I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 01.06.2021 beantragte der Bauherr xxx den Anbau einer gewerblichen Lagerhalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Damm, Schneidmühlweg xxx, 63741 Aschaffenburg.
Geplant ist eine Erweiterung der bestehenden Gebäude der Firma xxx im Stadtteil Damm. Im Anschluss an die bestehende Halle ist der Neubau einer eingeschossigen Lagerhalle (Hauptlager mit 620 m² und Lager 1 und 2 mit 110 m², Nutzflächen ca. 558 und 98 m²), sowie zwei Lagerbüros mit insgesamt ca. 21 m² Nutzfläche geplant. Überspannt wird die geplante Halle mit einem Pultdach mit 3° Dachneigung. Die Außenabmessungen der Halle liegen bei ca. 37 m x 22,5 m, bei einer Firsthöhe von ca. 7 m und einer Traufhöhe von ca. 4,4 – 6 m bei einem schrägen Geländeverlauf. Ein bestehendes Lagergebäude im Baufeld mit einer Grundfläche von ca. 145 m² wird abgebrochen. Der Neubau wird an das Bestandsgebäude südlich und östlich direkt angebaut.
Im Hauptlager werden Produkte aus dem Farben- und Lackgroßhandel und dem Bereich der Wärmedämmverbundsysteme mit Zubehör von Palettenregalen gelagert. Die Lager 1 und 2 werden für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten (Farben, Farbenzubehörstoffe, und – reiniger) genutzt. Die entsprechenden Hallenbereiche werden für die Lagerung dieser Stoffe technisch vorbereitet.
Die bestehende Lagerhalle verfügt über eine Grundfläche von ca. 700 m². Der Neubau erreicht eine Grundfläche von ca. 731 m². Auf dem Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von 3.191 m² verbleibt nach Abzug der Stellplatzflächen und der Zufahrten eine Grünfläche im Umfang von ca. 430 m². Die Fläche wird begrünt und im rückseitigen Grundstücksbereich mit 2 zusätzlichen Laubbäumen bepflanzt.
Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 39 PKW-Stellplätze, davon 2 barrierefreie am Eingang des Gebäudes und 15 Fahrradabstellplätze nachgewiesen.
II.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, gleichwohl aber in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB. Das Bauvorhaben ist daher als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen, d.h. die Bebauungsmöglichkeiten der Grundstücke richten sich nach der Eigenart der näheren Umgebung. Hieraus ergeben sich folgende maßgebende Bebauungskriterien:
Baugebiet: MI - Mischgebiet
überbaubare Grundstücksfläche: max. ca. 60 %
Zahl der Vollgeschosse: II - IV
Bauweise: abweichende Bauweise
Das geplante Vorhaben fügt sich hiernach in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Art der baulichen Nutzung
Die nähere Umgebung entspricht der Gebietstypik eines Mischgebietes, gem. § 6 BauNVO. Die Erweiterung des Groß- und Einzelhandelsbetriebes für Farben und Lacke mit Lagerhaltung und ergänzender Büronutzung ist, als das Wohnen nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb einzustufen und somit planungsrechtlich im Mischgebiet zulässig.
Maß der baulichen Nutzung
Im Baugebiet ergibt sich eine max. überbaubare Fläche von ca. 60 %. Das bestehende Gebäude erreicht mit dem geplanten Anbau eine Fläche von ca. 1.431 m². Dies entspricht ca. 45 % des 3.191 m² großen Grundstückes. Durch die notwendigen Stellplätze, einschließlich Zufahrten ergibt sich eine Bodenversiegelung von ca. 86 %. Es verbleibt eine Grünfläche von ca. 430 m², welche unversiegelt zu erhalten und zu begrünen ist. Wegen des hohen Grades der Bodenversiegelung soll das Flachdach möglichst begrünt werden.
Bauweise
Die Bauweise im Baugebiet ist sehr heterogen. Vergleichbare Bauzeilen finden sich in unmittelbarer Nähe und sind daher zulässig.
Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Büro- und Verwaltungsgebäude je 40 m² Nutzfläche ein PKW-Stellplatz vorzusehen. Bei einer Bürofläche von insgesamt 442 m² ergibt sich ein Bedarf von 11 KFZ-Stellplätzen. Für den Fachmarkt ist je 25 m² Verkaufsfläche 1 KFZ-Stellplatz nachzuweisen. Bei einer Fläche von 582 m² ergibt sich ein Bedarf von 23,3 Stellplätzen. Für die Lageräume ist je 2 Beschäftigten 1 KFZ-Stellplatz nachzuweisen. Bei 10 Beschäftigten ergibt sich ein Bedarf von 5, folglich insgesamt ein Gesamtbedarf von 40 PKW-Stellplätzen, welche auf dem Grundstück, davon 2 barrierefreie, nachgewiesen werden.
Je 60 m² Büronutzfläche ist ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Hieraus ergibt sich ein Bedarf von 7,4 Fahrradabstellplätzen. Für den Fachmarkt sind 5 (1:120 m²) und für die Lagerräume sind 2 (1:5 Beschäftigte) Fahrradabstellplätze nachzuweisen.
Der Gesamtbedarf im Umfang von 15 Fahrradabstellplätzen wird auf dem Grundstück nachgewiesen.
Erschließung
Die Erschließung ist vom Schneidmühlweg, bzw. von der Glattbacher Straße aus gesichert. Die Zufahrt über die Glattbacher Straße xxx erfolgt über die Grundstücke Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Damm. Das Zufahrtsrecht ist dauerhaft dinglich zu sichern und zu belegen.
Abstandsflächen
Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.
Gestalterische Vorgaben und Begrünung
Gem. § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist je 4 ebenerdiger Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zur Gliederung der Stellplatzanlage zu pflanzen. Die bestehende Stellplatzanlage wird im östlichen Grundstücksbereich um 6 neue KFZ-Stellplätze ergänzt. Insofern sind 2 Laubbäume nachzuweisen, welche im rückwärtigen Grundstücksbereich (Ostseite) gepflanzt werden. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.