I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 17.06.2021 beantragte die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH den Neubau eines Operationszentrums mit 11 Operationssälen, einer Pflegeebene mit 80 Betten und einer Zentralsterilisation auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg.
Der geplante Baukörper schließt sich im Nordosten viergeschossig an das Bestandsgebäude des Klinikums an. Die Feuerwehrumfahrung wird hierzu verlegt. Der neue Baukörper grenzt an das Baugrundstück der, sich derzeit im Bau befindlichen psychiatrischen Klinik des Bezirks Unterfranken an. Kubatur und äußere Gestaltung wurden so gewählt, dass sich diese der Erscheinung des Bestandsgebäudes aber auch der psychiatrischen Klinik anpasst.
Der Neubau ist als rechteckiger, viergeschossiger Bau mit Atrium und in den Eckbereichen um 45° versetzten Treppenhäusern geplant. Die äußeren Abmessungen liegen bei 68 m x 60 m. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss geplant.
Das Operationszentrum ist eng mit den Bestandfunktionen des Klinikums verwoben. Dies bedingt eine Anbindung an den Bestand in folgenden Geschossen:
- Der Neubau wird als Verbindungsbauwerk mit allen Ebenen an das Bettenhaus D angeschlossen. Hierdurch entstehen Synergien zwischen den Bestandsstationen C/D 02 mit der neuen Doppelstation in der Ebene 02
- Die Ebene 00 (Arztdienst/Technik) wird über eine Verbindungsbrücke an den Flur Arztdienste des Bestandes angebunden. In dieser Ebene befinden sich Personal-, Dienst- und Bereitschaftsräume, sowie Sozial-, Sanitär- und Umkleideräume. Zudem befindet sich die Lüftungstechnik der OP-Abteilung auf dieser Ebene.
- Die Ebene 01 (OP) wird ebenfalls über eine Verbindungsbrücke an den zentralen Erschließungskern des Bestandsgebäudes angeschlossen. Die Verbindung schafft den Zugang für stationäre Patienten aus den Bettenhäusern A bis C zu den Operationsräumen. Auf dieser Ebene sind die 11 Operationssäle platziert mit Patientenschleusen, Material- und Entsorgungsschleusen, sowie Wartebereiche und Aufwachräume für Patienten. Die Planung ermöglicht kurze Wege zur Intensivstation im Bestand.
- Die Ebene 02 (Pflege) umfasst zwei Stationen, jeweils mit einem Pflegestützpunkt und Patientenzimmern mit 40 Betten je Station, Patienten- und Personalaufenthaltsräumen, sowie Funktionsräumen.
- Die Ebene 03 (Technik) wird über einen Verbindungsgang an das Versorgungsgeschoss des Bestandsgebäudes für den Gütertransport für das Operationsgebäude angeschlossen. Diese Ebene beinhaltet die Zentralsterilisation mit Technik- und Lagerräumen.
- Die Ebene 04 (Technikkanal/Kriechkeller) wird als reine Technikebene an das Bestandsgebäude angeschlossen.
- Die Dachfläche dient u.a. als Aufstellfläche für technische Geräte. Im Übrigen erhalten die Dachflächen eine extensive Begrünung.
Das Raum- und Funktionsprogramm ist mit dem Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abgestimmt. Dieses verteilt sich auf folgende Nutzflächen:
- Untersuchung und Behandlung: 2.194 m²
- Pflege: 1.776 m²
- Allgemeine Dienste: 84 m²
- Ver- und Entsorgung: 538 m²
Bei der Planung wurden die Anforderungen an die Barrierefreiheit beachtet.
Die Dachflächen werden extensiv begrünt. Der Außenbereich wird begrünt und bepflanzt. Der natur- und artenschutzrechtlich notwendige Ausgleichsbedarf wird derzeit im laufenden Bauleitplanungsverfahrens festgestellt und im Rahmen der Gesamtmaßnahme umgesetzt.
Auf dem Gelände des Klinikums werden insgesamt 1.160 PKW-Stellplätze nachgewiesen. Zudem sind insgesamt 118 Fahrradabstellplätze vorhanden.
Dies Gesamtgrundstücksgröße liegt bei 110.399 m².
II.
Das Bauvorhaben liegt teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. xxx für „den Neubau eines Klinikums am Hasenkopf im Gebiet zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Haibacher Straße und der Straße am Krämersgrund“ und teilweise im Außenbereich, da die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes überschritten wird. Allerdings befindet sich der Bebauungsplan derzeit in einem Änderungsverfahren. Die Bebauungsplanänderung bezieht die Baufläche künftig in die bebaubaren Flächen ein. Das Bauvorhaben hält zwar die künftigen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung ein, allerdings verfügt dieser noch nicht über die notwendige formelle Planreife, gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Bebauungsplan setzt für das vorliegende Baugrundstück u.a. Folgendes fest:
Sondergebiet Klinik
GFZ 2,2
geschlossene Bauweise
IV Vollgeschosse
Baugrenzen
Art der baulichen Nutzung
Die geplante Erweiterung des Klinikums mit dem Neubau eines Operationszentrums, einer Pflegeebene und einer Zentralsterilisation fügt sich in das Sondergebiet Klinik ein.
Maß der baulichen Nutzung
Die Grundstücksgröße liegt bei 110.399 m². Die bisherige Geschossfläche des Klinikums erhöht sich von ca. 79.500 m² um 13.800 m² auf insgesamt 93.300 m². Hierdurch wird eine GFZ von 0,85 erreicht. Zulässig ist eine GFZ von 2,2. Die geschlossene Bauweise ist eingehalten. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse (IV) wird nicht überschritten.
Bauweise
Eine Befreiung von der Abweichung der geschlossenen Bauweise kann aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden, da die geschlossene Bauweise bereits im Bestand nicht eingehalten ist und der geplante Anbau der bestehenden Gebäudestruktur entspricht. Die gewählte Stellung der Baukörper ermöglicht eine bessere Belichtung, insbesondere der Pflegeabteilungen und trägt damit den Belangen der Patienten und Beschäftigen besser Rechnung.
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Überbaubare Grundstücksflächen
Für das Bauvorhaben, welches zum größten Teil außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, sind Baumfällungen sowie die Verfüllung eines Teiches notwendig.
Eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen kann aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden.
Die im, seit 1985 rechtskräftigen Bebauungsplan für den Neubau eines Klinikums festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen lassen keinen Spielraum mehr für dringend benötigte Klinikbauten, bzw. -anbauten zu. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Klinikstandort sind durch den Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2019 zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für das Gebiet „Kliniken Am Hasenkopf“ einschließlich der zurzeit laufenden frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (07.06. - 30.07.2021) mit einer großzügigen Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen in alle Himmelsrichtungen in die Wege geleitet.
Das Bauvorhaben liegt vollständig innerhalb der vorgesehenen überbaubaren Flächen, gem.
Bebauungsplan-Vorentwurf.
Die durch die Überschreitung der Baugrenzen verursachte Abweichung ist in Anbetracht der
Größe des Gebäudebestandes des Klinikums geringfügig. Die Bebauung der im
Bebauungsplan 23/1 festgesetzten überbaubaren Flächen wird durch diese Abweichung
nicht eingeschränkt.
Der natur- und artenschutzrechtliche Ausgleich für den Eingriff in die Natur durch
Überschreitung der zulässigen überbaubaren Flächen ist im Rahmen des laufenden
Bebauungsplanänderungsverfahrens auszugleichen.
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen
mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Natur- und Artenschutz
Das geplante Bauvorhaben überschreitet im nordöstlichen Bereich die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 23/1 und liegt damit teilweise im Außenbereich. Allerdings ist diese Fläche im Vorentwurf des laufenden Bebauungsplanänderungsverfahrens als bebaubare Fläche ausgewiesen. Im Rahmen dieses Bauleitplanungsverfahrens ist der natur- und artenschutzrechtliche Eingriff auszugleichen.
Dem Bericht vom 13.12.2019 über die ökologische Baubegleitung, einschließlich der artenschutzrechtlichen Beurteilung der geplanten Baumfällungen und Abfischen des Teiches, sowie dem Bericht vom 30.04.2021 über die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, die im Ergebnis ein Kompensationsbedarf von 22.702 Biotopwertpunkten feststellt, hat die Untere Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 08.06.2021 unter folgenden Auflagen zugestimmt:
- Der artenschutzrechtliche Ausgleich hat zeitnah im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs zu erfolgen (fachgerechte Anbringung von insg. 6 Fledermauskästen an langfristig zu erhaltenden Bäumen).
- Der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf für das Operationszentrum (22.702 WP) ist (wie auch für den Ausbau der Zufahrt an der Alois-Alzheimer-Allee (5.067 WP) und für das Mutter-Kind-Zentrum) im Rahmen einer zusammenfassenden Ausgleichsplanung im laufenden Bebauungsplan-Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für das Gebiet „Kliniken Am Hasenkopf“, bei dem zurzeit die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeits-beteiligung (07.06. - 30.07.2021) läuft, darzustellen und entsprechend kartographisch dem Eingriffsvorhaben zuzuordnen.
Auf dieser Grundlage ist der, im Bebauungsplanänderungsverfahrens noch festzusetzende, natur- und artenschutzrechtliche Ausgleich im Rahmen der Gesamtmaßnahme bis zur Aufnahme der Nutzung des Bauvorhabens nachzuweisen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Stellplätze
Gem. der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Krankenanstalten von überörtlicher Bedeutung 1 PKW-Stellplatz je 4 Betten erforderlich. Das Klinikum verfügte bisher über 731 Betten, davon 80 in der Kinderklinik, 18 in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und 8 in der Palliativstation. Durch den Neubau werden zwar 80 neue Betten geschaffen, allerdings erhöht diese nicht den Gesamtbestand, da im Gesamtkomplex eine Bettenverschiebung vorgenommen wird, welche letztendlich zu einer Bettenzahl, gem. Bettenbedarfsfeststellung von 723 Betten führt. Auf dieser Grundlage sind 181 PKW-Stellplätze vorzuhalten. Auf dem Gelände sind derzeit 1.160 PKW-Abstellplätze vorhanden.
Darüber hinaus ist 1 Fahrradabstellplatz je 20 Betten nachzuweisen. Hieraus errechnet sich ein Bedarf von 37 Fahrradabstellplätzen. Auf dem Gelände werden insgesamt 118 Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Der Nachweis über die erforderlichen Stellplätze ist daher erbracht.
Erschließung / Zufahrt
Die Erschließung des Baugrundstücks ist gesichert.
Aktuell erfolgt der Neubau einer psychiatrischen Einrichtung. In diesem Zuge wird die Feuerwehrumfahrung bis auf Höhe des Vorplatzes der Psychiatrie mit ausgebaut.
Im Rahmen des Neubaus des Operationszentrums wir die Fertigstellung der Straße erforderlich. Diese ist über eine Länge von ca. 60 m vom Vorplatz der psychiatrischen Einrichtung bis zum Bestand auf Höhe des Gebäudes Intensivstation auszubauen.
Für das geplante Operationszentrum wird außerdem die Realisierung einer Zufahrt, sowie die Anlage von Feuerwehrbewegungsflächen notwendig.
Abstandsflächen
Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.
Begrünung
Die Dachflächen des Neubaukörpers sind mindestens extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Gehölzen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.