Städtebauförderung; Sanierung Innenstadt Städtebauförderungsprogramm „Innenstädte beleben“ - Förderantrag „Möblierung und Events“ - Zustimmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.12.2021 ö Beschließend 1PVS/11/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Von der Bayerischen Staatsregierung wurde der Sonderfonds „Innenstädte beleben“ aufgelegt. Der Fördersatz für Maßnahmen, die hieraus finanziert werden, beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für die Stadt Aschaffenburg wurden Landesmittel über 1.080.000 € (Zuwendung) bereitgestellt. Dies entspricht förderfähigen Kosten in Höhe von 1.260.000 €. Über dieses Programm wurde der Stadtrat (PVS) in der Sitzung am 05.10.2021 informiert.

Eingereicht werden folgende Förderanträge:

- Neugestaltung Schlossufer nördlicher Abschnitt
597.000 € zuwendungsfähige Kosten
- Anmietung leerstehender Ladenlokale
50.000 € zuwendungsfähige Kosten

Somit verbleiben für den Fonds „Möblierung und Events“ 
1.260.000 € - 597.000 € - 50.000 €  =  613.000 € zuwendungsfähige Kosten

Hieraus sollen folgende Maßnahmen finanziert werden:

Illumination Marktplatz und Übergänge
475.000 € 
digitale Informationsstelen
70.000 €
Bäume in Baumkübeln
30.000 €
Sitzgelegenheiten
30.000 €
Spielpunkteparcours
30.000 €
Trinkbrunnen
20.000 €
Sommer / Winter in Aschaffenburg 2022
93.000 €
optional: Sommer / Winter in Aschaffenburg 2023
90.000 €
Summe
838.000 €

Die Beschreibung der Maßnahmen ergibt sich aus dem Erläuterungsbericht in Anlage.

Die aktuelle Kalkulation ist mit Unsicherheiten behaftet, da
  • da noch nicht geklärt ist, ob die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können (z. B. auf Grund der Leitungstrassen im Untergrund, die evtl. das Errichten von Fundamenten nicht zu­lassen) und
  • es sich zum anderen nur um grobe Kostenschätzungen handelt; die tatsächlich erforderlichen Ausgaben ergeben sich erst nach konkreter Planung und Einholung der erforderlichen Ange­bote.

Aus diesem Grund übersteigt der Betrag aller dieser Maßnahmen den tatsächlich zur Verfügung stehenden Kostenrahmen um

838.000 € - 613.000 €        =        225.000 €.

Im Zuge der Konkretisierung der Maßnahmen werden die genauen Kosten ermittelt. Die Gesamtkosten in Höhe von 613.000 € sollen nicht überschritten werden. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich auf 613.000 € * 20 % = 122.600 €.

Die Maßnahmen werden in den Jahren 2022 und 2023 umgesetzt. Die erforderlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung der Stadt für diese beiden Jahre berücksichtigt.

.Beschluss:

I. Dem Förderantrag „Möblierung und Events“ betreffend das Sanierungsgebiet Innenstadt (Abschnitte 1 bis 9) im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm „Innenstädte beleben“ wird zugestimmt.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.05.2022 11:04 Uhr