Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 2PL/1/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren (Krippenplätze) im Stadtteil Damm deckt nicht die Nachfrage. Die Krippenplätze in der Kita Ottostraße, die 2023 fertig gestellt wird, eingerechnet wird lediglich eine Krippenquote von 52 Prozent erreicht werden.
Im Stadtteil sollen weitere Krippenprojekte umgesetzt werden, für die die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit erforderlich ist.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 24 Krippenplätze im Stadtteil Damm als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2022 10:45 Uhr