Neubau eines Parkhauses auf dem Gelände Schlachthof


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werksenates, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 22.04.2021 ö Beschließend 3WS/1/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Neubau Parkhaus auf dem Schlachthofgelände der Südbahnhofstraße – Vergabe Planung 

Die Stadtwerke Aschaffenburg planen einen Parkhausneubau auf dem Gelände des Schlachthofs in der Südbahnhofstraße.

Das Parkhaus soll auf dem Gelände der Südbahnhofstraße Haus-Nr. 19/19a bzw. auf dem Grundstück Flur-Nr. 6554 errichtet werden. Dieses dient hauptsächlich zum Nachweis von Stellplätzen, die für die neu zu planenden Verwaltungs- und Wohngebäude auf dem Werksgelände der AVG/Stadtwerke notwendig werden sowie als Ersatz der Mitarbeiterstellplätze, die bei Erstellung der Neubauten zukünftig entfallen.

Die Stadtwerke Aschaffenburg beabsichtigt den Teil des Grundstücks, der für den Bau des neuen Parkhauses notwendig ist, von der Stadt Aschaffenburg zu erwerben.

Das Architekturbüro Ritter-Bauer wurde im in der Werksenatssitzung vom 08.10.2020 mit der Erstellung der Planung für das neue Parkhaus betraut. Nach der Art der Nutzung ist ein Parkhaus auf dem Areal grundsätzlich planungsrechtlich zulässig.
Die von Ritter-Bauer erstellte, beigefügte Studie vom 16.02.2021 soll umgesetzt werden, da diese den kleinstmöglichen Grundstücksanteil des Schlachthofgeländes beansprucht und es hierbei keiner größeren Eingriffe in den Gebäudebestand bedarf. Auch werden die vorhandenen Baumreihen weitestgehend, außer an der Stelle der neuen Zu-/Ausfahrt, erhalten.  

Es besteht die Absicht noch im April 2021 einen Bauantrag einzureichen. Die Planung wurde mit dem Finanzreferat, dem Schlachthofbetreiber und dem Stadtplanungsamt abgestimmt.

Das Parkhaus soll in Systembauweise errichtet werden. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf etwa 10.000 € netto pro Stellplatz und somit gerundet 5.000.000 € netto.
Da die Bausumme unterhalb des europäischen Schwellenwertes liegt, soll eine beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen soll auf eine losweise Vergabe verzichtet und ein Totalübernehmer zur Herstellung des Parkhauses zum schlüsselfertigen Festpreis beauftragt werden. Gerade im Systembau ist diese Vorgehensweise, nach vorheriger Abstimmung mit der Fachaufsicht, in der öffentlichen Verwaltung machbar und sinnvoll.

Demnach wird die Werkleitung beauftragt:

  • Mit der Stadt Aschaffenburg für das Teilgrundstück, zum Bau eines Parkhauses, auf dem Schlachthofgelände einen Kaufvertrag zu verhandeln und zur Entscheidung vorzulegen.

  • Ein Vergabeverfahren (Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb) durchzuführen und einen Vergabevorschlag zur Entscheidung zur Beschlussfassung vorzulegen.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Werkleitung zum planerischen Konzept und zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags zum Neubau eines Parkhauses auf dem Gelände des Schlachthofs wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Werkleitung wird beauftragt:

2. Mit der Stadt Aschaffenburg für das Teilgrundstück, zum Bau eines Parkhauses, auf dem Schlachthofgelände einen Kaufvertrag zu verhandeln und zur Entscheidung vorzulegen.

3. Ein Vergabeverfahren (Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb) durchzuführen und einen Vergabevorschlag zur Entscheidung zur Beschlussfassung vorzulegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*  Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 05.07.2021 09:53 Uhr