Steigerung der Solarenergienutzung; Behandlung des Antrags der UBV vom 16.07.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat, 06.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 06.10.2021 ö Beschließend 2UKVS/9/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Erläuterungen bzw. Auszüge aus dem verstärkten Engagement der Verwaltung zur weiteren Steigerung der Solarenergienutzung: 

PV bei Neubau von Industrie und Gewerbebauten: 
Seit 2021 ist der Klimaschutzmanager bei Baugesuchen von Industrie- und Gewerbebauten beratend einbezogen. Neben neuen Optimierungs- und Brandschutz-Regelsystemen geht es auch um Vermittlung von Pachtmodellen.


PV im Bestand von Industrie und Gewerbe: Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz baut seine Zusammenarbeit mit der Hochschule aus. Im Pilotprojekt (ersten Gruppen-Beratungsrunde 2018-2019) wurde zwei von drei Groß-Projekten umgesetzt (2020). Im Zusammenhang mit einer Studenteninitiative unter der Leitung des Dekans der Ingenieurswissenschaften wurde nun ca. ein weiteres Duzend ausgewählter Betrieben eingeladen und sollen durch die Hochschule beraten werden.


PV für Kirchengemeinden: In Anlehnung an das Beratungsmodell für Gewerbe und Industrie wurden auch Kirchengemeinden eingeladen und sollen von der Hochschule beraten werden.

Diese beiden Studentenprojekte für Bestandsgebäude werdend durch den Dekan der Ingenieurswissenschaften und seinem Studiengang "Erneuerbare Energien und Energiemanagement" der technischen Hochschule Aschaffenburg betreut und von der Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg finanziell unterstützt. 


Förderung von PV-Anlagen für Kindergärten + Kindergrippen:
Bei den über 20 Kindergärten kommt der PV-Ausbau seit 20-Jahren nicht voran (bis auf zwei Ausnahmen mit Sonderbedingungen). Dabei eignen sich gerade Kindergärten oft besonders für die PV-Nutzung!  Neben pädagogischen- und Lehr-Aspekten gilt:  morgens wenn die Sonne kommt – kommen auch die „Nutzer“ (Kinder).
Doch im Gegensatz zu den Schulen können bei Kindergärten die PV-Anlagen nicht über das Intracting finanziert werden, denn die (finanziellen) Solarerträge haben keinen Rückfluß in den städtischen Finanzhaushalt (Intracting = Internes Energieeinspar-Contracting). Gleichzeitig berichten selbst engagierte Betreibervereine von zwischenzeitlich unlösbaren Hürden bei den gesetzlichen Kreditprüfungen, auch wenn sie selbst einfache und wirtschaftlich gute PV-Projekte über Banken finanzieren wollen.


PV für Privatgebäude: 
Das Solarkataster ist unverändert ein ausgezeichnetes Instrument zur Beratung von Bürgern für ihre Gebäude (Messe, Beratungstermin, telefonische online-Beratung, vhs-Vorträge). Erweitert wurde diese „tool“ frühzeitig für die Nutzung von Solarspeicher – und nun neu durch den Bereich „E-Mobilität“ – mit verschiedenen Nutzungsoptimierungen. Dies „tool“ soll weiter beworben werden.


Solarthermie (Solare Wassererhitzung):
Das städtische Förderprogramm für Solarthermie (2019) wird fortgesetzt:  
= Solare Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung.

Hintergrund: Die Solarthermie war in den letzten Jahren sehr stark in der Nachfrage abgefallen. Durch die Förderung möchte die Stadt Aschaffenburg die ökologisch sinnvolle Technik der Solarthermie in Aschaffenburg voranbringen. Zu Beginn war das städtische Programm hauptsächlich ein Lückenfüller für die unbefriedigende Bundesförderung. 

Insbesondere durch die neuen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG:  in Kraft 1.11.2020) wird die Solarthermie - oft in Kombination mit weiteren regenerativen Energiesystemen - wieder stärker angefragt und verstärkt umgesetzt. Auch die Bundes-Förderung hat „nachgezogen“ und wurde endlich aufgebessert (1.1.2021 und 1.7.2021): BEG („Bundesförderung von effizienten Gebäuden“ – abgewickelt von der KfW und der Bafa).  
Status Quo: 
Im Neubau werden vom Bund Solarthermie-Anlagen nicht explizit gefördert.
Der Bund fördert im Bestand Solarthermie nur zusammen mit einem Heizungstausch.
In manchen Fällen war bzw. ist die städtische Förderung ab 2021 lediglich eine „Ergänzungsförderung“ –  doch wir erkennen:  sie wirkt oft mit relativ wenig „Zuschuss“ als Keimzelle für eine intensive Energie-Beratung und führt dadurch oft zu deutlich höheren Energie-Standards als ursprünglich von den Bauherren und Architekten angedacht.

Haushaltsansatz 2022: 15.000 [€/a]  


Abgeschlossene Förderungen: 
  • 2019: eine Förderung: 620€ (Bestand)
  • 2020: 4 Förderungen - in Summe rd. 1.800€ (alle Bestand)
  • 2021: 7 Förderungen – in Summe rd. 4.000€ (alle Bestand) + 6 noch nicht abgeschlossene Bewilligungsbescheide (1 Neubau, 5 Bestand)
Für 2022 wird eine intensivere Beratungs- und Fördernachfrage erwartet (Anwandeweg).


Erläuterungen zur Klimarelevanz-Einstufung: „sehr klimarelevant“
Das mittelfristig größte Potential liegt im Bereich PV für Industriedächer. Die Zusammenarbeit mit der Hochschule hat sich hier bereits mit erfolgreichen Projekten bewiesen.
Eine mittelfristige zusätzlich PV-Leistung von 300kWp fiele gerade noch in die ifeu-Klimarelevanz-Kategorie:  „teilweise klimarelevant“ . Es wird aber langfristig weit über das doppelte erhofft – und ist damit deutlich „sehr klimarelevant“ (Grenze: 340);
Die kleinen Förderprogramme für die Privat-Dächer und Kindergärten haben im Wesentlichen einen Initial-Charakter, denn sogenannte „Keimzellen“ haben sich in diesem Bereich schon lange als wichtig bewiesen.

Weitere Details werden mündlich vorgetragen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt das verstärkte Engagement der Verwaltung zur weiteren Steigerung der Solarenergienutzung zustimmend zur Kenntnis.

  2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein zweckgebundenes Förderprogramm für PV-Anlagen auf Kindergärten und Kinderkrippen aufzulegen. 
    Im Haushalt sollen dazu ab dem Jahre 2022 der Betrag von 20.000 € pro Jahr bereitgestellt werden.

  1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 16.07.2020 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 07.04.2022 12:34 Uhr