndtstraße
Auf Hinweis oder Anregung einzelner Behörden und Träger öffentlicher Belange sind folgende Änderungen oder Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf und seine Begründung eingearbeitet worden (vom Stadtrat in gleicher Sitzung am 28.06.2021 im Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden zustimmend zur Kenntnis genommen):
- Verwendung einer aktuellen Katastergrundlage für den zeichnerischen Teil der Bebauungspläne
- Grundlegende Sicherung der Baumreihen in der Ludwigsallee durch Festsetzung
- Ergänzung einer Pflanzliste zu den grünordnerischen Festsetzungen
- Aufnahme von diversen Hinweisen in die Bebauungsplanentwürfe (z.B. zur Versickerung von Niederschlagswasser, zum Artenschutz und zum Schutz vor Verkehrslärm)
Weiterhin wurden seitens des Stadtplanungsamtes zwei planungsrechtliche Regelungen ergänzt, nämlich zur baulichen Höhe von Gebäuden und zu Dachaufbauten auf geneigten Dächern.
Schließlich wurden in Planzeichnung und Text punktuell redaktionelle Fehler beseitigt und Präzisierungen (mit geringer inhaltlicher Relevanz) vorgenommen. Der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan sowie der Entwurf des Umweltberichts (Anlage zur Begründung) wurden erstellt.
Zu 2: Nächster Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB
Mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 können nun die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden (§ 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB).
Die Verwaltung wird daher beauftragt, die „öffentliche Auslegung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die „öffentliche Auslegung“ erfolgt durch Aushang des Bebauungsplanentwurfs im Rathaus; nach gesetzlicher Vorschrift (§ 3 Abs.2 Satz 1 BauGB) sind die Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat auszuhängen.
Aufgrund der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie noch gegebenen Zugangsbeschränkungen zum Rathaus wird vorgeschlagen, diese Frist auf sechs Wochen auszudehnen; nach entsprechender Terminvereinbarung können sich Bürgerinnen und Bürger im Rathaus während dieser Frist über die ausgehängten Planunterlagen informieren und sich bei Bedarf von einer fachkundigen Person aus dem Stadtplanungsamt erklären lassen.
Parallel sollen während der Auslegungsfrist ergänzend wieder digitale Informations- und Beteiligungsformen angeboten werden, wie dies bereits bei der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ praktiziert worden ist.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und nochmals an der Planung beteiligt. Sie erhalten Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme.