Comeniusschule: Ersatzneubau der Fuß- und Andienungsbrücke - Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.11.2021 ö Beschließend 9PVS/10/9/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Das Projekt Ersatzneubau der Fuß- und Andienungsbrücke auf dem Gelände der Comeniusschule Aschaffenburg, Bessenbacher Weg, wurde im Juli dieses Jahres bereits im Stadtrat vorgestellt. Das beauftragte Büro Schömig aus Kleinostheim hat inzwischen die Entwurfsplanung abgeschlossen. Die Ergebnisse werden hier vorgestellt.


2. Projektbeschreibung

Die bestehende Brücke aus dem Jahr 1983 über den Kühruhgraben ist baufällig. Der Ersatzneubau ist alternativlos. Die Brücke verbindet zwei Bereiche des Schulhofs und ermöglicht dem Gartenamt die Anbindung an den Sportbereich, wo u. a. Sand für die Sprunggrube anzuliefern ist.

Das Tiefbauamt hat das Büro Schömig aus Kleinostheim mit der Entwurfsplanung des Brückenneubaus beauftragt. Vom Ingenieurbüro wurde ein einfeldriges Bauwerk, welches den Kühruhgraben gerade überführt, geplant. Die lichte Weite des Bauwerks beträgt 5,8 m, die Breite beträgt 3,0 m. Das Bauwerk ist in Ortbetonbauweise geplant und soll als zweistegiges Rahmenbauwerk ausgeführt werden. 




Zu berücksichtigen waren folgende Randbedingungen:

  • Wirtschaftliche Konstruktion hinsichtlich Errichtung und späterem Unterhalt
  • Ästhetisches Erscheinungsbild
  • Anpassung an den Bestand
  • Minimale Eingriffe in Natur- und Wasserlauf

Die vorgestellte Maßnahme umfasst neben dem Neubau der Brücke den Rückbau des bestehenden Bauwerks. Um zu verhindern, dass während der Bauphase Schadstoffe in den Bach gelangen, wird der Bach für die Dauer der Bauzeit an dieser Stelle verrohrt. Eine genaue Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde muss noch erfolgen.

Fußgänger können den Bach während der Bauzeit an einer anderen Stelle über einen Steg oder über Trittsteine überqueren. Kfz-Verkehr ist während der Bauzeit nicht möglich.

Das Vorhaben muss noch mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. Hierdurch kann es noch zu Änderungen der Planung kommen.


3. Kosten

Die Kosten wurden vom Büro Schömig im jetzigen Planungsstand ermittelt. Die Kostenberechnung endet mit 131.000 € brutto.

Im Vergleich zur Kostenschätzung vom 24.06.21 ergibt sich ein Unterschied in den Kosten von ca. 10 %. Diese Erhöhung ist zum einen auf den sehr schwierigen Baugrund zurückzuführen, hier musste die Fußfläche der Widerlager vergrößert werden und eine Bodenverbesserung vorgesehen werden, sowie auch auf den höheren Detailierungsgrad in Bezug auf die Vorplanung. 

Im Zuge der Planung wurden verschiedene Varianten untersucht. Die aktuelle Planung stellt die wirtschaftlichste Lösung dar.



4. Finanzierung

Das Projekt ist mit der Haushaltstelle 1.6300.9503 im Haushalt 2021 verankert. Für das Jahr 2021 sind 125.000 € im Haushalt eingestellt. Die Haushaltmittel für 2022 müssen nach der Submission ggf. angepasst werden. 


5. Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung wird nach Freigabe der Entwurfsplanung durch den Planungs- und Verkehrssenat die Ausführungsplanung beauftragen und die Maßnahme Anfang 2022 ausschreiben. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird im Jahr 2022 erfolgen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung zum Ersatzneubau der Fuß- und Andienungsbrücke auf dem Gelände der Comeniusschule zu.

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.04.2022 13:35 Uhr