Bildung der Unterausschüsse Jugendarbeit, Kinderbetreuung in Aschaffenburg und Jugendhilfeplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 01.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 01.07.2021 ö Beschließend 3JHA/1/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gem. § 8 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg kann der Jugendhilfeausschuss zur Vorbereitung seiner Beschlüsse vorberatende Unterausschüsse bilden. Die Arbeitsaufträge legt der Jugendhilfeausschuss fest. 

Die Verwaltung schlägt die Bildung von Unterausschüssen zunächst in den Bereichen Jugendhilfeplanung, Kindertagesbetreuung in der Stadt Aschaffenburg und Jugendarbeit vor. Die genannten Teilbereiche sind nicht zuletzt aufgrund des stetigen soziokulturellen Wandels, der anstehenden gesetzlichen Veränderungen und den zu erwartenden Auswirkungen der Coronapandemie von erheblicher Wichtigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe. 

1. Unterausschuss Jugendhilfeplanung

Gemäß § 71 Abs. 2 SGB VIII gehört die Jugendhilfeplanung zu den Aufgaben, die dem Jugendhilfeausschuss vorbehalten sind. Darin kommt die zentrale, jugendpolitische Bedeutung dieser Aufgabe zum Ausdruck. Jedoch ist nicht der gesamte Planungsprozess ausschließlich dem Jugendhilfeausschuss zugeordnet. Notwendig ist vielmehr ein zweistufiges Verfahren. 

Weichenstellende Grundsatzentscheidungen, thematische Schwerpunktsetzungen, Zielvorstellungen für Planung und Weiterentwicklung der Jugendhilfe sind im Jugendhilfeausschuss zu besprechen und zu verabschieden. 

Der eigentliche Planungsprozess, der in der Verantwortung des Jugendhilfeplaners erfolgt, ist von einem Gremium zu begleiten, in dem die Verwaltung des Jugendamts, Vertreter der freien Jugendhilfe sowie Praktiker und Mitglieder der Vertretungskörperschaft eingebunden sind. 

Schwerpunktarbeit des Unterausschusses soll die Diskussion und Abstimmung von konsensfähigen Zielvorstellungen sein. Durch die enge Einbindung der Mitglieder des Stadtrates soll gewährleistet sein, dass die im Unterausschuss ausgehandelten Positionen –insbesondere jene, die finanzielle Auswirkungen haben- dann auch von den politischen Entscheidungsgremien beschlossen werden. Sowohl für den Unterausschuss als auch für die Verwaltung gilt es, die vom Jugendhilfeausschuss vorformulierten Vorstellung für die Planung und Weiterentwicklung der Jugendhilfe umzusetzen. Dieser Planungsprozess erfolgt in einem partnerschaftlichen Zusammenwirken von Unterausschuss und Verwaltung. 


2. Unterausschuss Kinderbetreuung in Aschaffenburg

Weitere Aufgaben des Jugendhilfeausschusses sind bereichsübergreifend auch Fragen u. a. der Struktur- und Planungspolitik jeweils in Bezug auf die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Ein zentrales Thema ist hierbei insbesondere die Schaffung von bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangeboten in der Stadt Aschaffenburg. Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist gleichbleibend hoch, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe z. B. beim Thema Fachkräftemangel. Darüber hinaus wird der Anspruch auf Schulkindbetreuung eingeführt. 

Die Verwaltung schlägt daher die Bildung eines Unterausschusses Kindertagesbetreuung in Aschaffenburg vor. 

Für die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendhilfeausschuss bzw. dessen Unterausschuss Kinderbetreuung in Aschaffenburg und der Verwaltung gilt das unter Ziff 1. erläuterte. 


3. Jugendarbeit

Das Freizeitverhalten von jungen Menschen hat sich aufgrund sich stetig ändernder gesellschaftlicher Anforderungen, dem immer größeren Stellenwert der Digitalisierung und nicht zuletzt aufgrund der Coronapandemie stark verändert. Um diesen Veränderungen bedarfs-und interessengerecht Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung die Bildung eines dritten Unterausschusses „Jugendarbeit“ vor. Der bereits beschlossene Unterausschuss „Jugendbefragung“ soll nach Abschluss in den Unterausschuss Jugendarbeit überführt werden.


4. Besetzung der Unterausschüsse

Die Verwaltung schlägt folgende Besetzung der Unterausschüsse vor: 

  • maximal 8 Vertreter*innen der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen des Stadtrates oder unter Anrechnung auf diese Zahl auch andere in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer,
  • auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zwei Vertreter*innen der in der Stadt Aschaffenburg wirkenden anerkannten freien Träger der Jugendhilfe
  • auf Vorschlag des Stadtjugendrings Aschaffenburg e. V. eine/-n Vertreter*in der in der Stadt Aschaffenburg wirkenden und anerkannten Jugendverbände
  • als beratendes Mitglied ein/-e Vertreter*in der Verwaltung des Jugendamts
  • sowie pro Unterausschuss eine/-n FachexpertIn aus dem Jugendamt und eine/-n FachexpertIn aus der freien Trägerschaft.

Die Benennung der Vertreter*innen soll der Verwaltung des Jugendamts bis spätestens 22.07.2021 vorliegen. 

Sollte eine der benannten Gruppen keine/-n Vertreter*in entsenden, entfällt der Platz ersatzlos. Zu bestimmten Sachverhalten können weitere erfahrene Fachkräfte beratend hinzugezogen werden. 


5. Öffentlichkeit

Die Sitzungen der Unterausschüsse sind nicht öffentlich. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bildung von Unterausschüssen für den Bereich der Jugendarbeit, Kinderbetreuung in Aschaffenburg und der Jugendhilfeplanung / Grundsatzfragen und benennt aus Ihren Reihen bis zu 14 Mitglieder. 

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x]    keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.04.2022 14:30 Uhr