Städtebauförderung;
Sanierung Innenstadt
Städtebauförderungsprogramm „Innenstädte beleben“
- Förderantrag „Möblierung und Events“
- Zustimmung
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Von der Bayerischen Staatsregierung wurde der Sonderfonds „Innenstädte beleben“ aufgelegt. Der Fördersatz für Maßnahmen, die hieraus finanziert werden, beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für die Stadt Aschaffenburg wurden Landesmittel über 1.080.000 € (Zuwendung) bereitgestellt. Dies entspricht förderfähigen Kosten in Höhe von 1.260.000 €. Über dieses Programm wurde der Stadtrat (PVS) in der Sitzung am 05.10.2021 informiert.
Eingereicht werden folgende Förderanträge:
- Neugestaltung Schlossufer nördlicher Abschnitt
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597.000 € zuwendungsfähige Kosten
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- Anmietung leerstehender Ladenlokale
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50.000 € zuwendungsfähige Kosten
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Somit verbleiben für den Fonds „Möblierung und Events“
1.260.000 € - 597.000 € - 50.000 € = 613.000 € zuwendungsfähige Kosten
Hieraus sollen folgende Maßnahmen finanziert werden:
Illumination Marktplatz und Übergänge
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475.000 €
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digitale Informationsstelen
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70.000 €
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Bäume in Baumkübeln
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30.000 €
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Sitzgelegenheiten
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30.000 €
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Spielpunkteparcours
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30.000 €
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Trinkbrunnen
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20.000 €
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Sommer / Winter in Aschaffenburg 2022
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93.000 €
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optional: Sommer / Winter in Aschaffenburg 2023
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90.000 €
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Summe
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838.000 €
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Die Beschreibung der Maßnahmen ergibt sich aus dem Erläuterungsbericht in Anlage.
Die aktuelle Kalkulation ist mit Unsicherheiten behaftet, da
- da noch nicht geklärt ist, ob die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können (z. B. auf Grund der Leitungstrassen im Untergrund, die evtl. das Errichten von Fundamenten nicht zulassen) und
- es sich zum anderen nur um grobe Kostenschätzungen handelt; die tatsächlich erforderlichen Ausgaben ergeben sich erst nach konkreter Planung und Einholung der erforderlichen Angebote.
Aus diesem Grund übersteigt der Betrag aller dieser Maßnahmen den tatsächlich zur Verfügung stehenden Kostenrahmen um
838.000 € - 613.000 € = 225.000 €.
Im Zuge der Konkretisierung der Maßnahmen werden die genauen Kosten ermittelt. Die Gesamtkosten in Höhe von 613.000 € sollen nicht überschritten werden. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich auf 613.000 € * 20 % = 122.600 €.
Die Maßnahmen werden in den Jahren 2022 und 2023 umgesetzt. Die erforderlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung der Stadt für diese beiden Jahre berücksichtigt.
.Beschluss:
I. Dem Förderantrag „Möblierung und Events“ betreffend das Sanierungsgebiet Innenstadt (Abschnitte 1 bis 9) im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm „Innenstädte beleben“ wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 04.05.2022 11:04 Uhr