Radweg Maintalstraße Tektur der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.01.2022 ö Beschließend 4PVS/1/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 06.10.2020 der Entwurfsplanung für einen einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen der Staatsstraße (St) 2309 und dem Ortseingang Obernau entlang der Maintalstraße zugestimmt. Im Entwurf war eine Beleuchtungs-anlage vorgesehen.
Im Jahr 2013 wurde im Zuge der Ortsumgehung Obernau entlang der Neubaustrecke der St2309 vom Bauhof der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bis zur Einmündung der Maintalstraße vom Staatlichen Bauamt ein ca. 2,80 m breiter straßenbegleitender Geh- und Radweg realisiert, der Richtung Innenstadt an den bestehenden Mainradweg anschließt.
In Richtung Obernau blieb jedoch eine Lücke von ca. 400 m von der Einmündung der Maintal-straße bis zum Ortseingangsbereich von Obernau bestehen. Diese Lücke soll mit dem Neubau des Geh- und Radweges westlich der Maintalstraße geschlossen werden. Im Radverkehrskonzept wird die Verbindung als Hauptverbindung 1. Ordnung eingestuft. Nach dem Radverkehrskonzept sollen Hauptverbindungen 1. Ordnung beleuchtet werden. Der vorhandene Weg entlang der Staatsstraße ist größtenteils nicht beleuchtet.
Derzeit müssen Radfahrer in diesem Abschnitt in beide Richtungen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr fahren. Für Fußgänger ist keine Wegeverbindung zum bestehenden Geh- und Radweg vorhanden. Innerorts wird der Radverkehr bei Tempo 30 ebenfalls auf der Fahrbahn geführt.
Für die Realisierung des Projektes ist der Erwerb einiger Grundstücke erforderlich. Bisher konnte nur etwa die Hälfte der erforderlichen Flächen erworben werden. Daher ist für die Baumaßnahme eine Enteignung der restlichen Flächen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nötig.


Projektbeschreibung 
Der geplante gemeinsame Geh- und Radweg verläuft parallel zur Maintalstraße westlich in einem Abstand von 3,50 m zur Fahrbahn. Die Ausbaulänge zwischen der Einmündung und dem Ortseingang beträgt rund 400 m. An der Einmündung zur St 2309 schließt er an den vorhandenen Weg an. Stadteinwärts fahrende Radfahrer werden vor der Zufahrt zum Netto-Markt auf die Fahrbahn geführt. Radfahrer in Gegenrichtung können über eine Mittelinsel queren.
Die Wegbreite beträgt 2,80 m und orientiert sich am vorhandenen Geh- und Radweg entlang der Ortsumgehung. Die Querneigung des Weges beträgt 2,5 %. Auf beiden Seiten des Weges werden 0,5 m breite Bankette angelegt. Das anfallende Niederschlagswasser der Maintalstraße wird über ein 1,5 m breites Bankett in eine Versickerungsmulde mit einer Breite von 1,5 m geleitet. Zudem ist eine Rigole mit Sickerrohleitung vorgesehen. 
Am 18.11.2021 fand eine Besprechung zwischen Umweltamt, Stadtplanungsamt und Tiefbauamt, in der die Vor- und Nachteile einer Beleuchtungsanlage sowie mögliche Alternativen diskutiert wurden, statt. Eine Beleuchtung könnte geeignet sein, die Sichtverhältnisse und die soziale Sicherheit in den Nachtstunden zu verbessern. Es könnte eine Anlage eingesetzt werden, die tagsüber ausgeschaltet und abends im Standby-Modus mit einer Leuchtstärke von 10 % betrieben wird. Die Leuchtstärke würde sich sensitiv erhöhen, wenn Radfahrer oder Fußgänger über Bewegungsmelder erfasst würden. 
Den Ausführungen steht gegenüber, dass jede künstliche Beleuchtung die weiter voranschreitende Lichtverschmutzung verstärkt und somit negative Auswirkungen auf nachtaktive Tierarten, wie die im Planungsgebiet vorkommenden nachtaktiven Insektenarten, die streng geschützten Fledermäuse und nach Europa-Recht geschützten nachtaktiven Vögel (Steinkauz, Eulen etc.) hat. Im Planungsgebiet ist zudem das Vorkommen des Steinkauzes (Rote Liste Art) nachgewiesen. Durch Nachtlicht wird der Lebensrhythmus der nachtaktiven Insekten stark beeinträchtigt, bis hin zum Absterben der Tiere im Bereich der Lampen. Es gibt derzeit keine Beleuchtungsart die als „Insekten freundlich“ eingestuft werden kann. 
Besonders Fledermäuse und nachtaktive Vögel meiden beleuchtete Bereiche, unabhängig von deren Beleuchtungsintensität. Damit gehen für diese Arten Flugrouten und Jagdhabitate verloren, da diese nicht mehr genutzt werden. Diese Minimierung der Lebensräume führt zur Reduzierung der Artenvielfalt und steht im Gegensatz zu den Vorgaben der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Seit dem Beschluss des Stadtrates im Rahmen des Radwegekonzeptes, dass Radwege 
1.Ordnung beleuchtet werden sollen, gab es gesetzliche Änderungen, die es zu berücksichtigen gilt. Der § 11a BayNatSchG fordert die Vermeidung von Eingriffen in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich und dass beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich die Auswirkungen auf die Insektenfauna überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass zum 1. März 2022 eine gesetzliche Erweiterung/Verschärfung durch die Einführung des § 41a BNatSchG zum Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen in Kraft tritt.
Um die Lebensräume dieser Tierarten nicht noch weiter zu zerstören, soll auf eine Beleuchtung entlang des geplanten Geh- und Radweges verzichtet werden. 
Mit Eintritt der gesetzlichen Verschärfung zum 01.03.2022 wird die Zielsetzung zur Beleuchtung von Radwegen 1.Ordnung nicht mehr durchsetzbar sein. Das Stadtplanungsamt wird zeitnah einen Beschlussvorschlag zur Klarstellung dieses Sachverhaltes in den Stadtrat einbringen.
Die Radfahrer sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, das Fahrrad mit einer ausreichenden Beleuchtungsanlage auszustatten und ihre Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die soziale Kontrolle ist aus Sicht des Umweltamtes und des Tiefbauamtes durch die straßenbegleitende Führung gegeben. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse soll eine aufgehellte Asphaltdecke eingebaut werden. Farbasphalt wird aufgrund der hohen Kosten nicht empfohlen.


Kostenberechnung und weitere Schritte
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich ohne Beleuchtung auf rund 360.000 € brutto und setzen sich folgendermaßen zusammen:
  • Baukosten:                300.000 €
  • Baunebenkosten:          30.000 €
  • Grunderwerb:                   30.000 €
Ohne eine Beleuchtungsanlage könnten ca. 100.000 € sowie die Kosten für einen späteren Betrieb und Unterhalt der Anlage eingespart werden. 
Für die Baumaßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, in dem die benötigten Flächen erworben werden. Die Unterlagen werden an den Beschluss sowie die neuen naturschutzrechtlichen Vorgaben angepasst und sollen im Frühjahr 2022 eingereicht werden. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist frühestens Ende 2023 zu rechnen. Im Anschluss werden Fördermittel beantragt. Die Bauarbeiten sollen 2024 durchgeführt werden und innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein. Die Haushaltsmittel werden in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2024 angemeldet. 

.Beschluss:

I. 
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Tektur der Entwurfsplanung des Geh- und Radweges an der Maintalstraße zu.
2.        Auf eine Beleuchtungsanlage soll verzichtet werden. Ein Leerrohr wird aufgenommen.
3.        Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Grundlage dieses Beschlusses die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren einzureichen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.05.2022 11:08 Uhr