Umbau Fußgängerüberweg Molkenbornstraße - Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 01.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 01.02.2022 ö Beschließend 1PVS/2/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.
Bisher wurden umgebaut:
2009
Nr. 404 
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 407
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 302
Kolpingstraße
Beleuchtung, Mittelinsel
2010
Nr. 309
Platanenallee
Beleuchtung
2014
Nr. 112
Aschaffstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 202
Ruhlandstraße
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
2014
Nr. 316
Bismarckallee
Beleuchtung
2014
Nr. 402
Schweinheimer Str.
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 347
Löherstraße (Wilder Mann)
Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 109
Mittelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 410 
An den Bornwiesen
Beleuchtung, Rollbord
2015
Nr. 505
Weißbergstraße
Beleuchtung; Rollbord
2015
Nr. 303
Lange Straße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 107
Mühlstraße
Beleuchtung; Beschilderung
2015
Nr. 204
Seidelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 104
Mainaschaffer Straße
Beleuchtung; Markierung
2017
Nr. 413
Steubenstraße (Kiga)
Versetzung; Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 102
Daimlerstraße
Abbau zugunsten Radstreifenverlängerung
2017
Nr. 306
Fabrikstraße
Beleuchtung, Einengung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 308
Fabrikstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 205
Stadtbadstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 307
Ernsthofstraße
Abbau zugunsten Fahrradschleuse mit Querungshilfe
2017
Nr. 344
Steubenstraße
Abbau zugunsten vier Verkehrswächter
2018
Nr. 108
Linkstraße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2018
Nr. 106
Linkstraße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2018
Nr. 320
Würzburger Straße
Neue Mittelinsel, differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung
2018
Nr. 321
Alexandrastraße
Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
2019
Nr. 602
Brucknerstraße
Differenzierte Bordhöhe, Beleuchtung
2019
Nr. 402
Gailbacher Straße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2019
Nr. 106
Spessartstraße
Verlegung, Einengung, differenzierte Bordhöhe
2019
Nr. 105
Horchstraße
Verbreiterung; Fahrspurtrennung, differenzierte Bordhöhe
2021
Nr. 402
Schweinheimer Straße
Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
2021
Neu
Schweinheimer Straße
Neubau mit differenzierter Bordhöhe

Der Bau –und Finanzierungsbeschluss des Fußgängerüberwegs Nr. 401 Blütenstraße (Kreuzung Vogelsbergstraße) wurde bereits am 19.04.2021 beschlossen. Der Ausbau wurde jedoch auf das Frühjahr 2022 verschoben, da umfangreiche Arbeiten der AVG in diesem Bereich vorgezogen werden mussten.


2. Projektbeschreibung

Im Jahr 2022 soll folgender FGÜ barrierefrei umgebaut werden:
Nr. 408: Molkenbornstraße (Kreuzung Gutwerkstraße)
Der FGÜ befindet sich an der Kreuzung Molkenbornstraße/ Gutwerkstraße. Dabei führt die von Süden kommende Molkenbornstraße als abknickende Vorfahrt in die nach Norden verlaufende Gutwerkstraße. In diesem Kreuzungsbereich befinden sich drei FGÜ. Der einzige FGÜ, der sich auf der Vorfahrtsstraße befindet, wurde bereits vor einigen Jahren mit einer speziellen FGÜ-Beleuchtung (Peitschenmasten) ausgestattet. 
Im Jahr 2022 soll nun der Fußgängerüberweg in der Molkenbornstraße, die als Nebenstraße auf die abknickende Vorfahrtsstraße führt, verbessert und barrierefrei ausgebaut werden.
Derzeit befindet sich der Überweg direkt am Beginn des Abzweiges. Dies ist zwar für Fußgänger, die aus der Nebenstraße Gutwerkstraße kommen und weiter die Vorfahrtsstraße nutzen wollen, der kürzeste Weg, aber dadurch wird der Überweg oft von wartepflichtigen Fahrzeugen aus der Molkenbornstraße zugestellt. Die Planung sieht daher vor, den FGÜ um 2,50 m in die Molkenborn-straße zu verschieben, so dass sich ein Fahrzeug hinter dem FGÜ aufstellen kann und der Übergang dennoch nicht zu weit von der Kreuzung entfernt ist.
Die Anlage des FGÜ bleibt bei einer Länge 8,00 m. Dies ist oberhalb der Richtlinien für den Bau eines FGÜ (nach den Richtlinien sollte ein FGÜ eine Länge von 6,50 m nicht überschreiten). Eine Einengung oder der Einbau einer Mittelinsel ist aber aufgrund der Schleppkurven für den öffentlichen Personennahverkehr nicht möglich. Die Verkehrsbetriebe haben sich gegen eine Einengung ausgesprochen, da diese es dem Bus nicht ermöglichen würde trotz eines aus der Molkenbornstraße einbiegenden Fahrzeuges in dieselbe abbiegen zu können. Der Bus müsste den Fahrverkehr aus der Molkenbornstraße abwarten. Dies sei besonders in den Morgenstunden und im Feierabendverkehr ein den Fahrgästen nicht zumutbarer Zeitverlust.
Eine Entfernung des FGÜ ist an dieser Kreuzung wegen Schulweg und höherer Frequenz nicht hinnehmbar. Eine Verlegung weiter nach hinten in die Molkenbornstraße würde von den Fußgängern in überwiegender Zahl nicht angenommen werden, da meist der kürzeste Weg gewählt wird. Der Stadtrat hat bereits den vor einigen Jahren von der Verwaltung vorgelegten Vorschlag, den FGÜ wegen Nichteinhaltung der Richtlinien zu entfernen, abgelehnt.
Der Einbau von taktilen Elementen und Borde mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.
Da der breite Gehweg derzeit von den Bewohnern gerne als Parkfläche genutzt wird, sollten Poller zum Schutz der wartenden Fußgänger und zum Schutz vor dem Überfahren der taktilen Elemente gesetzt werden. 
Die Beleuchtung wird durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung konzentriert und sorgt somit für eine bessere Erkennbarkeit des FGÜ auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit.
Über den Bauunterhalt wird eine Deckensanierung über den gesamten Kreuzungsbereich angestrebt, da die Fahrbahn starke Verdrückungen und Abnutzungen aufweist.


3. Kosten

Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:
FGÜ Molkenbornstraße
Kostenberechnung in € brutto
Baukosten
152.500
20% Baunebenkosten
30.500
Gesamtkosten
183.000

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4. Finanzierung

Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 wurden die erforderlichen Mittel angemeldet. Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung auf der Haushaltsstelle 1.6350.9500 100.000 EUR zur Verfügung. Die Kosten für die Sanierung der Fahrbahn in Höhe von 83.500 EUR werden über die Haushaltsstelle 0.6300.5131 abgerechnet. Hier stehen in diesem Jahr ausreichende Mittel zur Verfügung.


5. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird im II. Quartal 2022 für die Maßnahme den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen und diese nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ausschreiben.
Eine Vergabe der Bauleistungen ist im III. Quartal des Jahres 2022 geplant. Die Bauausführung schließt sich an.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau des Fußgängerüberwegs Molkenbornstraße (Kreuzung Gutwerkstraße) (Nr. 408) zu (Anlage 1).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.05.2022 12:17 Uhr