Satzung für Kommunale Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 29.06.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 01.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 01.07.2021 ö Beschließend 8JHA/1/8/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg wird im Rahmen des weiterhin notwendigen Ausbaus von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.10.2021 eine Mini-Kita mit 12 Krippenplätzen im Stadtteil Damm in kommunaler Trägerschaft betreiben. Zukünftig ist die Schaffung von weiteren Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft geplant. 

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist in einer städtischen Satzung zu regeln. Hierin müssen unter anderem Regelungen zu Personal, Aufnahmekriterien, Öffnungs- und Betreuungszeiten, Schließzeiten, Buchungszeiten, Abmeldung und Ausschluss enthalten sein. 

Die Verwaltung schlägt den Beschluss der in der Anlage beigefügten Satzung vor.

.Beschluss: 1

Hinsichtlich der Regelungen in § 9 „Öffnungs- und Schließzeiten“ werden nachfolgende Einzelabstimmungen aufgrund des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 29.06.2021 durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind in der Regel montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. Für ein- und zweigruppige Einrichtungen können abweichende Öffnungszeiten gelten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind in der Regel montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Für ein- und zweigruppige Einrichtungen können abweichende Öffnungszeiten gelten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8, Dagegen: 2

.Beschluss: 4

Dem Änderungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion wonach, während des Betreuungsjahres (01.09. bis 31.08. des Folgejahres) die Kindertageseinrichtungen in der Regel an maximal 20 Tagen geschlossen sind und wonach ein- und zweigruppige Einrichtungen abweichend maximal 24 Tage geschlossen sein können, wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 1

.Beschluss: 5

Während des Betreuungsjahres (01.09. bis 31.08. des Folgejahres) sind die Kindertageseinrichtungen in der Regel an 29 Tagen geschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 6

Der Jugendhilfeausschuss stimmt zu, dass während des Betreuungsjahres (01.09. bis 31.08. des Folgejahres) die Kindertageseinrichtungen in der Regel an 24 Tagen geschlossen sind.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 7

I. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschlüsse stimmt der Jugendhilfeausschuss vorberatend dem Erlass der als Anlage 1 beigefügten Satzung für kommunale Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg vorbehaltlich der Prüfung der Rechtsstelle zu. Soweit seitens der Rechtsstelle Änderungen vorgenommen werden, werden diese übernommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 04.04.2022 14:30 Uhr