Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung als Gesundheitszentrum auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Magnolienweg xxx, 63741 Aschaffenburg durch den Bauherrn xxx, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 19.01.2022 ö Beschließend 5UKVS/1/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Antrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 02.02.2021 stellte Herr Marcus Westarp eine Bauvoranfrage zu einer geplanten Nutzungsänderung des Gebäudes im Magnolienweg x zu einem Gesundheitszentrum auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider.

Der Antragsteller beabsichtigt, an dem Standort ein Objekt mit einer Nutzung für gesundheitliche Zwecke zu realisieren. Geplant ist unter anderem die Ansiedlung einer Physiotherapiepraxis, eines medizinisch orientierten Trainingsstudios und von Arztpraxen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/4, 2. Änderung, der für den Bereich des Vorhabens ein Gewerbegebiet festsetzt und gleichzeitig regelt, dass Anlagen für gesundheitliche Zwecke unzulässig sind. Insofern wird angefragt, ob eine Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans erteilt werden kann.


II.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/4, 2. Änderung „für das Gebiet zwischen Kastanienweg, nördlicher und östlicher Grenze und der Großostheimer Straße im Bereich zwischen Kastanienweg, Pappelweg, Efeuweg, Ahornweg, nordöstlicher Grenze und Großostheimer Straße“ vom 17.06.2002

Dieser sieht für die Baugrundstücke u.a. folgende Festsetzungen vor:
Gewerbegebiet (GEb) mit einem flächenbezogenen
Schallleistungspegel von 60/45 dB(A)/m² tags/nachts
Ausgeschlossen sind Anlage für kirchliche, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten und Freisportanlagen (z.B. Sportplatz)
Grundflächenzahl (GRZ) 0,8
Geschossflächenzahl (GFZ) 2,2
Max. IV Vollgeschosse
Gebäudehöhe max. 16,00 m
besondere Bauweise


Art der baulichen Nutzung
Der Bebauungsplan sieht im vorliegenden Gewerbegebiet (GEb) eine Nutzung für Gewerbebetriebe vor. Das geplante Gesundheitszentrum ist als Betrieb für gesundheitliche Zwecke einzuordnen. Derartige Nutzungen sind für Gewerbebetriebe als Ausnahme in § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1990 ausdrücklich vorgesehen. Allerdings schließen die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan diese Nutzung explizit aus. 

Im näheren Umfeld befinden sich bereits mehrere Betriebe mit einer ähnlichen Nutzung im Gesundheitssektor. Weder von der vorhandenen im Verhältnis zur geplanten Nutzung, noch umgekehrt sind negative Auswirkungen zu erwarten. Insofern ist eine Gebietsverträglichkeit gegeben.

Das Vorhaben ist mit dem Nachbarschutz und mit öffentlichen Belangen vereinbar.
Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans, wonach Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Bereich des Baugrundstücks ausgeschlossen sind, kann vorliegend erteilt werden.


Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, etc.
Die Bauvoranfrage bezieht sich lediglich auf eine geänderte Nutzung des bestehenden Gebäudes. Insofern ist über das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, etc. nicht neu zu entscheiden.

Im Rahmen der Bauvoranfrage werden lediglich die aufgeworfenen Fragestellungen geprüft und beantwortet. Die weiteren planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen an das Bauvorhaben werden erst im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Insofern ergeht diesbezüglich mit dieser Bauvoranfrage keine Entscheidung.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird vorgeschlagen, der Bauvoranfrage mit den genannten Antwortformulierungen zuzustimmen.

.Beschluss:

I. Die Bauvoranfrage zur Änderung der Nutzung des Bestandsgebäudes als Gesundheitszentrum auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx5, Gem. Leider, Magnolienweg x, 63741 Aschaffenburg durch den Bauherrn Marcus Westarp wird wie folgt beantwortet:

A.        Die Fragestellungen des Bauherrn zur Bauvoranfrage lauten:

1.        Kann auf dem Grundstück Magnolienweg x, 63741 Aschaffenburg die Realisierung eines Objektes mit einer Nutzung für gesundheitliche Zwecke gem. der beigefügten formlosen Baubeschreibung genehmigt werden?

2.        Wird die für die Realisierung erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8/4 Gebiet zwischen Kastanienweg und Großostheimer Str. erteilt?
B.        Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

Zu 1:
Der hier einschlägige Bebauungsplan Nr. 08/04 2. Änderung setzt für den Bereich des Vorhabens ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO fest und regelt zusätzlich, dass Anlagen für gesundheitliche Zwecke unzulässig sind. Das Bauvorhaben widerspricht demgemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans. Eine Genehmigungsfähigkeit liegt nur dann vor, wenn nach Art. 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung erteilt werden kann (siehe Frage 2).

Zu 2:
Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans, wonach Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Bereich des Baugrundstücks ausgeschlossen sind, kann erteilt werden.
Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar. Im direkten Umfeld sind bereits mehrere Anlagen für gesundheitliche Zwecke (Sanitätshaus, MVZ Chirurgie) vorhanden. Das Vorhaben fügt sich nach der Art der Nutzung in die Umgebung ein. Weder von der vorhandenen im Verhältnis zur geplanten Nutzung, noch umgekehrt sind negative Auswirkungen zu erwarten. Insofern ist eine Gebietsverträglichkeit gegeben.
Das Vorhaben ist mit dem Nachbarschutz und mit öffentlichen Belangen vereinbar.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 05.05.2022 12:36 Uhr