Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke Sachstandsbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 2PVS/3/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Im Bereich Willigisbrücke wird die Mischwasserbehandlung durch den Neubau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Willigisbrücke und das neue Hebewerk des Mainsammlers neu geordnet. Becken dient der Entwässerung des Gebietes Innenstadt innerhalb der Ringstraße und ersetzt die bestehende veraltete Pumpstation unterhalb der Willigisbrücke.

Das Ingenieurbüro Unger, Darmstadt erhielt am 07.12.2015 mit Abschluss eines vorangestellten VOF-Verfahrens den Zuschlag für die ingenieurtechnischen Planungs- und Überwachungsleistungen der Maßnahme „Sanierung der Mischwasserbehandlung im Bereich der Willigisbrücke“. Die erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung hat das IB Unger an das Ingenieurbüro Krebs + Kiefer als Subunternehmerleistungen vergeben. Die Stadt Aschaffenburg hat GMP-Geotechnik, Würzburg mit bodengutachterlichen Leistungen betraut. Am 11.06.2016 fasste der Stadtrat den Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neubau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Willigisbrücke. 

Die Bauleistungen für den erweiterten Rohbau wurden am 17.02.2020 an die Bietergemeinschaft Michel Bau GmbH, Klingenberg / Bauer Spezialtiefbau GmbH, Schrobenhausen vergeben. Dem Stadtrat wurde zuletzt am 18.10.2021 über den aktuellen Stand der Bauarbeiten berichtet.


  1. Projektbeschreibung

Für den Bau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) und der Pumpstation (PST) wurde eine wasserdichte Baugrube geplant und ausgeschrieben. Diese besteht aus einer Baugrubenumfassung mittels Bohrpfahlwand in Kombination mit einer tiefliegenden Untergrundabdichtung als Hochdruckinjektion (HDI-Sohle). Nach Einbringen aller überschnittenen Bohrpfähle als Baugrubensicherung wurde Mitte Februar 2021 die Hochdruckinjektion (HDI)-Tiefenabdichtung der Baugrubensohle durchgeführt. 

Vor Beginn des Baugrubenaushubs wurden Brunnen gebohrt und Pumpversuche durchgeführt, um Kenntnis über die Wasserundurchlässigkeit der Baugrubensicherung zu erhalten. Im Bereich des RÜB war die Fördermenge zufriedenstellend, so dass daraus auf ausreichende Dichtheit geschlossen werden konnte. Die Pumpversuche in der Baugrube der Pumpstation ergaben teilweise sehr hohe Fördermengen. Es wurde ein Sanierungskonzept von der ARGE vorgelegt und nach Abstimmung mit UNGERingenieure und der Stadt Aschaffenburg umgesetzt. Die vermuteten undichten Stellen wurden durch außenliegende Andichtsäulen abgedichtet. Die anschließenden Pumpversuche lieferten akzeptable Ergebnisse. Man hoffte, dass mögliche verbleibende undichte Stellen im Zuge des Aushubs kenntlich würden und abgedichtet werden könnten.

Nach dem Erdaushub kam es dann tatsächlich zu Wassereintritt durch Leckagen. Mehrmalige Abdichtungsversuche führten nicht zum gewünschten Erfolg und mussten gestoppt werden. Die Zuflussmenge wurde so groß, dass die Leckagestellen mit Bodenmaterial wieder abgedeckt werden mussten. Die Gefahr eines hydraulischen Grundbruchs konnte nicht ausgeschlossen werden. 

Seit dem 05.08.2021 konnten, ausgenommen der Abdichtversuche und Sicherungsmaßnahmen der Baugrube, keine regulären Bauleistungen mehr stattfinden. Seit dem 19.08.2021 bestand ein Baustopp. Der Stadtrat wurde in der Sitzung am 21.09.2021 über die Situation auf der Baustelle informiert. Die Baugrube wurde per 3D-Scan vermessen. Dabei wurden deutliche Abweichungen der eingebrachten Bohrpfähle vom Plansoll festgestellt. 

Durch die Zusammenarbeit von allen Projektbeteiligten (Planungsteam UNGER ingenieure Ingenieurbauwerke, GMP Bodengutachten, Krebs+Kiefer Tragwerksplanung und Baufirma ARGE Michel+Bauer, Stadt Aschaffenburg) konnte in Abstimmung mit dem Auftraggeber am 18.10.2021 ein Sanierungskonzept vom Stadtrat freigegeben werden. Seit 15.11.2021 wurde die Sanierung der undichten Baugrube durch das Einbringen von Andichtsäulen durchgeführt und nach Abschluss die Aushubarbeiten fortgeführt. 

Am 28.01.2022 kam es zu einem erneuten, massiven Wassereinbruch in die Baugrube mit rückschreitender Erosion und erheblichen Schäden an Infratsrukturanlagen im unmittelbaren Umfeld der Baugrube. So wurden insbesondere die angrenzende Straße, eine Gasleitung und der Baugrund erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Es erfolgte eine sofortige Sicherung der Baugrube durch Aktivieren des Notfallplans und Fluten der Baugrube, die im Anschluss zur Stabilisierung teilverfüllt wurde. Begleitet wurden diese Arbeiten durch eine umfangreiche Zustandsfeststellung. 

Dies Stadt hat am 13.09.2021 formal eine Mängelrüge mit Schadensersatzforderung gem. VOB/B §4 Abs. 7 gestellt. Diese wurde am 10.02.2022 erweitert und an die ARGE übermittelt. Die Mängel am vertraglich geschuldeten Werk führen zu erheblichen Bauzeitverzögerungen und Mehrkosten.


  1. Kosten

Im Bau- und Finanzierungsbeschluss wurden Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von 18,2 Mio. Euro genannt. In diesen Kosten sind neben dem eigentlichen Abwasserbauwerk auch die Kosten für die öffentliche Toilettenanlage, die Kosten für die Freianlagen, Kosten für den Retentionsraumausgleich, aber auch die geschätzten Kosten für die Sanierung der Sandsteinmauer, sowie alle Baunebenkosten enthalten. Die Kosten für die Sandsteinmauer werden, da kausal nicht dem Becken zugehörig, zukünftig in das Paket historische Stützmauersanierung des Schlossufers eingepflegt und das Projekt Regenüberlaufbecken Willigisbrücke in diesen Teilkosten entsprechend reduziert.

Im Rahmen der vertiefenden Planung mit Erweiterungen in Konstruktion und städtebaulicher Integration, wurden die Teilkosten stetig an die Submissionsergebnisse und an die Kostenentwicklungen angeglichen. Der prognostizierte Mittelbedarf wurde also kontinuierlich nachgeführt und die Haushaltsansätze in den letzten Jahren, begleitend durch den Stadtrat, entsprechend angepasst. Im Haushalt für das Jahr 2022 sind daher Gesamtkosten in Höhe von 24,5 Mio. Euro verankert. Diese Schätzung basierte auf einer Kostenprognose mit Stand vom 28.10.2021 mit Sicherheiten für den konstruktiv äußerst anspruchsvollen Zulaufkanal. 

Tabelle Kostenentwicklung: 

Kostenberechnung
(Entwurfsplanung)
Kostenerwartung
(Stand 28.10.21)
Kostenerwartung
(Stand 27.01.22)
Leitungsverlegungen
663.679,72 €
487.633,31 €
487.633,31 €
Erweiterter Rohbau 
12.666.813,57 €
15.381.630,73 €
15.145.804,80 €
Zulaufkanal
777.679,84 €
2.000.000 €
2.968.505,58 €
Maschinentechnik 
615.304,38 €
732.837,36 €
732.837,36
EMSR-Technik
494.266,50 €
588.679,31 €
588.679,31
Öffentliche Toilettenanlage 
222.173,00 €
264.611,60 €
264.611,60
Freianlagen
805.124,11 €
1.018.861,44 €
1.018.861,44 €
Ausgleich Retentionsraum
100.000,00 €
49.918,57 €
49.918,57 €
Summe Baukosten
16.345.038,00 €
20.524.169,00 €
21.256.848,00 €
Baunebenkosten 20% (Lph.3)
3.269.007,60 €
3.269.007,60 €
3.269.007,60 €
Projektkosten, brutto 
19.614.045,00 €
23.793.169,00 €
24.525.855,00 €




  1. Bauzeit

    Das Bauende für den erweiterten Rohbau wurde vertraglich auf den 16.12.2022 fixiert. Bedingt durch zusätzliche Leistungen, der Nachtragsvereinbarungen jeweils im Stadtrat verabschiedet wurden und den Verzögerungen durch den ersten Havariefall, lag das geplante Bauzeitende für die Gesamtmaßnahme inkl. Zulaufkanal ohne Freianlagen auf dem 29.09.2023. Die Freianlagen sollten im Jahr 2024 fertiggestellt werden. Bedingt durch die aktuellen Entwicklungen ist mit einer weiteren, mehrmonatigen Bauzeitverlängerung zu rechnen.


  1. Weiteres Vorgehen

Die ARGE, das Ingenieurbüro Unger, das Büro GMP und die Stadt Aschaffenburg haben sich aufgrund der Komplexität der aktuellen Schadensvorgänge gemeinsam mit den jeweiligen Versicherungen in einem Abstimmungsprozess unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes und der Rechtsstelle darauf verständigt, die Undichtigkeit der Baugrube gutachterlich aufbereiten zu lassen, um außergerichtlich die Ursachen und Verantwortlichkeiten zu klären. 

Die Parteien kamen überein, dass die Ergebnisse des Gutachtens weder für die Stadt noch für die ARGE, für Unger und für GMP verpflichtend als verbindlich anerkannt werden. Gleichwohl soll das Gutachten zumindest eine richtungsweisende Funktion für die Festlegung der Verantwortlichkeiten und Kostentragung aufzeigen. Die Parteien übernehmen dabei jeweils ein Viertel der Kosten des Gutachtens.

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Stand der Arbeiten am Regenüberlaufbecken (RÜB) mit Bauzeit- und Kostenentwicklung zur Kenntnis (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2022 12:19 Uhr