Bahnübergang Automuseum - Planungsvereinbarung; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.02.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.11.2021 ö Beschließend 7PVS/10/7/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Allgemeine Einführung
Die DB Netz AG beabsichtigt die erstmalige Sicherung oder Auflassung des Bahnübergangs am ehemaligen Automuseum an der Obernauer Straße im Bereich der Bushaltestelle „Am Bischberg“. Der aktuell nur mit Umlaufschranken gesicherte Bahnübergang ist eine potenzielle Gefahrenstelle für schwere Unfälle mit Personenschaden. Im Rahmen des Ausbaus, der Beschleunigung und Sicherung der Maintalbahn ist diese Maßnahme grundsätzlich zu befürworten.

Das Ankündigen eines Zuges wird zudem an einem nicht-technisch gesicherten Bahnübergang durch akustische Signale (Pfeifen) sichergestellt. Die Vorschrift besagt, dass pro Pfeiftafel (Signalisierung für den Lokführer zum Pfeifen) etwa 3 Sekunden lang gepfiffen werden muss. Für die anwohnende Bevölkerung stellt dies eine Lärmbelastung dar, die noch in weiter Entfernung zu hören ist.

Von möglichen Ersatzmaßnahmen bei der Variantenprüfung ist auch die Querung der Obernauer Straße als Staatsstraße 2309 betroffen. Aus diesem Grund ist das Staatliche Bauamt als Straßenbaulastträger ebenfalls ein Vertragspartner der Planungsvereinbarung.

Die Querung der Obernauer Straße bei der Bushaltestelle „Am Bischberg“ ist aktuell eine Gefahrenstelle für Fußgänger und Radfahrende. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird vielfach überschritten und die bestehende Querungshilfe an der Obernauer Straße ist zu schmal und nicht ausreichend, um Fußgänger und Radfahrenden eine hohe Verkehrssicherheit zu bieten.

Planungsvereinbarung mit Variantenprüfung
Aktuell sieht die Planungsvereinbarung vier Varianten zur Prüfung vor:
a. Variante 1: Erstmalige technische Sicherung des Bahnüberganges in km 4,579
b. Variante 2: Auflassung des Bahnüberganges in km 4,579 mit Ersatzmaßnahme auf Höhe der Einmündung vom Bischbergweg: Straßenquerung mit Mittelinsel (Querungshilfe)
c. Variante 3: Auflassung des Bahnüberganges in km 4,579 mit Ersatzmaßnahme auf Höhe der Einmündung vom Bischbergweg: Straßenquerung ohne Mittelinsel (Querungshilfe)
d. Variante 4: Auflassung des Bahnüberganges in km 4,579 mit Ersatzmaßnahme auf Höhe der Einmündung vom Bischbergweg: Straßenquerung mittels Radwegunterführung

Die Varianten 1-4 wurden von der DB Netz AG genannt. Die folgende Variante 5 sollte auf Wunsch der Stadtverwaltung Aschaffenburg zusätzlich in die Variantenprüfung aufgenommen werden:
e. Variante 5: Auflassung des Bahnüberganges in km 4,579 mit Ersatzmaßnahme einer Bahnquerung an der bestehenden Kreuzung mittels Geh- und Radwegunterführung unter Bahnstrecke und Staatsstraße.

Bedeutung des Bahnübergangs am ehemaligen Automuseum im Bereich der Bushaltestelle „Am Bischberg“
Der Bahnübergang hat für den Fuß- und Radverkehr eine sehr hohe Bedeutung. Dies wurde auch schon mehrfach im Stadtrat bestätigt. Die folgenden Aspekte sind besonders hervorzuheben:

Naherholung
Der Bahnübergang am ehemaligen Automuseum / Weberei Däfler stellt einen wichtigen Anknüpfungspunkt der Freizeitverbindung Mainwanderweg an das innerstädtische Rad- und Fußwegenetz dar. Der überregional ausgewiesene Mainwanderweg verläuft über Erbig, Sternberg, Bischberg an dieser Stelle wieder hinunter zum Main. Auch der direkte Weg vom Bahnübergang zum Ludwigstempel auf dem Bischberg hinter dem Umspannwerk entlang wäre von einer Auflassung des Bahnübergangs betroffen.
Nur an diesem Bahnübergang ist es den Bürgerinnen und Bürgern aus der Innenstadt kommend möglich, zu Fuß oder mit dem Fahrrad durchgängig „im Grünen“ vom Mainuferweg in den Landschaftsbereich des Bischbergs mit den Streuobstwiesen zu wechseln oder weiter Richtung Obernau entlang der alten Weinbergsmauern zu fahren/wandern. 
Die nächste Querungsmöglichkeit besteht erst an der Bahnunterführung an der Einmündung des Bischbergweges in ca. 1,1 km Entfernung. Erst in 12-15 Minuten kann diese Einmündung entlang der sehr emissionsträchtigen und viel befahrenen Obernauer Straße erreicht werden. Der Geh- und Radweg direkt neben der Straße ist aber sehr unattraktiv, insbesondere können sich Kinder oder Hunde hier dort nicht frei und sicher bewegen.
Als zweite Möglichkeit könnte der Bischberg auch vom Ruderclub „Am Floßhafen“ aus über die Straßen „Am Häßbach“ und „Unterhainstraße“ erreicht werden. Beide Straßen haben aber keinen sichernden Bordstein und es bedeutet einen deutlichen Umweg von 1,75 km, um von dort auf den Mainwanderweg auf der östlichen Seite des Bahnübergangs zu gelangen.
Nach Einschätzung der Stadtverwaltung sind beide anderen Wegemöglichkeiten insbesondere für Fußgänger zu weit und zu unattraktiv.

Nahmobilität und Radverkehr
Im Radverkehrsnetz der Stadt Aschaffenburg haben beide Geh- und Radwege westlich und östlich der Bahnlinie in Richtung Obernau eine sehr hohe Bedeutung. Beide sind im Radverkehrsnetz des Radverkehrskonzeptes klassifiziert und mit einer Wegweisung ausgestattet. Der Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2309 und westlich der Bahnlinie ist dabei die Radhauptverbindung 1. Ordnung (Alltagsradverkehr) mit der direkteren Verbindung in die Ortsmitte von Obernau. Hier ist die soziale Sicherheit höher und die Beleuchtung umfangreicher.
Aber auch der als Freizeitroute klassifizierte Geh- und Radweg östlich der Bahn hat eine Bedeutung im Alltagsradverkehr. Denn noch fehlt ein wichtiges Stück vom Geh- und Radweg an der Maintalstraße. Außerdem hat die St 2309 in Obernau ohnehin eine hohe Trennwirkung. Aus diesem Grund fahren Radfahrende aus dem Osten Obernaus im Alltagsradverkehr auf der Freizeitroute östlich der Bahn, um dann an diesem Bahnübergang auf den Mainuferweg zu wechseln. Wegen der Führung abseits der Straße und wegen der wesentlich höheren landschaftlichen Qualität präferieren viele Obernauer Bürgerinnen ohnehin diese Route.

Verkehrszählung
Vom Donnerstag 08.07.2021 bis Sonntag 12.07.2021 wurde eine Verkehrszählung von Fußgängern und Radfahrenden am Bahnübergang am ehemaligen Automuseum durchgeführt. In diesem Zeitraum passierten 2.151 Bürgerinnen und Bürger diesen Übergang. Davon fuhren 1.557 mit dem Fahrrad (72 %) und 594 gingen zu Fuß (28 %).
Diese Zahlen verdeutlichen die sehr hohe Bedeutung der Verbindung für Fußgänger und Radfahrer. Eine Sperrung dieser Verbindung würde zu großen Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. In Anbetracht des Zieles zur Förderung der umweltfreundlichen Nahmobilität wäre eine Schließung des Übergangs auch das falsche Signal.

Empfehlung der Stadtverwaltung
Aus diesen Gründen präferiert die Stadtverwaltung grundsätzlich die Varianten 1 oder 5. Im Rahmen der planerischen Untersuchung der Variante 5 mit einer Bahnunterquerung am jetzigen Standort des Übergangs beim ehemaligen Automuseum ein Gesamtbauwerk sollte die zusätzliche Unterquerung der Obernauer Straße St 2309 betrachtet werden. Erst eine barrierefreie Querung von Bahnlinie und Staatstraße wäre der größtmögliche Gewinn an Verkehrssicherheit und eine Förderung umweltfreundlicher Mobilität.
Die Varianten 2-4 mit der Auflassung des Bahnübergangs und der Schaffung einer Ersatzmaßnahme an der Einmündung des Bischbergweges verschlechtern die Naherholungsmöglichkeit und die Rahmenbedingungen für den Fuß- und Radverkehr deutlich. Auch wenn es vereinzelt mal zu Beschwerden aufgrund der Lärmbelästigung durch die Pfeifgeräusche gab – insbesondere nachdem die Gebäude des ehemaligen Rossobianco abgerissen und dadurch der Schallschutz entfernt wurde – wurde schon 2014 eine Unterschriftenliste der Anwohner zum Erhalt des Bahnübergangs abgegeben, als dies seinerzeit schon einmal Thema war. Deshalb werden die Varianten 2-4 keine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern finden. 
Auch die Stadtverwaltung steht den Varianten 2-4 kritisch gegenüber. Einer Überprüfung der Möglichkeiten im Rahmen der Planungsvereinbarung zu Vergleichszwecken wird aber auf Wunsch der anderen Vertragspartner zugestimmt. Dies festigt auch die spätere Entscheidungsgrundlage.


Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
  1. Entwurf Planungsvereinbarung
  2. Luftbild Bahnübergang
  3. Foto Bahnübergang
  4. Auszug Radverkehrsnetz
  5. Verkehrszählung am Bahnübergang - Standort
  6. Verkehrszählung am Bahnübergang - Auswertung

.Beschluss:

I. 
  1. Das Vorhaben mit dem Ziel der Auflassung oder der technischen Sicherung des Bahnübergangs in Bahn-km 4,579 am ehemaligen Automuseum wurde zur Kenntnis genommen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsvereinbarung mit der DB-Netz AG und dem Staatlichen Bauamt abzuschließen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Abschluss der Planungsvereinbarung eine Variante 5 „Bahnquerung mittels Geh- und Radwegunterführung“ aufzunehmen und auch die Unterquerung der Obernauer Straße (ST 2309) in einem Gesamtbauwerk zu prüfen.

  2. Die Stadt Aschaffenburg favorisiert eine verkehrssichere Querungsmöglichkeit im Bereich des ehemaligen Automuseums (Variante 1 oder 5). Denn die Querungsmöglichkeit hat für die Naherholung und die umweltfreundliche Nahmobilität der Bürgerinnen und Bürger eine sehr hohe Bedeutung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtrat über die Ergebnisse der Variantenprüfung zu informieren.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.04.2022 13:35 Uhr