Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 32 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Görrestraße xxx, 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Rowinth Immobilien GmbH, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat, 22.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 22.09.2021 ö Beschließend 2UKVS/8/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 23.06.2021 beantragte die Rowinth Immobilien GmbH den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 32 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nr. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Görresstr. xxx, 63739 Aschaffenburg.

Bei dem beantragten Bauvorhaben handelt es sich um einen Eckbaukörper an der Görresstraße und dem Wittelsbacherring mit einer Grundfläche des Gebäudes inklusive Fahrrad-/ Müllbox im Hofbereich von ca. 696 m². Das geplante Gebäude verfügt über 4 Geschosse (Erdgeschoss, 1.- 3. Obergeschoss und Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss). Das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 40° ausgebildet. 

Der bestehende Baukörper an der Görrestraße wird abgebrochen. Die Baulücke wird durch einen beidseits grenzständigen Eckbaukörper geschlossen. Hierbei werden die Höhen der beiden Nachbargebäude in etwa aufgenommen. Das Gebäude erreicht eine Firsthöhe von 16,99 m bis 17,71 m und eine Dachneigung von 40°.
Im Erdgeschoss sind ein Durchgang zum Innenhof, sowie eine Tiefgaragenzufahrt sowie 6 Wohnungen geplant. Das 1. - 3. Obergeschoss verfügt jeweils über 7 Wohnungen. Im Dachgeschoss werden 5 Wohnungen errichtet. Es ist ein Wohnungsmix aus Zwei-, Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 60 m² und 94 m² geplant. Die Wohnungen werden über einen Laubengang mit zwei Treppen und einem Aufzug barrierefrei erschlossen. Die Gesamtwohnfläche liegt bei 2.224 m².

Im Kellergeschoss befindet sich eine Tiefgarage mit insgesamt 34 PKW-Stellplätzen. Ein Stellplatz ist als barrierefreier Parkplatz vorgesehen. Allen Nutzern werden Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (Fahrräder und PKW) zur Verfügung gestellt.

Für das Bauvorhaben werden insgesamt 45 Fahrradabstellplätze nachgewiesen, davon 38 in einer geschlossenen Fahrradbox und 7 Besucherstellplätze im Hofbereich. 

Der erforderliche Kinderspielplatz mit einer Größe von 135 m² wird im rückwärtigen Grundstücksbereich errichtet.

Die Tiefgaragendecke und die nicht überbauten Grundstücksflächen werden begrünt und bepflanzt. 

II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes aber innerhalb eines „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“, für den das Einfügungsgebot des § 34 BauGB gilt. Die nähere Umgebung hat hierbei den Charakter eines „Allgemeinen Wohngebebietes“ gemäß § 4 BauNVO. Aus der näheren Umgebung lässt sich folgender Maßstab ableiten:

Allgemeines Wohngebiet - WA 
überbaute Grundstücksfläche: ca. 60 %
Zahl der Vollgeschosse:  IV + D
geschlossene Bauweise
Traufhöhe bis ca. 12,60 m
Firsthöhe bis ca. 17,60 m
Typische Dachform: Sattel-/Walmdach mit ca. 35° bis 54° Dachneigung


Art der baulichen Nutzung

Die Bauvoranfrage ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO zu beurteilen. Die geplante Wohnnutzung ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung im vorliegenden Allgemeinen Wohngebiet zulässig. 


Maß der baulichen Nutzung

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich der geplante viergeschossige Baukörper (IV + Dachgeschoss) entlang der Görrestraße und des Wittelsbacher Rings in die straßenbegleitende Blockrandbebauung der näheren Umgebung ein.

Das geplante Gebäude nimmt die Bauflucht der beiden grenzständigen Nachbargebäude auf und orientiert sich auch hinsichtlich der Bautiefe (11,365 m an der Görrestraße und 10,74 m am Wittelsbacher Ring) an den Nachbargebäuden (Görrestraße xxx und Goethestraße xxx). Die Bautiefe wird um max. 0,50 m überschritten und hält sich damit innerhalb des planungsrechtlichen Rahmens. Die Bauflucht entlang des Wittelsbacher Rings mit einer durchgängigen Vorgartenzone mit einer Tiefe von ca. 5 m wird beibehalten.

Die Höhe des Gebäudes (TH ca. 12,5 m bis 13,2 m, FH ca. 16,99 m bis 17,71 m) fügt sich ebenfalls in den Rahmen der Umgebungsbebauung ein. Die Dachform gleicht sich der Bestandsbebauung in Form und Dachneigung an. 

Das Vorhaben fügt sich daher insgesamt in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist gemäß § 34 BauGB i.V. m. § 4 BauNVO planungsrechtlich zulässig. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.


Stellplätze

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz, bei Wohnflächen über 100 m² je 2 Stellplätze erforderlich. Alle 32 Wohnungen weisen Größen unter 100 m² auf. Hiernach ergibt sich ein Bedarf von 32 PKW-Stellplätzen. Insgesamt werden 34 Stellplätze in der Tiefgarage nachgewiesen.

Außerdem ist bei Wohngebäuden je 50 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 32 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 2.224 m² sind daher 45 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Hiervon werden 38 in einer geschlossenen Fahrradbox und 7 Besucherstellplätze im Hofbereich nachgewiesen. 

In der Baubeschreibung ist ausgeführt, dass allen Nutzern Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (Fahrräder und PKW) zur Verfügung gestellt werden. Die Voraussetzungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukur-Gesetzes (GEIG) sind daher erfüllt.


Zufahrt

Die städtische Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung (§ 5 Abs. 1 GaStAbS) sieht eine maximale Zufahrtsbreite von 3,5 m vor. Dies wird vorliegend nicht überschritten.


Erschließung und Verschmelzung oder Vereinigung der Grundstücke

Die Erschließung des Baugrundstücks ist gesichert. 
Die Flurstücke des Baugrundstücks Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg sind zu verschmelzen oder zu vereinigen. Die Vereinigung bzw. Verschmelzung sind der Stadt Aschaffenburg vor Baubeginn nachzuweisen.


Abstandsflächen

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.


Begrünung und Baumpflanzungen

Die von der Tiefgarage unterbauten Flächen sind mit einer, mind. 1,0 m dicken Erdsubstratschicht zu überdecken und dauerhaft intensiv zu begrünen. Reine Kies- und Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung sind Sicherheitsleistungen in Höhe von xxx € zu leisten.

Die nicht überbauten Flächen (insb. der Vorgarten) sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, zu bepflanzen und unversiegelt zu erhalten. Reine Kies- und Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung sind Sicherheitsleistungen in Höhe von xxx € für die Begrünung des Grundstückes zu leisten.

Im Grünbereich sind, gem. Freiflächenplan 5 standortgerechte Laubbäume, davon 4 im Vorgartenbereich zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Aufgrund des insgesamt relativ hohen Unter-/Überbauungsgrades ist das Dach des Nebengebäudes mindestens extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.


Kinderspielplatz

Ein Kinderspielplatz mit einer Größe von ca. 135 m² ist im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

I. Dem Antrag der Rowinth Immobilien GmbH auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 32 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Görrestraße xxx, 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Die Tiefgaragendecke ist im nicht überbauten Bereich, mit einer mind. 1,0 m dicken Erdsubstratschicht zu überdecken und dauerhaft intensiv zu begrünen. Reine Kies- und Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung sind Sicherheitsleistungen in Höhe von xxx € zu leisten.

  1. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Im Grünbereich sind gem. Freiflächenplan 5 standortgerechte Laubbäume, davon 4 im Vorgartenbereich zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Das Dach des Nebengebäudes ist mindestens extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Die Flurstücke des Baugrundstücks Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, sind zu verschmelzen oder zu vereinigen. Die Vereinigung bzw. Verschmelzung sind der Stadt Aschaffenburg vor Baubeginn nachzuweisen.

Die Verwaltung sichert zu, die Option der Aufhebung des einseitigen Parkverbots im Wittelsbacherring während der Bauzeit des Vorhabens zu prüfen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 2

Der Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 20.09.2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 19:10 Uhr