Zuschuss für die Sanierung der Luftgewehrschießanlage des Schützenverein 1888 Aschaffenburg-Damm e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Senates für Sport und Gesundheit, 16.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Senat für Sport und Gesundheit 1. Sitzung des Senates für Sport und Gesundheit 16.02.2022 ö Beschließend 4SSG/1/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 22.10.2022 beantragt der Schützenverein 1888 Aschaffenburg-Damm e.V. (121 Mitglieder) einen Zuschuss zur Sanierung und des Teilneubaus seiner Luftgewehr-Schießanlage.

Für diese Baumaßnahmen hat der Schützenverein 1888 Aschaffenburg- Damm e.V. über den Bayer. Sportschützenbund e.V. einen Antrag auf Zuwendung bei der Regierung von Unterfranken gestellt. Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 271.000.-€ und der zu erwartende Landeszuschuss beträgt voraussichtlich 67.750.-€.

Nach Rücksprache vom 24.01.2022 mit der Regierung wird der Förderbescheid für den Landeszuschuss mit vorzeitiger Baufreigabe erteilt sobald der Senatsbeschluss vorliegt. 
Es wird vorgeschlagen, zu den durch die Regierung von Unterfranken bestätigten zuwendungsfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe von 40 % zu geben, höchstens jedoch 108.400.- €.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Regelungen zu Investitionszuschüssen und ist abhängig von der Vorlage des Förderbescheids der Regierung.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege und einer Schlussabrechnung abhängig gemacht.

.Beschluss:

I. Dem Schützenverein 1888 Aschaffenburg-Damm e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 22.10.2021 zu den Kosten der Sanierung und des Teilneubaus seiner Luftgewehr-Schießanlage ein Zuschuss in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Sportförderrichtlinien der Stadt Aschaffenburg. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Auszahlung erfolgt bei HHSt. 1.5500.9880.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.07.2022 10:25 Uhr