Erneuerung Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße Vorstellung der Vorplanung (durch die DB Netz AG und das Ing.büro Vössing)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.01.2022 ö Beschließend 3PVS/1/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die beiden Bahnbrücken Goldbacher Straße (Goldbacher Viadukt) müssen komplett neu gebaut werden. Die Deutsche Bahn AG hatte erstmals 2014 der Stadt Aschaffenburg Mitteilung gemacht, dass die rund 100 Jahre alten Brücken nicht mehr sanierungsfähig sind. Ende 2018 hat DB Netz das Projekt konkretisiert und einen Zeitplan für die Projektrealisierung vorgelegt. Am 02.04.2019 wurde das Projekt im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vorgestellt und dieser hat dem Abschluss der Planungsvereinbarungen zugestimmt. Diese sieht vor, dass im Zeitraum 2020 bis 2021 die Planung durchgeführt wird. Nach Durchführung eines VgV-Verfahrens hat die DB Netz AG den Auftrag zur Erstellung der Planungsleistungen über alle Leistungsphasen an die Vössing Ingenieurgesellschaft mbH im November 2020 erteilt. 


2. Projektbeschreibung

Durch den Brückenneubau sind auch die Belange des Bundes als Straßenbaulastträger für die B26 (Straße und Radwege), vertreten durch das Staatliche Bauamt und der Stadt Aschaffenburg (Gehwege) berührt. Staatliches Bauamt und Stadt haben daher als Verlangen gegenüber der DB Netz AG eingebracht, dass die erforderliche Fahrbahnbreite 6,50 m und die lichte Höhe 4,50 m beträgt. Geh- und Radwege werden gegenüber dem heutigen Bestand verbreitert und sind baulich getrennt vom Kfz-Verkehr. Die Breite des Gehwegs beträgt 2,0 m, der Radweg 1,6 m zzgl. 0,5 m Sicherheitstrennstreifen. Hieraus ergibt sich eine Aufweitung der Brückenbauwerke gegenüber Bestand von 2,60 m. 
Im Zusammenhang mit der Brückenerneuerung steht die Realisierung des neuen Schienen-haltepunktes Aschaffenburg – Ost, der im Rahmen der sogenannten Stationsoffensive durch den Freistaat bestellt wurde. Der Haltepunkt wird im Bereich der südlichen Brücke eingeordnet. Die Deutsche Bahn wird den Haltepunkt mit in das Projekt aufnehmen und gemeinsam planen.
Durch die notwendige Absenkung der Fahrbahn muss der Knoten Goldbacher Straße/Elsässer Straße/Bayernstraße angepasst werden. Die Stadt Aschaffenburg hat hier eingebracht den Knoten zu einem Kreisverkehr umzubauen und den Haltepunkt durch 3 einseitige Bushaltestellen an den ÖPNV anzubinden. 
Das Ingenieurbüro Vössing hat die Vorplanung im November 2021 abgeschlossen. Zusammenfassend ergibt sich nach Abwägung aller Belange folgende Vorzugsvariante:
  • Die Überführungsbauwerke werden als Stahlbetontrogbauwerk mit Überbau aus einer WIB-Träger-Platte hergestellt.
  • Der Straßenquerschnitt unter dem Brückenbauwerk wird auf 14,70 m aufgeweitet und straßenbegleitend auf beiden Seiten der Goldbacher Straße ein Radweg angelegt.
  • Die Kreuzung Elsässer Straße – Bayernstraße – Goldbacher Straße wird zu einer lichtsignalgeregelten Kreuzung umgebaut.
  • Die Bushaltestellen in der Goldbacher Straße und Elsässer Straße werden näher zur Kreuzung hin verlegt.
  • Der neue Haltepunkt wird mittig über dem Kreuzungsbauwerk angelegt. Die barrierefreie Erschließung erfolgt über zwei Aufzüge am westlichen Widerlager des Überführungsbauwerkes sowie über die Anbindung zum ehemalige Bahnbetriebsgelände.  
Das Ergebnis ist in der als Anlage beigefügten Präsentation ersichtlich.


3. Angaben zu den Kosten

Die DB Netz AG kalkuliert für die Brückenerneuerung (Kostenschätzung 10.2021) Baukosten in Höhe von 36,66 Mio. €. 

Baukosten geschätzt        ca. 36,66 Mio Euro
Baunebenkosten 20 %        ca.   7,34 Mio Euro

Gesamtkosten geschätzt brutto        ca. 44,00 Mio Euro


Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4. Finanzierung

Eine Abrechnung der kreuzungsbedingten Planungskosten erfolgt im Rahmen der Planungs-vereinbarung nicht. Sie werden als Verwaltungskostenpauschale Bestandteil der Kostenmasse der noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung. Es werden nur die nicht kreuzungsbedingten Planungskosten abgerechnet. Die Stadt Aschaffenburg ist hier ausschließlich mit den Planungs-kosten Kreisverkehr betroffen. Diese Kosten belaufen sich auf rund 70.000,- €. 
Nach Fertigstellung der Planung muss eine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Stadt Aschaffenburg wird darüber hinaus einen kreuzungsbedingten Kostenanteil im Zuge der Baumaßnahme aufgrund ihres Verlangens zu tragen haben. Hierzu ist aus heutiger Sicht nur eine Abschätzung möglich. Nach der Kostenschätzung der Bahn beträgt der Kostenanteil Straße (einschließlich Gehweg) ca. 27 Mio. €. Hiervon trägt das Staatliche Bauamt ca. 22 Mio. € und die Stadt ca. 5 Mio. €. Über die Kostenteilung ist zwischen dem Staatlichem Bauamt und der Stadt eine Vereinbarung (Kostenteilung im Verhältnis der anteiligen Breiten: Straße/Gehweg) nach den Ortsdurchfahrtrichtlinien abzuschließen, Die Stadt Aschaffenburg kann für ihren Kostenanteil Zuwendungen von ca. 50 % vom Freistaat beantragen. 

Die Finanzierung des Projektes erfolgt über den Vermögenshaushalt. Das Tiefbauamt wird die erforderlichen Mittel für den Haushalt zeitgerecht anmelden.


5. Weiteres Vorgehen

Nach Freigabe der Vorplanung wird in den nächsten Monaten die Entwurfsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung sowie die Genehmigungsplanung erstellt und die Planfeststellung beantragt. 

Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist für Mitte 2024 geplant. 

Die eigentliche Baumaßnahme ist für die Jahre 2025 bis 2028 vorgesehen.


6. Angaben zur Klimarelevanz

Durch den Neubau des Schienenhaltepunktes, die Erweiterung der Bushaltestellen und die Anlage von Radwegen wird der ÖPNV und der Radverkehr gefördert, was zur Verbesserung des Klimas beiträgt.
Ebenso werden durch die Erhöhung der Durchfahrtshöhe auf das Regelmaß in geringem Umfang Umwegfahrten von Lkws vermieden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Vorplanung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführungen in der Goldbacher Straße und zum Umbau der Kreuzung Goldbacher Straße - Elsässer Straße - Bayernstraße zu (Anlage 2).

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, der DB als Maßnahmenträger die Zustimmung zur Erstellung der Entwurfsplanung zu erteilen und darauf aufbauend den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.05.2022 11:08 Uhr